Nachzahlung gkv ab 01.04.2007

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Gast100

Beitragvon Gast100 » 31.01.2008, 21:58

******editiert vom ADMIN*****

grazzor
Beiträge: 2
Registriert: 01.02.2008, 10:58

GKV Pflichtversicherung ab 01.04.2007 - 534,12 € rückwirkend

Beitragvon grazzor » 01.02.2008, 11:02

Hi Leute, mein Fall ist so ähnlich

ich habe von meiner jetzigen GKV ein Schreiben bekommen, dass ich rückwirkend für den Zeitraum vom 01.04.2007 - 01.08.2007 einen Beitrag in Höhe von 534,12 € zahlen muss, weil ich angeblich in dem Zeitraum ein Pflichtversicherer bin.

Ich habe bis 01.04.2007 meinen Zivildient geleistet und war danach auf Arbeitssuche. Ich wollte aber kein Sozialhilfeempfänger werden, weil ich privat ab und zu gegen PC-Reparaturen Geld reinbekomme. Daher habe ich mich nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Ab dem 01.08.2007 habe ich ein Job gefunden und wurde dann wieder versichert.

Wieso muss ein gesunder Mensch eine Leistung zahlen, was er in dem Zeitraum nicht Anpruch genommen hat?
Was ist das für ein komisches Gesetz?

Ich seh das irgendwie nicht ein, wenn ich die Fähigkeit habe für paar Monate ohne Sozialhilfe auskomme, das man trotzdem Geld für irgendwas zahlen muss, was man nicht in Anspruch genommen hat.

Zudem möchte ich gerne wissen wie das alles berechnet wird. Ich habe während meiner Zivildienstzeit ca. 550 € bekommen und berechnen die mir 133,53 € für einen Monat wo ich nicht versichert war.

Ich bin nicht bereit einen so hohen Beitrag zu zahlen und bin z.Z. auch nicht fähig dazu. Gibt es eine andere Lösung bzgl meines Problems?

Danke schon mal fürs Durchlesen und Antworten.

Grazzor

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2008, 12:27

Es ist halt ne Versicherungspflicht. Kann man nicht ändern!

Der Beitrag ist auch okay, es handelt sich offensichtlich um den sog. Mindestbetrag. Auch wenn dein Einkommen nur sehr gering ist, hast Du diesen Mindestbeitrag zu zahlen.

Du solltest jetzt Kontakt mit der KV aufnehmen und versuchen ne Ratenzahlung zu vereinbaren. Nimmst Du kein Kontakt auf, dann wird es nicht lange dauern, bis die Krankenkasse die Versichertenkarte einzieht und nur noch in aktuten Notfällen leistet. Dieses darf Sie, auch wenn Du jetzt durch ne Arbeit versichert bist und alle Beiträge pünktlich gezahlt werden.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 01.02.2008, 14:50

@grazzor

Man wird hier zunehmend schlecht beraten, d.h. zugunsten des herrschendes Systems, was auch kein Wunder ist, weil diese Berater mehr oder weniger direkt oder indirekt von diesem bezahlt werden oder beruflich abhängig sind.

Zuerst solltest Du mal in die Satzunng der KK gucken, ob es da Möglichkeiten gibt, die Beiträge zu stornieren. Auf keinen Fall solltest Du zugeben, dass Du mglw. von dem Gesetz gewusst hast, sonst könnten sie Dir einen Strick daraus drehen.
Wenn das nicht hilft, was leider wahrscheinlich ist, dann kannst Du Widerspruch einlegen. Ich habe das auch getan. Siehe hier:
http://forum-krankenversicherung.de/vie ... =4641#4639

Außerdem ist die Rechtsauffassung, gar nicht so eindeutig wie das hier ständig dargestellt wird. Ein Gegenbeispiel liefert Wolfgang Büser im Fernseh-Beitrag des ARD-Morgenmagazins vom 07.03.2007.
http://www.daserste.de/moma/servicebeit ... uc2~cm.asp

"Wichtig auch: Alle heute nicht versicherten Personen werden nicht gezwungen einer gesetzlichen oder privaten Kasse beizutreten. Hat sich jedoch eine bislang unversicherte Person nicht versichert und benötigt sie eine Behandlung, so schuldet sie der betreffenden Krankenkasse oder Versicherung,
die sie dafür in Anspruch nimmt, die zwischenzeitlich nicht geleisteten Beiträge."

Demnach wäre das Verhalten der Kassen sowieso ein Skandal.

grazzor
Beiträge: 2
Registriert: 01.02.2008, 10:58

Beitragvon grazzor » 01.02.2008, 15:24

kann man sich das Geld vom Sozialamt holen?

ich verdiene z.Z. 550 € Brutto und habe gegen Ende des Monats
- 0 EURONEN -

Nicht mal ne Ratenzahlung ist möglich - oder bin ich gezwungen ne Bank auszurauben???

/clap @ Gesundheitsreform

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 01.02.2008, 15:41

Gast100 hat geschrieben:@grazzor

Man wird hier zunehmend schlecht beraten, d.h. zugunsten des herrschendes Systems, was auch kein Wunder ist, weil diese Berater mehr oder weniger direkt oder indirekt von diesem bezahlt werden oder beruflich abhängig sind.


Langsam überspannen Sie den Bogen gewaltig!.

flockimaus
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.01.2008, 01:18

Beitragvon flockimaus » 01.02.2008, 18:07

Ganz schon teuer für ein Mindestbetrag... ich würde es nicht zahlen.
Ganz ehrlich. Wo bleibt die individuelle Freiheit? Der Mann will keine Versicherung, lasst ihn doch in Ruhe.

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 01.02.2008, 18:38

"Wichtig auch: Alle heute nicht versicherten Personen werden nicht gezwungen einer gesetzlichen oder privaten Kasse beizutreten.



§ 5 Versicherungspflicht SGB V

(1) Versicherungspflichtig sind

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2008, 19:32

Vielen Dank Gast 100

Man wird hier zunehmend schlecht beraten, d.h. zugunsten des herrschendes Systems, was auch kein Wunder ist, weil diese Berater mehr oder weniger direkt oder indirekt von diesem bezahlt werden oder beruflich abhängig sind.


Aha, was willst Du überhaupt?

Es handelt sich um eine Versicherungspflicht und nicht um eine freiwillige Versicherungspflicht. Genauso wie, wenn jemand ne Beschäftigung aufnimmt und hieraus Lohn erzielt, dann ist man auch versicherungspflichtig. Man kann dort auch nicht maulen, tut auch keiner, will es einfach so ist und jeder es kennt. Tja, es wird noch ein wenig dauern, bis alle von der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Kenntnis haben.

Ich finde es auch immer abenteuerlich, wenn Du hier auf Deinen dollen Widerspruch verweist. Wie sieht es denn aus, hast Du schon ne Antwort?Vor allem, was ist mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

Gehe mal davon aus, dass die Mitarbeiter der KV erst einmal geschmunzelt haben und sich gefragt haben, was will der denn? Der Widerspruch liegt vermutlich ganz unten im hohen Stapel.

Ansonsten ziehe es doch mal durch, stelle doch schon jetzt den Antrag beim Sozialgericht auf Aussetzung der Vollziehung. Vielleicht findest Du dort einen Gleichgesinnten.

@grazzor

Das Sozialamt wird leider hier auch nicht helfen können. Da Du erwerbsfähig bist, besteht gem. § 21 SGB XII kein Anspruch auf Sozialhilfe.


Wie gesagt, es wird Dir wohl leider nicht anderes übrig bleiben indem Du den Kontakt zur KV suchst. Die KV hat in der Satzung zu regeln, dass in bestimmten Fällen, die Beitragsforderung ermässigt, gestundet oder ganz zu erlassen ist.



[/b]

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2008, 20:01

Ach ja, ich werde weder direkt noch indirekt von einer Krankenkasse bezahlt. Ferner bin ich nicht im Ansatz von írgendeiner Krankenkasse beruflich abhängig.

Nein im Gegenteil, ich kämpfe auch tag täglich gegen Krankenkassen.

Aber ich kämpfe nur dort, wo es sich im Ansatz lohnt zu kämpfen. Wo es sich nicht - aufgrund der gesetzlichen Formulierung und der teleologischen Auslegung des Gesetzes - lohnt zu kämpfen, investiere ich mich nicht. Ich mache mir schliesslich keine Arbeit, wo es sich nicht lohnt.

Aber Du bist da ja ganz anderer Ansicht. Aus Deinen bisherigen Posting´s habe ich entnommen, dass Du ein unwahrscheinlich guter Rechtsfuchs bist. Du hast ein fundiertes Fachwissen, kannst Gesetze sehr gut lesen, deuten und wirst es vermutlich in 5 Jahren schaffen, dass das Bundesverfassungsgericht den 5ér Abs. 1 Nr. 13 SGB V für verfassungswidrig erklärt.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 01.02.2008, 21:14

rossi hat geschrieben:Ach ja, ich werde weder direkt noch indirekt von einer Krankenkasse bezahlt. Ferner bin ich nicht im Ansatz von írgendeiner Krankenkasse beruflich abhängig.

Nein im Gegenteil, ich kämpfe auch tag täglich gegen Krankenkassen.


Du hast irgendwo geschrieben, dass Du für so ein Sozialamt arbeitest. Dein Einkommen ist also unmittelbar von dem ganzen Sozialklimbimsystem abhängig. Klar, dass Du dann auch nicht wirklich dagegen bist. Das ist wie bei den Steuerberatern. Die hauen sich für ihre Kunden ins Zeug um den letzten Steuergroschen legal zurückzubekommen. Aber sie profitieren auch von einem möglichst hirnrissigen Steuersystem. Deswegen tun sie auch nichts dagegen.


Aber ich kämpfe nur dort, wo es sich im Ansatz lohnt zu kämpfen. Wo es sich nicht - aufgrund der gesetzlichen Formulierung und der teleologischen Auslegung des Gesetzes - lohnt zu kämpfen, investiere ich mich nicht. Ich mache mir schliesslich keine Arbeit, wo es sich nicht lohnt.


Für Dich lohnt es sich doch sowieso nicht. Finaziell hier meine ich.

Aber Du bist da ja ganz anderer Ansicht. Aus Deinen bisherigen Posting´s habe ich entnommen, dass Du ein unwahrscheinlich guter Rechtsfuchs bist. Du hast ein fundiertes Fachwissen, kannst Gesetze sehr gut lesen, deuten und wirst es vermutlich in 5 Jahren schaffen, dass das Bundesverfassungsgericht den 5ér Abs. 1 Nr. 13 SGB V für verfassungswidrig erklärt.


Nein, ich habe nur das aufgesogen, was vor allem Du an Gesetzesmaterial rangetragen hast. Der Rest stammt aus Grundwissen der Verfassungstheorie und Rechtstheorie, wie es von akademischen Seiten im Internet verbreitet wird. Und dann habe ich nur noch Eins plus Eins zusammengezählt.

Was ich in Praxis über das sogenannte "Recht" gelernt habe, ist aber ganz etwas anderes. Ich hatte schon mal das Vergnügen mit dem Sozialgericht. Dort habe ich gesehen, dass sich die Richter ihr Urteil nach gesundem Volksempfinden subjektiv zusammenbasteln und dabei von Schöffen unterstützt werden, die ja auch nur die üblichen Vorurteile haben, wie z.B. das das Arbeitsamt eine effizeinte, gerechte, sinnvolle und notwendige Organisation sei. Was auch kein Wunder ist, denn sie haben ja ständig mit den Verantwortlichen der Ämter Kontakt und die erzählen denen dann ständig ihre tägliichen Schauermärchen darüber, was diverse Empfänger von Leistungen für egoistische, hinterlistige, durchgeknallte, faule oder uneinsichtige Asoziale sind. Wer dann vor Gericht auftritt, der wird folglich erst mal als anonymer Sozialparasit verdächtigt. "Ach, wieder so einer, wie werden wir denn jetzt los!" Ganz entscheidend wichtig, ist auch _wer_ was sagt. Wenn der vermeintliche Asoziale was sagt, dann interssiert das niemanden. Wenn irgend ein Staranwalt oder Starrichter etwas sagt, dann hat das großes Gewicht.

Langer Rede kurzer Sinn. Das Rechtssystem funktioniert nicht wirklich. Es handelt sich eher um eine totalitäre Oligarchie und zu "Fuchsen" gibt es dort nichts, was Du mit Deiner Ironie "vermutlich in 5 Jahren schaffen" auch deutlich unterstreichst. Nur dass Dir der bittere Ernst in dieser Polemik nicht bewusst ist. Ja, es interessiert Dich ja auch eigentlich nicht.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 01.02.2008, 21:29

rossi hat geschrieben:
Ich finde es auch immer abenteuerlich, wenn Du hier auf Deinen dollen Widerspruch verweist. Wie sieht es denn aus, hast Du schon ne Antwort?Vor allem, was ist mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

Gehe mal davon aus, dass die Mitarbeiter der KV erst einmal geschmunzelt haben und sich gefragt haben, was will der denn? Der Widerspruch liegt vermutlich ganz unten im hohen Stapel.

Ansonsten ziehe es doch mal durch, stelle doch schon jetzt den Antrag beim Sozialgericht auf Aussetzung der Vollziehung. Vielleicht findest Du dort einen Gleichgesinnten.


Der Widerspruch wird einem sogenanten Sozialausschuss vorgelegt. Das gehört angeblich zum rechtlichen Vorverfahren, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Ob sich dieser Quatsch abkürzen lässt, weiß ich nicht. Ich lasse das jetzt einfach durchlaufen. Ich habe Zeit.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 01.02.2008, 21:33

Frank hat geschrieben:
"Wichtig auch: Alle heute nicht versicherten Personen werden nicht gezwungen einer gesetzlichen oder privaten Kasse beizutreten.



§ 5 Versicherungspflicht SGB V

(1) Versicherungspflichtig sind

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html


Sie werden ja trotzdem nicht gezwungen, solange die Kassen davon keinen Wind kriegen. Das Gesetz ist nicht auf Durchsetzung ausgelegt.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2008, 21:34

Nun denn, ich bin begeistert von Deinen Äusserungen. -fr-

Dann würde ich an Deiner Stelle weiterhin eins und eins zusammenzählen und versuchen, das gesamte Rechtssytem neu aufzustellen. Viel Spass!

Sorry, Gast 100, irgendwie erweckst Du in mir eine Art der Mitleidenschaft. Du bist offensichtlich voll mit Frust und benutzt dieses Forum um diesen abzulassen.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 01.02.2008, 21:39

rossi hat geschrieben:Nun denn, ich bin begeistert von Deinen Äusserungen. -fr-

Dann würde ich an Deiner Stelle weiterhin eins und eins zusammenzählen und versuchen, das gesamte Rechtssytem neu aufzustellen. Viel Spass!

Sorry, Gast 100, irgendwie erweckst Du in mir eine Art der Mitleidenschaft. Du bist offensichtlich voll mit Frust und benutzt dieses Forum um diesen abzulassen.


Tja, vielleicht ist das so. Dann musst Du aber entsprechend auch motiviert sein.
Du bist offensichtlich voll mit Sadismus und benutzt dieses Forum um diesen abzulassen.

Ist das besser?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 18 Gäste