mal ne allgemeine rechtliche Frage.
Ein Arbeitsloser ohne Anspruch auf ALG II (über der Vermögensgrenze) hat sich nach Einstellung des Arbeitslosengeldes freiwillig bei der GKV weiterversichert. Nun möchte er/sie nicht mehr dort versichert sein.
Bei einer Kündigung bekommt man nun den Hinweis, dass diese erst gültig sei, wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer neu zu wählenden KV vorliege.
Das gilt doch bestimmt nur, wenn in eine andere GKV gewechselt werden will. Wenn er/sie sich privat versichern will, genügt doch wohl ein Hinweis darauf. Er/sie ist doch der alten GKV keine Rechenschaft darüber schuldig, wie er/sie sich weiterversichert.
In was für einem Gefängnis leben wir denn hier?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Lieben Gruß und danke für Feedback,
fit.