Krankenkasse hat zum Beschäftigungsverhältn. Fragen - Will Lohnabrechnungen einsehen

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Knut
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Krankenkasse hat zum Beschäftigungsverhältn. Fragen - Will Lohnabrechnungen einsehen

Beitragvon Knut » 03.06.2017, 14:01

Hallo Gemeinde,

mir kommt es sehr suspekt vor aber die Krankenkasse möchte Unterlagen einsehen. (z.B. Lohn & Gehaltsabrechnungen)

Zum Hintergrund: seit Okt 2016 arbeite ich für ein Unternehmen welches mich ordnungsgemäß bis laufend als Mitglied bei der Krankenkasse angemeldet hat. (so schreibt mir die Krankenkasse) ... jedoch so schreibt die Krankenkasse weiter...: zum Beschäftigungsverhältnis sind noch einige Fragen offen. Eine Klärung dieser Fragen kann möglicherweise auch Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche haben und ist daher auch für Sie von Bedeutung.

Bitte füllen Sie den Fragebogen aus.....


In dem o.g. Fragebogen werde ich gebeten:
1.) Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
2.) detailierte Angaben zu erhaltenen Lohnzahlungen zu machen und diese Lohnabrechnungen beizufügen. Orginal.... man sendet diese nach Überprüfung zurück.
3.) habe ich Abrechnungen erhalten Ja / Nein
4.) Wann wurde das Verhältnis tatsächlich beendet?
5.) Von wem wurde gekündigt? AG oder AN
6. ) sind Sie wegen unberechtigter Kündigung ..... nicht Lohn / Gehalt ..... arbeitsgerichtlich gegen AG vorgegangen? (man bitte um das Urteil/Vergleich)
7.) Habe ich auf Lohn / Gehalt verzichtet?


Oben genanntes ist mir sehr suspekt und widerspricht sich selbst. Zum einem bin ich angemeldet durch AG bis "laufend" d.h. ungekündigt.
Und mir ist die Fragestellung: ...zum Beschäftigungsverhältnis sind noch einige Fragen offen. Eine Klärung dieser Fragen kann möglicherweise auch Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche...... Sehr sehr Merkwürdig. Entweder bin ich angemeldet und es werden Beiträge (für Krankenkassenbeiträge UND Rentenkasse) abgeführt oder nicht. Ein Mix ist mir nicht bekannt, Diese stehen auch in einem Zusammenhang.
Ich frage mich welche Ungereimtheiten hier vorliegen können; kann die Krankenkasse Einsichtnahme fordern?
Jemandem ähnliches bekannt?
Ich möchte hier nicht über die von der Krankasse, hinter dem Rücken des AG, Unterlagen bereitstellen und ggf. Ärger mit dem AG erhalten zumal mein Arbeitsvertrag gerade verlängert wurde.

Czauderna
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Re: Krankenkasse hat zum Beschäftigungsverhältn. Fragen - Will Lohnabrechnungen einsehen

Beitragvon Czauderna » 03.06.2017, 14:58

Hallo,
wenn du nicht antworten willst, dann lass es - aber du möchtest gerne wissen, warum dir die Kasse eine solche Anfrage schickt ? - dann frag sie.
Wir haben Versicherte direkt befragt, wenn aufgrund der individuellen Verhältnisse, und das muss mit dem Versicherten direkt nicht unbedingt etwas zu tun haben, kann auch nur um den Arbeitgeber gehen, etwas zu klären war . Eine solche Anfrage kann verschiedene Gründe (z.B. abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder selbständige Tätigkeit) haben, kann aber auch nur eine Verwechslung sein - deshalb mein Rat - die Kasse fragen, weshalb und warum man dir diese Anfrage geschickt hat.
Gruss
Czauderna

Knut
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Re: Krankenkasse hat zum Beschäftigungsverhältn. Fragen - Will Lohnabrechnungen einsehen

Beitragvon Knut » 03.06.2017, 18:54

vielen Dank für den Kommentar. Das ist schon klar die Krankenkasse nach dem Grund zu fragen und sicherlich mag es Gründe geben. Bei den s.g. individuellen Verhältnissen sollte die Krankenkasse dieses "individuelle", den so nenn ich es mal: den begründeten Verdacht klar aufdecken/nennen und nicht pauschal den AN um sehr konkrete persönliche Informationen bitten.
Die Frage: ob die Krankenkasse diese Informationen erfordern darf/kann bleibt unbeantwortet.

Czauderna
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Re: Krankenkasse hat zum Beschäftigungsverhältn. Fragen - Will Lohnabrechnungen einsehen

Beitragvon Czauderna » 03.06.2017, 19:57

Hallo,
Na ja, ich hatte mal einen Fall in der Praxis, da kam der Verdacht auf, dass es sich um ein "Scheinarbeitsverhältnis " handeln könnte. Der "Arbeitnehmer" konnte damals angeforderte Unterlagen nicht vorlegen bzw. hatte sich geweigert. Eine kurzfristige Betriebspruefung durch die Rentenversicherung beim Arbeitgeber bestätigte, dass hier der Arbeitgeber weder Arbeitgeber war noch der Arbeitnehmer auch wirklich ein Arbeitnehmer. Wie das Klageverfahren gegen beide ausging wegen Betrug, das weiß ich leider nicht. Sicher hat die Kasse das Recht bei Vorliegen bestimmter Gruende, Zweifel oder Beweise auch vom Versicherten Auskunft zu verlangen. Das aber nur nebenbei, ist bei dir sicher alles ganz anders.
Mein Rat gilt immer noch, lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig.
Wenn du nicht fragst, erfährst du es auch wahrscheinlich nicht - ob die Kasse dir gleich und im Vorfeld schon schriftlich den Grund hätte nennen müssen, das kann ich dir leider nicht sagen, da wäre ein Rechtsanwalt besser geeignet.
Gruß
Czauderna


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