Krankenversicherungsbeiträge von BU Rente?

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Krankenversicherungsbeiträge von BU Rente?

Beitragvon doeri100 » 05.11.2006, 17:43

Problem: Ein Freund ist mit 46 Jahren erwerbsunfähig, seit 1997.
Er bezieht eine BFA Rente, auf die er auch Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Dazu erhält er eine BU Rente aus seiner Kapitallebensversicherung, die sein Arbeitgeber als Direktversicherung für seine Mitarbeiter gezahlt hat.
Der V - Fall ist ja nun vorher eingetreten (der BU Fall), die VS läuft beitragsfrei bis zum Rentenalter weiter.
Von der 2. Rente, der BU, zahlt er keine Beiträge zur Krankenversicherung. Nun hat er Sorge - zu Recht zahlt er nichts, oder aus Versehen. Müßte er eventuell für Jahre nachzahlen?
Versteuert wird diese Rente?

Danke.

Sonya
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Beitragvon Sonya » 05.11.2006, 18:09

so wie ich das sehe, muss auf die bu-rente beitrag gezahlt werden.

siehe

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... raege.html

GS
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Beitragvon GS » 05.11.2006, 18:36

Nur zur Klarheit: Wie ist der Betreffende krankenversichert? Gesetzlich oder privat?
Wenn gesetzlich, ist die betriebliche Rente grundsätzlich zuschussfrei beitragspflichtig; der PKV-Beitrag wäre unabhängig vom Rentenbezug.

Gruß
Gerhard

doeri100
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Beitragvon doeri100 » 05.11.2006, 20:02

Der Betreffende ist gesetzlich versichert.
Warum auch immer - von der BfA Rente wird gezahlt, von der BU - Rente nicht. Irgendiwe scheint das "unter gegangen" zu sein. Anfangs war diese REnte ja auch nicht beitragspflichtig, erst im Rahmen diverser Reformen hatte sich das ja geändert.

Was jetzt machen? Die Person würde das gerne regeln, har aber Sorge das nun für viele Jahre nachgezahlt werden muss?

Danke.

GS
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Beitragvon GS » 05.11.2006, 20:21

Nachzuzahlen wäre m.E. für die Zeit ab 2004. Das wären nun fast drei Jahre ca. 16 % von der BU-Rente (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen).

Wissen muss man das nicht unbedingt. Was spricht gegen die Zwischenlösung, das Geld - sofern überhaupt vorhanden - erst mal zu parken und ab sofort monatlich ein oder zwei fiktive Beitrag zurückzulegen?

Sobald mehr als 48 Monatsbeiträge zurückliegen, ist man insoweit aus dem Schneider, dass dann soviel Guthaben vorhanden ist, wie maximal zurückgezahlt werden muss (4 Jahre).

Ich weiß, das ist für Sozialkassenfans nicht ganz koscher, aber unser Freund hier braucht sicher jeden Euro für sich. Und wenn monatlich was übrig bleibt, dann sicher auch dank der BU-Rente, für die er sich rechtzeitig entschieden hatte. Im Gegensatz zu manchem, der das hier liest und es sich immer noch verkneift.

Gruß
Gerhard

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Beitragvon doeri100 » 05.11.2006, 22:33

GS - so habe ich mir das auch fast gedacht. Er kann eigentlich gar nichts dafür, durch Gesetzesänderungen und Kassenfusionen lief das eben so.

Klar, er kann jeden Euro gebrauchen. Aber Dein Vorschlag mit dem "monatlichen Zurücklegen" ist gut. Je nach "Laufzeit" können die Zinesen ja auch noch etwas einbringen.

Kann man ihn denn nicht verstehen, das er sich jetzt nicht bei der Kasse meldet? Er verzichtet ja auch auf die Zuzahlungbeschränkung ab 1 % seines Einkommens. Er zahlt also mehr als er zahlen müsste.

`Sollte man eigentlioch einmal genau durchrechnen.

Auf jeden Fall vielen Dank. Hat uns/ ihm sehr geholfen.
Tolles Forum.


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