Gültigkeit einer Kündigung bei GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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fit
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Gültigkeit einer Kündigung bei GKV

Beitragvon fit » 04.11.2006, 12:25

Hallo,

mal ne allgemeine rechtliche Frage.

Ein Arbeitsloser ohne Anspruch auf ALG II (über der Vermögensgrenze) hat sich nach Einstellung des Arbeitslosengeldes freiwillig bei der GKV weiterversichert. Nun möchte er/sie nicht mehr dort versichert sein.

Bei einer Kündigung bekommt man nun den Hinweis, dass diese erst gültig sei, wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer neu zu wählenden KV vorliege.

Das gilt doch bestimmt nur, wenn in eine andere GKV gewechselt werden will. Wenn er/sie sich privat versichern will, genügt doch wohl ein Hinweis darauf. Er/sie ist doch der alten GKV keine Rechenschaft darüber schuldig, wie er/sie sich weiterversichert.

In was für einem Gefängnis leben wir denn hier? :shock:

Lieben Gruß und danke für Feedback,

fit.

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 04.11.2006, 12:43

Er ist freiwilliges Mitglied und kann demenstprechend ganz normal und fristgerecht (d.h. jetzt zum 01.02.2007) kündigen. Nur wo will er denn hin ? Privat in einen Tarif mit jeder Menge SB um Kosten zu sparen ? Oder will er sich gar nicht weiterversichern ?

fit
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Beitragvon fit » 04.11.2006, 14:31

Hallo Experte_24,

meine Frage ist noch nicht beantwortet. Bitte, nochmal konkret: Muss er/sie beim Wechsel in eine PKV, der alten GKV die neue Mitgliedsbescheinigung aushändigen, damit die Kündigung wirksam wird?

Ja oder Nein?

Reicht also der Hinweis: Ich werde danach in eine PKV wechseln.

Ja oder Nein?


zu den weiteren Alternativen:

privat mit SB: wie günstig ist das etwa möglich? Gibt es im Internet eine gute Quelle mit Möglichkeiten und Vergleichen?


Lieben Gruß und danke für konkrete Antworten,

fit

GS
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Beitragvon GS » 04.11.2006, 19:50

Hallo,
ich unterstelle mal, dass 1.) der betreffende A so weit über der ALG-II-Ausschlussgrenze liegt, dass in der GKV mehr als der Mindestbeitrag, ggf. der Höchstbeitrag fällig wäre.
2. unterstelle ich, dass für die nähere Zukunft eine selbständige, aber keine abhängige Erwerbstätigkeit geplant und in Aussicht ist.

Warum? 1. Beitragsgründe und 2. weil sonst gleich wieder Versicherungspflicht eintritt, und zwar ohne Befreiungsmöglichkeit.

Dann kann ein Wechsel zur PKV durchaus sinnvoll sein, und es gilt definitiv nicht die 18-monatige Bindefrist an die derzeitige Kasse.
Bezug: § 175 (4) SGB V

Fraglich ist natürlich, ob die Kasse sich bei der Kündigung mit einer bloßen Erklärung zufrieden gibt oder ggf. einen Nachweis des Wechsels zur PKV haben will. M. E. müsst die Erklärung genügen, weil bei eigentlich geplantem vorzeitigem Kassenwechsel innerhalb der GKV die aufnehmende Kasse doch "streiken" müsste, weil sie natürlich auch die 18-Monate-Regelung kennt, sollte sie jedenfalls ,-)

Gruß
Gerhard

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Beitragvon immer-noch-fit » 04.11.2006, 21:45

Hi GS,

er/sie hat bereits über 18 Monate lang freiwillig GKV eingezahlt. Ist also nicht das Problem. Es geht um die Behauptung der GKV, dass die Kündigung erst gültig ist, wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen KV vorliegt. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten und bestätigt.

Es gibt aber auch den Schlußsatz im Antwortschreiben: "Wenn sie in eine PKV wechseln, dann teilen Sie uns das mit". Heißt das also, dass dann keine neue Mitgliedschaft irgendwo belegt werden muss?

Gruß

fit

GS
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Beitragvon GS » 04.11.2006, 22:07

Hallo fit,

ja, ich denke, das heißt es.

Auch diesen Schluss-Satz sehe ich als nicht verbindlich für den Empfänger an. Dieser braucht ihn "nochnetamalzuignoriern". Als freiwilliges Mitglied mit >18 Monaten Versicherungsdauer kann er jederzeit kündigen.

Gruß
Gerhard

GS
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Beitragvon GS » 04.11.2006, 22:08

Hallo fit,

ja, ich denke, das heißt es.

Auch diesen Schluss-Satz sehe ich als nicht verbindlich für den Empfänger an. Dieser braucht ihn "nochnetamalzuignoriern". Als freiwilliges Mitglied mit >18 Monaten Versicherungsdauer kann er jederzeit kündigen.

Gruß
Gerhard

Andi
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Beitragvon Andi » 05.11.2006, 11:30

als freiwilliges mitglied kann er mit der 2-monatsfrist kündigen und gut ist. die krankenkassen schreiben manchmal einen ganz schönen mist zusammen. ein student, der sich mit 30 jahren befreien lassen wollte, hatte von seiner aok eine kündigungsbestätigung bekommen, wo folgender satz drin stand "diese kündigungsbestätigung berechtigt nicht zum wechsel in eine private krankenversicherung." wir haben uns tot gelacht. :D


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