ich schildere kurz. Sohn im August krank, KK fragt beim AG nach Gehalt nach um Krankengeld berechnen zu können.
Hier stellte sich nun raus, dass ich über der Jahresgrenze liege und aus gesetzlich pflichtversichert in gesetzlich freiwillig versichert umgruppiert wurde.
Aus diesem Grund wurden sämtliche Monate des Jahres 2020 im Monat August bei den Gehaltabrechnungen rückgerechnet (ab 01.01.).
Bei mir wurden bis dato 349,26€ direkt vom Brutto abgeführt. Jetzt nach der Umstellung bekomme ich einen AG Zuschuss zu sehen, der bei 349,26€ liegt. An die KK wird ein Beitrag von 735,94€ abgeführt.
Mein Anteil liegt nun bei 386,68€. Der AG-Anteil aber nur bei 349,26€. Gemäß KK Angaben müßte eigentlich eine 50/50 Verteilung bei KV und PV Beträgen sein.
Somit ist mein Netto seit der Umstellung um 44,69€ weniger.

Habt ihr da eine Erklärung für?
Welcher Beitrag ist relevant, die Beitragsbemessungsgrenze von 56250,00€ oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze 62550,00€ für die Einstufung gesetzlich pflichtversichert oder gesetzlich privat versichert?
Welcher Beitrag wird hier zu Rate gezogen? der Gesamtbrutto oder der Steuerbrutto?
Die KK schreibt, dass bereits 2019 die Grenze überschritten wurde. Weshalb erfolgt dann erst so spät (August) eine Umgruppierung ins Freiwillige?
Danke und Grüße