Eine ausländische Freundin mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland (viele Jahre in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bis 2015) hat zuletzt für eine internationale Organisation (OECD/UN etc) gearbeitet. Dieses Arbeitsverhältnis was sozialversicherungs- und steuerbefreit, Altersvorsorge hat sie selbt beiseite gelegt und die Krankenversicherung lief intern über die Organisation per internationalem Versicherer. Vor dem Vertrag hatte man ihr versichert, sie käme anschließend automatisch und einfach wieder in die üblichen Versicherungen rein.
Jetzt kommt sie aus dieser befristeten Einstellung zurück in unser "normales" deutsches System, hat allerdings noch keinen Anschlussarbeitsvertrag.
Grundsätzlich fällt sie direkt in ALG-II (mehr als ein Jahr in einem Job ohne Einzahlungen in die Sozialversicherungen, als Ausländerin ist sie nicht durch Übergangszeiten vom Bundesversorgungsamt gedeckt), bekommt allerdings sicher keine finanzielle Unterstützung (die Altersvorsorge durch Kauf von Aktienfonds selbst in die Hand genommen - dafür hat sie extra ein höheres Gehalt bekommen - wirkt etwas schizophren, aber auf Hartz-4 und finanzielle Unterstützung war sie jetzt eh nicht unbedingt aus) - und jetzt hat sie erfahren, dass sich damit das Arbeitsamt auch nicht darum kümmert, sie erneut krankenzuversichern, das müsse sie halt selbst tun.
Nun hat sie bei der TK angerufen, da war sie vor dem aktuellen Vertrag versichert. Die freundlichen Mitarbeiter waren allerdings auch erstmal zurückhaltend - mit der Aussage sie sei ja inzwischen "privat" krankenversichert gewesen und daher könne sie jetzt unter Umständen nicht so einfach wieder aufgenommen werden. Selbst wenn sie ohne Unterstützung vom Arbeitsamt den Beitrag aus eigener Tasche bezahlen würde sei das nicht einfach möglich.
Jetzt also endlich meine Frage

Ich hätte vermutet, dass sie nach §9 SGB V (1) 1 eigentlich direkt das Anrecht haben müsste, von der vorherigen Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden, oder nicht? Sie wurde von ihrem Arbeitgeber inzwischen auch auf (1) 5 hingewiesen ("überstaatliche Organisation"), allerdings müsste sie dafür sicher nach zwei Monaten einen neuen Arbeitsvertrag haben - und ich würde nicht verstehen, warum nicht (1) 1 schon automatisch eine Rückkehr in die GKV ermöglichen sollte (alle dortigen Punkte sind ja gegeben)?
Sehe ich das irgendwie falsch, gibt es irgendeinen anderen Weg zurück in die GKV den ich übersehe, bzw wie würde man das bei dem Antrag für Wiederaufnahme wasserdicht argumentieren?
Vielen Dank und schönes Wochenende!
- T