Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hedilein48
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Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon hedilein48 » 14.04.2024, 09:24

Hallo,

ich schreibe hier für meine Mutter, da diese mittlerweile mehr für die Krankenversicherung zahlt als ich als Privatversicherter Sohn.

Sie ist Rentnerin und bezieht Altersrente, daneben hat sie einen kleinen Fußpflegebetrieb mit einem Gewinn von 6.477 € in 2022.
Daneben bezog sie in 2022 eine ausländische Rente aus Österreich brutto 11.599 €.
Die AOK will jetzt von Ihr für das Jahr 2022 aufgrund des obigen Einkommens monatlich umgerechnet 102,28 Euro für KV/PV und fordert im Bescheid eine Nachzahlung von 718 €.
Laut Elster-Abruf hat sie in 2022 1.659 € KV (ohne ges. dt. RV) gezahlt.
Laut Aufschlüsselung waren es von 01-11/2022 KV 1122,61 € und 351,25 € PV. Der Rest für andere Jahre.

Hinzu kommt die österreichische Rente. Hier bekommt sie in 2024 monatlich 953 €. Die AOK will jetzt hierfür monatlich KV/PV von 213 € haben. Das entspricht nach meiner Rechnung knapp 22% der monatlichen Rente.

Gibt es hier jemanden der solche Berechnungen nachvollziehen kann und mich ggfs. etwas aufklären? Bisher konnte ich nur herausfinden (diverse KVs), dass der Beitrag für ausländische Renten bei 7,3% liegen soll. Allein KV würde bei meiner Mutter umgerechnet 17% bedeuten. Auch die AOK schreibt selbst nur 8,09% im Bescheid hinten.

Also für mich ist das in keiner Weise nachvollziehbar.

Danke vorab für hilfreiche Antworten. Selbstverständlich werde ich mich auch an die AOK wenden, aber falls jemand vorher schon Aufklärung oder ähnliches bieten kann, ist das natürlich hilfreich.

Czauderna
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Czauderna » 14.04.2024, 09:43

Hallo und willkommen im Forum
Bevor man diese Frage konkret beantworten kann, muss die Art der Versicherung geklärt werden.
Handelt es sich bei der Versicherung um eine Pflichtversicherung als Rentnerin (KVdR) oder um eine freiwillige Versicherung als Rentnerin ?.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon heinrich » 14.04.2024, 11:58

hedilein.

Du schreibst (zumindestes sehe ich das nicht)
wie hoch die deutsche Rente ist

Diese wird für eine Berechnung oder Kontrolle benötigt
1.1.2022 bis 30.06.2022, ab 1.7.2022
und
ab 1.7.2023.

Dabei brauchen wir die BRUTTO Rente (ohne Zuschuss bzw. auch ohne Abzug eventueller Pflichtbeiträge)

Wie Czauderna schon schrieb. Um welche Art von Versicherung handelt es sich ?

A) freiwillige Versicherung--- dann müsste zur deutschen Rente ein Zuschuss gezahlt werden
B) Pflichtversicherung als Rentner-- dann müsste von der deutschen Rente ein Pflichtabzug vorliegen


Bei der freiwilligen Versicherung:
Beitragspflichtig ist die
-deutsche Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) plus dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
-Rente aus Österreich mit dem halbem allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus halbem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
- Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Selbstständigkeit) mit dem ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) plus dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
- Versorgungsbezüge (betriebliche Renten) sind wie die deutsche Rente beitragspflichtig-- allem Anschein nach aber nicht vorhanden
- weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen, Zinsen sind ebenfalls beitragspflichtig-- allem Anschein aber nicht vorhanden

Bei der freiwilligen Versicherung gilt ferner noch eine Mindestbemessungsgrundlage von mtl. 1178,33 EUR (im Jahr 2024) bzw. 1096,67 EUR (im Jahr 2022).
Sind die Einnahmen unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage, denn ist die Differenz der Einnahmen bis zur Mindestbemessungsgrundlage
mit folgenden Beitragssätze zu multiplizieren:
mit dem ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) plus dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %


Bei der Pflichtversicherung als Rentner:
Es gilt keine Mindestbemessungsgrundlage.
Beitragspflichtig ist die
-deutsche Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) plus dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
-Rente aus Österreich mit dem halbem allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus halbem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
- Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Selbstständigkeit) mit dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) plus dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse plus dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % im Jahr 2022 bzw. ab 1.7.2023 3,4 %
- Versorgungsbezüge (betriebliche Renten) sind wie die deutsche Rente beitragspflichtig-- allem Anschein nach aber nicht vorhanden
- weitere Einnahmen wie Miete, Zinsen sind im Rahmen der Pflichtversicherung nicht beitragspflichtig.


Wenn Du jetzt weißt; ob es eine freiwillige Versicherung (A) oder Pflichtversicherung (B) ist
und Du die Höhe der deutschen Renten kennst, den Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse kenns, dann kannst Du die Berechnung sicherlich nachvollziehen.

heinrich
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon heinrich » 14.04.2024, 12:05

Du schreibst NICHT (zumindestes sehe ich das nicht)
wie hoch die deutsche Rente ist

heinrich
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon heinrich » 14.04.2024, 12:22

was mich noch interessiert.
Was zahlst Du denn als privatversichter Sohn ?
Evt will ich auch in exakt diese Versicherung rein.

Bist Du Beamter und hast einen Beihilfeanspruch, wie viel Prozent ?

Nur den Rest musst Du bis zu 100 % absichern.

Da kann ich mir kaum vorstellen, dass Du weniger als die 213 EUR (das ist ja wohl der aktuelle Beitrag bei Mutter) zahlst.
Oder bist Du gar Beamtenanwärter ?, die so lange die Anwärterzeit andauert, einen Sondertarif haben.

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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Racer76 » 14.04.2024, 19:19

Hallo Hedilein48,

um sich da ein genaues Bild machen zu können, müsste man die genauen Umstände kennen. Die Beschreibung ist für einen "Außenstehenden" ein wenig verwirrend.

Was sind denn die genauen Einkünfte der Mutter pro Monat?
- Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (darauf müsste sie 7,3% plus Zusatzbeiträge bezahlen) --> ?
- Rente aus der österreichischen Rentenversicherung (darauf müsste sie 14,6% plus Zusatzbeiträge bezahlen) --> 953€
- Fußpflegebetrieb (darauf müsste sie 14,6% plus Zusatzbeiträge bezahlen) --> 6.477€ / 12 = 540€
- Betriebsrenten o.ä.?

Weiter: ist sie in der KVdR oder freiwillig versichert? Wenn ja:
- Mieteinnahmen?
- Zins- oder andere Kapitaleinnahmen?

Erst wenn man alle Einnahmen weiß kann man sagen, was an die KV abzuführen ist. Die PV habe ich hier mal außer Acht gelassen.
Sollte ich hier etwas falsch aufgeführt haben bitte korrigiert mich.

Czauderna
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Czauderna » 14.04.2024, 19:27

Hallo,
vielen Dank erst mal - jetzt hat die Fragestellerin im Grunde genommen dreimal die gleiche Antwort erhalten, einmal kurz und die anderen Male etwas ausführlicher - "schaun mer mal", wie der Kaiser sagte und sind gespannt auf die Antwort.
Gruss
Czauderna

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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Racer76 » 14.04.2024, 20:46

Wenn ich in die Glaskugel blicke und mir die Höhe der österreichischen Rente anschaue und es (noch) ein Nebengewerbe gibt, tippe ich mal darauf, dass die deutsche Rente eher schmal ausfällt. Und nur auf die gibt es ja die hälftige Unterstützung von 7,3%. Der Rest wird mit dem vollen Satz berücksichtigt, bei der PV läuft das ja eh voll.
Daher kann ich mir vorstellen, dass man da schnell mit KV und PV an die 20% von dem kommt, was insgesamt "reinkommt". Gerade wenn noch Zusatzbeiträge anfallen.

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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Racer76 » 15.04.2024, 20:58

Ich muss meinen vorletzten Post ein wenig korrigieren, war da zu sehr auf der Betriebsrentenschiene unterwegs...

- Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (darauf müsste sie 7,3% plus Zusatzbeiträge bezahlen) --> ?
- Rente aus der österreichischen Rentenversicherung (darauf müsste sie 7,3% plus 1/2Zusatzbeiträge bezahlen) --> 953€
- Fußpflegebetrieb (darauf müsste sie 14,6% plus Zusatzbeiträge bezahlen) --> 6.477€ / 12 = 540€
- Betriebsrenten o.ä.?

Ausländische Renten werden wohl der deutschen gesetzlichen Rente gleichgesetzt, wenn diese vergleichbar sind (z.B. Alters- oder AU-Rente). Da man hier jedoch die Last alleine tragen muss kommt die "Hälftelung" ins Spiel (im Gegensatz zur Betriebsrente).

Nun müsste man halt noch die Fragen siehe oben klären.

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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon hedilein48 » 24.04.2024, 09:51

Hallo,

also die deutsche Rente betrug in 2022 insgesamt 10.408 €, von dieser zieht die KK ganz normal ihre Beiträge ein. Daneben gibt es noch eine kleine Rente aus einer Versorgungskasse für öffentl. Angestellte, auch hier werden die Beiträge sofort abgeführt. Insofern gehe ich von einer ges. KV aus.

Sie bezieht nur die Renten und die Einnahmen aus dem Betrieb. Andere Einnahmen sind nicht vorhanden.
Die Rente aus Österreich ist von der dortigen Pensionsversicherungsanstalt, also mit der dt. Rentenversicherung gleichziehend.



Und zur Frage wegen PKV bei mir. Ja, ich bin Beamter und mir ist auch klar das die PKV mit Beihilfe nur bedingt mit der ges. KV vergleichbar ist. Der Vergleich war auch nur überspitzt formuliert. Aber tatsächlich zahle ich zumindest mit meiner 50% Beihilfe nur ca. 250 € in meine KV/PV mit diversen Zusätzen.

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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon heinrich » 24.04.2024, 14:03

ok, dann wird es wohl eine Pflichtversicherung im Rahmen der KVdR sein,
da von der Rente der Rententräger (nicht die Krankenkassen) und von den Versorgungsbezügen die Zahlstelle
direkt die Beiträge einbehält.

Der Beitragssatz aus dem Arbeitseinkommen (welche nebenberuflich ist) beträgt hier
allgemeiner Beitragssatz (14,6 % plus Zusatzbeitragssatz,, ich nehm mal 1,8 % an plus Beitragssatz Pflegeversicherung mit 3,4 %)
= gesamt 19,8 %.
6477 aus der Selbstständigkeit : 12 = 539,75 x 19,8 % = 106,87 EUR

aus der Renten aus Ö beträgt der Beitragssatz die Hälfte, als 7,3 plus 0,9 = 8,2 % plus 3,4 = gesamt 11,6 %
Rente durchschnittliche 966,58 (=11599: 12)
966,58 x 11,6 % = 112,12


106,87 + 112,12 = 218,99
schau mal, da bin ich mit meiner Rechnung haarscharf an den 213 EUR dran.
Genau konnte ich das nicht ausrechnen, weil ich nicht die genauen Beitragssätze der Krankenkasse weiß.
Dazu müsste ich auch wissen, was die Beitragssätze 2022 dort waren und welche es jetzt sind

a b e r: ich kann erkennen, dass alles ziemlich korrekt berechnet wurde, wenn die KK auf 213 EUR kommt.


und nun: warem fordert die KK Beiträge nach.
Das liegt an folgender Rechtslage.
Bei Einkünfte aus Selbstständigkeit wird der Beiträge VORLÄUFIG berechnet
und dann endgültig, wenn der Einkommensteuerbescheid bei der KK eingereicht wird.

Es wird dann für das jeweilige Jahr hier 2022) neu - als endgültig - berechnet.

Ergibt das gegenüber der vorläufigen Berechnung einen höheren Beitrag = Nachzahlung
Ergbt das einen niedrigeren Beitrag = Erstattung


ich hoffe, ich konnte es Dir verständlich erklären

Racer76
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Re: Mein letztes Hemd oder wieviel darf die GKV verlangen

Beitragvon Racer76 » 25.04.2024, 13:19

hedilein48 hat geschrieben:Und zur Frage wegen PKV bei mir. Ja, ich bin Beamter und mir ist auch klar das die PKV mit Beihilfe nur bedingt mit der ges. KV vergleichbar ist. Der Vergleich war auch nur überspitzt formuliert. Aber tatsächlich zahle ich zumindest mit meiner 50% Beihilfe nur ca. 250 € in meine KV/PV mit diversen Zusätzen.


Naja, selbst mit Beihilfe wird es ein Stück mehr werden, wenn das Alter der Mutter erreicht ist.


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