Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

KerstinKiel
Beiträge: 1
Registriert: 06.06.2017, 09:44

Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon KerstinKiel » 06.06.2017, 09:48

Hallo an alle,

ich bin in Teilzeit angestellt (24h für 1.600 brutto) und habe nun ein Angebot, freiberuflich zu arbeiten. Meine Einnahmen werden wahrscheinlich 3.500 € pro Monat überschreiten. Meine Teilzeitbeschäftigung würde ich zunächst weiterführen.

Nun meine Frage:
1.) Gehe ich bei der Beitragsberechnung von den Einnahmen aus oder ziehe ich davon meine Kosten ab?
2.) Kann ich den Betrag, den ich als Angestellter in die Krankenkasse abführe, davon abziehen?
3.) Wenn ja, kann ich auch den AG-Anteil abziehen (wird ja auch in meine KV eingezahlt)?

Danke und liebe Grüße

Kerstin

Frank1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 152
Registriert: 09.03.2017, 17:13

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon Frank1 » 06.06.2017, 12:09

1.) Umsatz (ohne USt.) ./. Betriebsausgaben = Gewinn. Der KV-Beitrag berechnet sich aus dem Gewinn lt. Steuererklärung.
2.) Diese Frage stellt sich nicht.
3.) Auch diese Frage stellt sich nicht.

Es wird bei diesem Umsatz auf eine hauptberufliche Selbständigkeit hinauslaufen. Daher wird der Arbeitgeber von seinen Zahlungen zur KV+PV befreit
sein. Die Beiträge zur KV+PV sind alleine von dir zu bezahlen und zwar von allen Einnahmen bzw. Gewinnen.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 4.350,- Euro.
Für 2017 sollte der Gewinn niedriger sein als dein Verdienst als Angestellte. Auch auf die Arbeitzeit/Anzahl der Stunden achten.
Dann gilt die Selbständigkeit als nebenberuflich und wäre somit komplett Sozialversicherungsfrei.
Für weitere Tipps wäre die Höhe des Gewinns und die Anzahl der Stunden hilfreich.
Unabhängig davon empfehle ich die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar der IHK. Dauert 6-8 Stunden und kostet etwa 20,- Euro.
Auch wichtig: Erst mal mit der Selbständigkeit beginnen und gegenüber der KV noch nichts sagen.

vondennen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.06.2017, 22:33

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon vondennen » 13.06.2017, 22:01

Ist evtl. ein wenig OT:
Ein Angebot freiberuflich zu arbeiten? Übst Du denn auch einen der freien Berufe aus? Der Begriff Freiberufler wird oft missinterpretiert.
Wenn Du wirklich Freiberufler bist, ist es nicht so, das für manche Berufszweige die KSK verpflichtend ist?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon Czauderna » 14.06.2017, 14:22

Hallo,
Auch wichtig: Erst mal mit der Selbständigkeit beginnen und gegenüber der KV noch nichts sagen.
ja, der Kasse ist das egal, wenn sie es dann irgendwann mal erfährt dann zahlst du eben ggf. nach und das wird, wenn ich deine Zahlen lese, dann nicht wenig sein. Das mit dem Seminar halte ich auch für eine gute Sache - denn wenn dieses Seminar inhaltlich gut ist, dann wird auch ausführlich das Thema Krankenversicherung und Altersvorsorge (Rentenversicherung) besprochen - beide Themen leider in der Vergangenheit, gerade bei Existenzgründern immer hintenan gestellt.
Gruss
Czauderna

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon Dipling » 14.06.2017, 16:14

Der GKV-Spitzenverband hat einige Grundannahmen zur Beurteilung erstellt (Volltext unter
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf ) :

Auszug:
"Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches
Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen,
dass daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum
mehr bleibt. "

D.h. bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden (also mehr als 20 Stunden) und 1600 EUR Gehalt (ist höher als die halbe Bezugsgröße, also die Hälfte von 2975 EUR) sind beide o.g. Kriterien erfüllt. Demnach läge in dieser Konstellation in der Regel keine hauptberufliche Selbständigkeit vor und es wäre weiterhin nur das Gehalt beitragspflichtig.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Gewinn (also Erlös abzüglich der Kosten) aus der Selbständigkeit die Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit übersteigt.

Frank1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 152
Registriert: 09.03.2017, 17:13

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon Frank1 » 14.06.2017, 21:13

@Czauderna
Bitte auf meine Formulierungen achten. In dem betreffenden Satz stehen die Wörter "Erst mal" und "noch nichts".
Das Wort "dauerhaft" habe ich nicht genannt.
Der Hintergedanke ist doch ziemlich simpel: In Kürze überwiegt die Selbständigkeit. Übers Jahr gesehen nicht unbedingt. Dies lässt sich verhindern.
Eventuell dürfte diese Situation bei der KV zu Irritationen führen. Also erst mal möglichen Konflikten mit der KV zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Wege gehen.

Zudem fehlt noch die Antwort auf den Beitrag von @vondennen. Freiberuflich = welche Tätigkeit?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Angestellt und Freiberuflich.....

Beitragvon Czauderna » 14.06.2017, 21:47

Hallo Frank1,
Das habe ich ja auch nicht behauptet, oder ?
Aber der Begriff " erst mal" ist doch schon etwas schwammig - erstmal können drei Monate sein aber auch bis zum ersten Steuerbescheid dauern.
Wie gesagt, der Kasse dürfte es egal sein.
Gruß
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 3 Gäste