Problem bei Wechsel von PKV zu GKV nach Ende des Studiums

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Haufen
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Problem bei Wechsel von PKV zu GKV nach Ende des Studiums

Beitragvon Haufen » 02.11.2006, 11:20

Hallo zusammen

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir hir helfen könnt, weil ich mich nur mit Mühe durch den Versicherungsdschungel durchfinde grad.

Folgende Situation:

- Studium beendet zum 30.09.06
- arbeitslos gemeldet aber keine Bezüge beantragt, da ich nichts bekommen würde (ALG I nie eingezahlt und ALG II nicht bedürftig, nach meinen Recherchen)
- momentan auf Arbeitssuche

- bisher immer über PKV familienversichert, dafür aber jetzt zu alt (26)
- nun läuft die PKV bis zum 30.11.06 auf 20% (Beitrag ohne weggefallene Beihilfe), dann is Schluss


Nun habe ich das Problem, in die GKV hineinzukommen, da ich nie gesetzlich versichert war und ja auch nicht versicherungspflichtig angestellt bin, bzw. übers Arbeitsamt nicht versichert bin.


Sieht hier jemand eine andere Möglichkeit in die GKV hineinzukommen ausser möglichst kurzfristig ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen?
`
Und die zweite Frage, was passiert wenn ich ab 1.12 nicht mehr versichert bin unabhängig von der Tatsache, dass man sich dann natürlich kein Bein brechen sollte oder Ähnliches, aber hat das Auswirkungen auf später? (Lücke in der Versicherung (Pflegeversicherung))

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Beste Grüße

Andreas

Andi
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Beitragvon Andi » 02.11.2006, 14:07

Die Sache ist klar. Du mußt dich weiterhin privat versichern und zwar nach Normaltarif. Da liegst du bei 150-200 EUR im Monat. In die gesetzliche Versicherung kommst du nur durch Aufnahme eines Jobs über 400 EUR oder durch Heirat einer Frau, die bereits gesetzlich versichert ist. Je nach dem, was dir leichter fällt :D

Haufen
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Beitragvon Haufen » 05.11.2006, 13:09

danke erstmal für die info. aber sollte ich mich zum beispiel jetzt bei meiner momentanen PKV zum Normaltarif weiterversichern, was bedeutet das dann für danach. Komme ich auch dann jederzeit (so ich einen job bekomme) aus der PKV raus und in die GKV rein oder wird das dann noch schwieriger, bzw. hab ich dann erstmal eine mindestvertragslaufzeit bei der PKV?

sorry für die vielleicht etwas doof klingenden fragen, aber ich wusel mich erst rein in die ganze thematik.

GS
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Beitragvon GS » 05.11.2006, 13:32

Hallo Haufen,
bei Antritt einer Beschäftigung oberhalb 400 € monatlich können Sie nicht nur, sondern Sie müssen sich gesetzlich versichern. Darauf dringt dann auch der Arbeitgeber. Hinsichtlich Ihrer privaten Vollversicherung haben Sie das Recht, diese zum Tag vor dem Beginn der Beschäftigung zu kündigen, notfalls auch noch 2 Monate rückwirkend. Mindestvertragslaufzeiten von 2. B. 2 oder 3 Jahren spielen keine Rolle.

Lassen Sie sich nicht verunsichern durch solche Parolen wie "einmal PKV, immer PKV".

Gruß
Gerhard

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Beitragvon Haufen » 05.11.2006, 13:49

vielen dank, solche antworten beruhigen mich ein wenig, da das gerade mein hauptthema ist und ich nich so richtig zu dem komme, was eigentlich wichtig wäre.

also bester weg (wie ichs jetzt rausgehört hab)

bisherige versicherung in den normaltarif (möglichst das preiswerteste was geht) wechseln und bei erfolg in der jobsuche zu letzten tag vor arbeitsbeginn kündigen ohne irgendwelche auflagen.
und zu eben jenem ersten tag der beschäftigung dann die GKV in gang bringen.

klingt für mich nach einer guten lösung

vielen dank nochmal

Rolf
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Beitragvon Rolf » 05.11.2006, 15:14

mit beginn der beschäftigung tritt automatisch versicherungspflicht ein. die mitgliedbescheinigung der neuen kasse mit dem kündigungsschreiben innerhalb von 2 monaten nach arbeitsbeginn an die private senden.


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