Hallo
Ab 1.8.17 ändern sich die Voraussetzungen für die KVdR.
Reagieren die Kassen schon.
Gruß Willibald
KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo,
wie meinst du das ?
Ich denke, dass alle Kassen gleichermaßen die Gesetzesänderung umsetzen müssen - das ist kein Wunschkonzert.
Gruss
Czauderna
wie meinst du das ?
Ich denke, dass alle Kassen gleichermaßen die Gesetzesänderung umsetzen müssen - das ist kein Wunschkonzert.
Gruss
Czauderna
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Nun ja, Günter!
Lasse das mal mit deinen Gedanken sein und pfeiffe Dir mal das Rundschreiben des Spitzenverband Bund der Krankenkasse RS 2017/185 vom 10.04.2017 rein.
Dort steht vieles drinne, was die Kassen machen sollen oder nicht machen sollen bzw. müssen. Das Rundschreiben stellt entgegen deiner Ansicht sehrwohl ein Wunschkonzert dar.
Und eins ist schon mal ziemlich klar; man muss auf die Kasse zugehen und ggf. einen Antrag stellen. Sonst passiert dort nix und verbleibt ggf. frohlustig weiterhin in der teureren freiwilligen Krankenversicherung oder gar privaten Krankenversicherung.
Lasse das mal mit deinen Gedanken sein und pfeiffe Dir mal das Rundschreiben des Spitzenverband Bund der Krankenkasse RS 2017/185 vom 10.04.2017 rein.
Dort steht vieles drinne, was die Kassen machen sollen oder nicht machen sollen bzw. müssen. Das Rundschreiben stellt entgegen deiner Ansicht sehrwohl ein Wunschkonzert dar.
Und eins ist schon mal ziemlich klar; man muss auf die Kasse zugehen und ggf. einen Antrag stellen. Sonst passiert dort nix und verbleibt ggf. frohlustig weiterhin in der teureren freiwilligen Krankenversicherung oder gar privaten Krankenversicherung.
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo Rossi,
Du redest bzw. schreibst von der Art und Weise der Durchführung, ich dagegen von der Umsetzung, einer kleiner, aber feiner Unterschied.
Und was dir schon mal ziemlich klar ist - ich habe gehört dass es Kassen geben soll, die diese Versicherten anschreiben, die aufgrund der nichterfüllten Vorversicherungszeit sich freiwillig versichern mussten und nicht in die KVDR konnten.
Hier dazu noch ein interessanter Link -https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/882939/aenderung-bei-der-9-10-regelung-rentner-muessen-selbst-aktiv-werden
Gruß
Guenter
Du redest bzw. schreibst von der Art und Weise der Durchführung, ich dagegen von der Umsetzung, einer kleiner, aber feiner Unterschied.
Und was dir schon mal ziemlich klar ist - ich habe gehört dass es Kassen geben soll, die diese Versicherten anschreiben, die aufgrund der nichterfüllten Vorversicherungszeit sich freiwillig versichern mussten und nicht in die KVDR konnten.
Hier dazu noch ein interessanter Link -https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/882939/aenderung-bei-der-9-10-regelung-rentner-muessen-selbst-aktiv-werden
Gruß
Guenter
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo
Nenne doch die Krankenkassen,die Ihre freiwilligen Mitglieder anschreiben.
Bei meiner Habe ich Anträge gestellt und gleich die Unterlagen von der
Ablehnung 2005 übermittelt.Antwort der Kasse Geduld im nächsten Monat
würden Sie mich anschreiben.Ich warte.
Gruß Willibald
Nenne doch die Krankenkassen,die Ihre freiwilligen Mitglieder anschreiben.
Bei meiner Habe ich Anträge gestellt und gleich die Unterlagen von der
Ablehnung 2005 übermittelt.Antwort der Kasse Geduld im nächsten Monat
würden Sie mich anschreiben.Ich warte.
Gruß Willibald
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Willibald hat geschrieben:Hallo
Nenne doch die Krankenkassen,die Ihre freiwilligen Mitglieder anschreiben.
Bei meiner Habe ich Anträge gestellt und gleich die Unterlagen von der
Ablehnung 2005 übermittelt.Antwort der Kasse Geduld im nächsten Monat
würden Sie mich anschreiben.Ich warte.
Gruß Willibald
Hallo,
na, dann ist doch alles in Ordnung - wo ist da das Problem - deine Kasse schreibt dich an nachdem du dich dort gemeldet hast.
Was hättest du davon wenn ich jetzt den Namen der einen oder anderen Kasse hier hinschreibe - nix.
Eine Bekannte von mir ist bei einer AOK und dort freiwillig als Rentnerin versichert - die hat zwar kein Schreiben bekommen, dafür aber einen Anruf von der Kundenberatung zu diesem Thema.
Gruss
Czauderna
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Nun ja Günter.
Du als pensionierter Sofa hast etwas gehört. Was denn, wie denn?!
Dann verweist Du noch auf einen Artikel in einer Zeitung.
Ich zitiere mal daraus:
Keine Prüfpflicht
Die Krankenkassen müssen eine Prüfung der Versicherungspflicht unter den neuen rechtlichen Bedingungen laut Widmaier nur auf Veranlassung der betroffenen Person durchführen. „Eine Pflicht zur Prüfung von Amts wegen besteht nicht“, betont sie. Die Kassen seien aber gehalten, ihre Versicherten zum Beispiel in Mitgliederzeitschriften und auf ihren Internetseiten auf die Änderung aufmerksam zu machen.
Dies ist auch der Tenor aus dem von mir zitierten Rundschreiben des SpiBu´s.
Jetzt natürlich unabhängig davon, dass Willmund schon selber den Antrag gestellt und irgendwie davon Wind bekommen hat.
Aber viele Betroffenen bekommen davon nichts mit. Und die meisten Kassen schreiben die Kunden auch nicht an (auch wenn Du als pensionierte Sofa vielleicht beim letzten Kegeln etwas anderes gehört hast), denn so steht es in dem Rundschreiben des SpiBus, welches auch in dem Presseartikel eindeutig wiedergegeben ist.
Und eins kannst Du mir auch glauben, diese Änderung in der KVdR hat in der Praxis fatale Auswirkungen. Es kommen zum 01.08.2017 durch die Kinderberücksichtigung Fälle in die günstige KVdR, von denen man in Ansatz nicht ausgegangen ist.
Die Sozialämter in Deutschland haben hier Potential. Denn einige Sozialhilfeempfänger sind bislang nicht in der KVdR, weil die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind. Sie sind daher freiwillig versichert und müssen überwiegend mehr Beiträge zahlen.
Meine Prognose; ca. 50 % der Fälle kommen rein und die Sozialämter sparen mal wieder richtig Kohle!!!!!
Du als pensionierter Sofa hast etwas gehört. Was denn, wie denn?!
Dann verweist Du noch auf einen Artikel in einer Zeitung.
Ich zitiere mal daraus:
Keine Prüfpflicht
Die Krankenkassen müssen eine Prüfung der Versicherungspflicht unter den neuen rechtlichen Bedingungen laut Widmaier nur auf Veranlassung der betroffenen Person durchführen. „Eine Pflicht zur Prüfung von Amts wegen besteht nicht“, betont sie. Die Kassen seien aber gehalten, ihre Versicherten zum Beispiel in Mitgliederzeitschriften und auf ihren Internetseiten auf die Änderung aufmerksam zu machen.
Dies ist auch der Tenor aus dem von mir zitierten Rundschreiben des SpiBu´s.
Jetzt natürlich unabhängig davon, dass Willmund schon selber den Antrag gestellt und irgendwie davon Wind bekommen hat.
Aber viele Betroffenen bekommen davon nichts mit. Und die meisten Kassen schreiben die Kunden auch nicht an (auch wenn Du als pensionierte Sofa vielleicht beim letzten Kegeln etwas anderes gehört hast), denn so steht es in dem Rundschreiben des SpiBus, welches auch in dem Presseartikel eindeutig wiedergegeben ist.
Und eins kannst Du mir auch glauben, diese Änderung in der KVdR hat in der Praxis fatale Auswirkungen. Es kommen zum 01.08.2017 durch die Kinderberücksichtigung Fälle in die günstige KVdR, von denen man in Ansatz nicht ausgegangen ist.
Die Sozialämter in Deutschland haben hier Potential. Denn einige Sozialhilfeempfänger sind bislang nicht in der KVdR, weil die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind. Sie sind daher freiwillig versichert und müssen überwiegend mehr Beiträge zahlen.
Meine Prognose; ca. 50 % der Fälle kommen rein und die Sozialämter sparen mal wieder richtig Kohle!!!!!
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo Rossi,
Du kannst mich ------------
nicht provozieren, denn auch du gibst nur eine Prognose ab, mehr nicht.
Auch du wirst irgendwann mal in Rente gehen ( Pensionaere, das sind andere), hoffentlich erlebe ich das noch und du bist schlauer als ich und hörst auf mit den Foren. Warum sollte ich dir eigentlich glauben ?
Gruß
Czauderna
Du kannst mich ------------
nicht provozieren, denn auch du gibst nur eine Prognose ab, mehr nicht.
Auch du wirst irgendwann mal in Rente gehen ( Pensionaere, das sind andere), hoffentlich erlebe ich das noch und du bist schlauer als ich und hörst auf mit den Foren. Warum sollte ich dir eigentlich glauben ?
Gruß
Czauderna
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Nun ja Günter.
Der kleine und feine Unterschied bei den Prognosen ist, dass ich vor Ort in der Praxis tätig bin. Bspw. Montag und Dienstag in Saarbrücken, Donnerstag und Freitag in Regensburg. Während dieser Seminare sammele ich Erfahrungen direkt vor Ort und stelle hieraus eine Prognose aus der Praxis für die Praxis.
Da Du definitiv nicht mehr in der Praxis bist, kannst Du davon überhaupt nicht berichten. Irgendwelche Gerüchte, dass Du evtl. mal etwas gehört hast, überzeugen mich im Ansatz nicht. Von daher lasse es einfach!
Der kleine und feine Unterschied bei den Prognosen ist, dass ich vor Ort in der Praxis tätig bin. Bspw. Montag und Dienstag in Saarbrücken, Donnerstag und Freitag in Regensburg. Während dieser Seminare sammele ich Erfahrungen direkt vor Ort und stelle hieraus eine Prognose aus der Praxis für die Praxis.
Da Du definitiv nicht mehr in der Praxis bist, kannst Du davon überhaupt nicht berichten. Irgendwelche Gerüchte, dass Du evtl. mal etwas gehört hast, überzeugen mich im Ansatz nicht. Von daher lasse es einfach!
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo
Habe heute ein Schreiben von der Kasse bekommen.Es wären noch einige Rechtsfragen zu
klären.Welche Auswirkungen dies auf die Neureglung haben wird kann noch nicht
beurteilt werden.
Das Gesetz wurde am 20.4.17 im Bundesanzeiger veröffentlich.Zeit wäre genug gewesen
dies zu klären. Wollen die Kassen sich ein Hintertürchen offen lassen um wenige in die
KVdR aufnehmen.
Gruß Willibald
Habe heute ein Schreiben von der Kasse bekommen.Es wären noch einige Rechtsfragen zu
klären.Welche Auswirkungen dies auf die Neureglung haben wird kann noch nicht
beurteilt werden.
Das Gesetz wurde am 20.4.17 im Bundesanzeiger veröffentlich.Zeit wäre genug gewesen
dies zu klären. Wollen die Kassen sich ein Hintertürchen offen lassen um wenige in die
KVdR aufnehmen.
Gruß Willibald
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Rossi hat geschrieben:Nun ja Günter.
Der kleine und feine Unterschied bei den Prognosen ist, dass ich vor Ort in der Praxis tätig bin. Bspw. Montag und Dienstag in Saarbrücken, Donnerstag und Freitag in Regensburg. Während dieser Seminare sammele ich Erfahrungen direkt vor Ort und stelle hieraus eine Prognose aus der Praxis für die Praxis.
Da Du definitiv nicht mehr in der Praxis bist, kannst Du davon überhaupt nicht berichten. Irgendwelche Gerüchte, dass Du evtl. mal etwas gehört hast, überzeugen mich im Ansatz nicht. Von daher lasse es einfach!
Hallo,
Beitrag editiert!
Aber nicht von mir!!
Zuletzt geändert von Czauderna am 01.07.2017, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Nun ja Wiilibad, warte doch erst einmal ab. Das Gesetz tritt doch erst am 01.08.2017 in Kraft.
Wenn Du ganz sicher bist, dass Du zum 01.08.2017 die Voraussetzungen für die KVdR erfüllst und bis dato keine Mitteilung von der Kasse hast, dann stelle doch einfach die Beitragszahlung ein. Dies habe ich bei meinen Fällen in der Praxis auch gemacht.
Darüber hinaus hat der Spitzenverband Bund am 10.04.2017 schon etliches hierzu geschrieben. Es kann sein, dass Deine Kasse diese Informationen noch nicht hat und deswegen vielleicht noch im dunklen tappt.
Wenn Du ganz sicher bist, dass Du zum 01.08.2017 die Voraussetzungen für die KVdR erfüllst und bis dato keine Mitteilung von der Kasse hast, dann stelle doch einfach die Beitragszahlung ein. Dies habe ich bei meinen Fällen in der Praxis auch gemacht.
Darüber hinaus hat der Spitzenverband Bund am 10.04.2017 schon etliches hierzu geschrieben. Es kann sein, dass Deine Kasse diese Informationen noch nicht hat und deswegen vielleicht noch im dunklen tappt.
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Hallo
Welche Krankenkasse,schreibt in ihrer Zeitschrift über die Neuregelungen der KVdR?
mfg Willibald
Welche Krankenkasse,schreibt in ihrer Zeitschrift über die Neuregelungen der KVdR?
mfg Willibald
Re: KVdR Neuerungen ab 01.08.2017
Willibald hat geschrieben:Hallo
Welche Krankenkasse,schreibt in ihrer Zeitschrift über die Neuregelungen der KVdR?
mfg Willibald
Hallo,
Tante Google hilft (fast) immer - z.B. die hier - https://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/versichert-im-ruhestand/aenderungen-kvdr-2017/948656
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 6 Gäste