Guten Abend,
ich bin neu hier und auf schnelle Einschätzungen zum folgenden Thema angewiesen.
Mit meinen Fragen habe ich mich zwar auch an meine Krankenkasse gewendet, aber die lässt sich Zeit mit der Antwort und so lange kann ich nicht warten, da kurzfristig eine Entscheidung ansteht.
Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bisher hatte ich nur Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, die unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage lagen.
Bald werde ich aber darüberhinaus für längere Zeit ein monatlich ausgezahltes Stipendium bekommen, das deutlich darüber liegt. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Krankenkasse das Stipendium als beitragspflichtiges Einkommen ansehen wird, sodass davon gleich wieder ein Fünftel an die Kasse geht.
Nach meinen Recherchen wäre das allerdings nicht der Fall, wenn ich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen würde, was in geringem Umfang (ca. 5-10 Stunden/Woche) auch mit dem Stipendium vereinbar wäre. Wenn man einer solchen Tätigkeit nachgeht – so habe ich gelesen –, würde die Kasse nur das Einkommen aus dieser Tätigkeit zur Beitragsbemessung heranziehen, und das Stipendium würde beitragsfrei bleiben.
Gibt es diese Regelung tatsächlich?
Und wie verhält sich das, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland bei einem ausländischen Arbeitgeber hätte?
Würde die genannte Regelung dann auch gelten, obwohl ich bei einer deutschen Krankenkasse versichert bin? Oder müsste ich mich, wenn ich eine solche Tätigkeit im Ausland aufnehmen und dabei von der genannten Regelung profitieren will, bei einer Krankenkasse im jeweiligen Land versichern??
Für rasche Einschätzungen wäre ich sehr dankbar!
Schönen Gruß,
Gundula
Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo und willkommen im Forum
bei einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland wären die Einnahmen aus dem Stipendium tatsächlich beitragsfrei und auch eine nebenberufliche Selbständigkeit würde nicht beitragspflichtig.
Wegen der Frage einer Tätigkeit im Ausland angeht, da solltest du dich hier mal informieren -https://www.dvka.de/
Hier käme ggf. die Beendigung der Krankenversicherung in Deutschland infrage.
Gruss
Czauderna
bei einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland wären die Einnahmen aus dem Stipendium tatsächlich beitragsfrei und auch eine nebenberufliche Selbständigkeit würde nicht beitragspflichtig.
Wegen der Frage einer Tätigkeit im Ausland angeht, da solltest du dich hier mal informieren -https://www.dvka.de/
Hier käme ggf. die Beendigung der Krankenversicherung in Deutschland infrage.
Gruss
Czauderna
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo,
danke für das freundliche Willkommen und die schnelle Antwort, die mir schon etwas weiterhilft!
Zur möglichen Beschäftigung im Ausland - konkret: Österreich - noch zwei Infos, die evtl. von Belang sein könnten: Ich würde währenddessen in Deutschland wohnen bleiben, und die Tätigkeit wäre auf ein Jahr befristet.
Die sehr reichhaltige Seite der DVKA konnte ich vorerst nur flüchtig durchsehen; um die Merkblätter aufzurufen, muss man sich wohl registrieren?
Dort lese ich jedenfalls, dass das Sozialversicherungsrecht des Staates gilt, in dem man beschäftigt ist - für mich würde dann also das österreichische Sozialversicherungsrecht gelten, wenn ich es richtig verstehe.
Leider ist mir nicht klar, was dieser Umstand für meine Ausgangsfragen bedeutet.
Heißt das, ich müsste mich in Österreich krankenversichern? Oder heißt es nur, dass der österreichisch Arbeitgeber sich nach dem dortigen Recht an meinem Beitrag zur deutschen Krankenversicherung beteiligen muss?
Gruß
Gundula
EDIT: Ich lese eben auf der Website der "Gesundheitskasse.at" folgendes: "Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen alle Geld- und Sachbezüge, auf welche die/der Pflichtversicherte auf Grund des Dienstverhältnisses Anspruch hat."
Wenn ich das richtig verstehe, würden also auch die Österreicher das Stipendium nicht in die Beitragsberechnung einbeziehen.
danke für das freundliche Willkommen und die schnelle Antwort, die mir schon etwas weiterhilft!
Zur möglichen Beschäftigung im Ausland - konkret: Österreich - noch zwei Infos, die evtl. von Belang sein könnten: Ich würde währenddessen in Deutschland wohnen bleiben, und die Tätigkeit wäre auf ein Jahr befristet.
Die sehr reichhaltige Seite der DVKA konnte ich vorerst nur flüchtig durchsehen; um die Merkblätter aufzurufen, muss man sich wohl registrieren?
Dort lese ich jedenfalls, dass das Sozialversicherungsrecht des Staates gilt, in dem man beschäftigt ist - für mich würde dann also das österreichische Sozialversicherungsrecht gelten, wenn ich es richtig verstehe.
Leider ist mir nicht klar, was dieser Umstand für meine Ausgangsfragen bedeutet.
Heißt das, ich müsste mich in Österreich krankenversichern? Oder heißt es nur, dass der österreichisch Arbeitgeber sich nach dem dortigen Recht an meinem Beitrag zur deutschen Krankenversicherung beteiligen muss?
Gruß
Gundula
EDIT: Ich lese eben auf der Website der "Gesundheitskasse.at" folgendes: "Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen alle Geld- und Sachbezüge, auf welche die/der Pflichtversicherte auf Grund des Dienstverhältnisses Anspruch hat."
Wenn ich das richtig verstehe, würden also auch die Österreicher das Stipendium nicht in die Beitragsberechnung einbeziehen.
Zuletzt geändert von lmeaun am 19.08.2024, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo,
ja, Österreich wäre gut - wer in Österreich arbeitet, der ist dort über die zuständige Gebietskrankenkasse krankenversichert, also im staatlichen Gesundheitssystem (wie bei uns die GKV) und in der EU. Dann entfällt nach meiner Erinnerung die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland, d.h. für die Dauer der Beschäftigung keine GKV-Versicherung hier, sondern in Österreich und nach Ende der Beschäftigung wieder hier in der GKV.
Neben der Seite, die schon verlinkt habe, wäre die hier noch interessant -https://wien.diplo.de/at-de/service/-/1359850
Gruss
Czauderna
ja, Österreich wäre gut - wer in Österreich arbeitet, der ist dort über die zuständige Gebietskrankenkasse krankenversichert, also im staatlichen Gesundheitssystem (wie bei uns die GKV) und in der EU. Dann entfällt nach meiner Erinnerung die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland, d.h. für die Dauer der Beschäftigung keine GKV-Versicherung hier, sondern in Österreich und nach Ende der Beschäftigung wieder hier in der GKV.
Neben der Seite, die schon verlinkt habe, wäre die hier noch interessant -https://wien.diplo.de/at-de/service/-/1359850
Gruss
Czauderna
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo,
danke für die erneute Antwort.
Übersehe ich etwas auf dieser Seite oder hast du vielleicht überlesen, dass ich auch in der Zeit der österreichischen Beschäftigung in Deutschland wohnen (also über die Grenze pendeln) würde?
Gerade habe ich noch diese Seite gefunden: https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportal
Die Lage stellt sich für mich im Moment so dar:
1.) Mit der Beschäftigung in Österreich (5-10 Stunden/Woche) wäre ich in Österreich krankenversichert, auch wenn ich weiterhin in Deutschland wohne.
2.) Für die Beitragsbemessung der österreichischen Sozial-/Krankenversicherung spielt nur das Arbeitsentgelt eine Rolle. Das Stipendium bleibt dabei unberücksichtigt.
3.) Die Abrechnung medizinischer Leistungen in meinem Wohnsitz Deutschland würde funktionieren, wenn ich bei der Österreichischen Gesundheitskasse einen "Antrag auf Wohnsitzbescheinigung" stelle.
Sehe ich das alles richtig oder stimmt irgendetwas nicht?
Gruß
Gundula
danke für die erneute Antwort.
Neben der Seite, die schon verlinkt habe, wäre die hier noch interessant -https://wien.diplo.de/at-de/service/-/1359850
Übersehe ich etwas auf dieser Seite oder hast du vielleicht überlesen, dass ich auch in der Zeit der österreichischen Beschäftigung in Deutschland wohnen (also über die Grenze pendeln) würde?
Gerade habe ich noch diese Seite gefunden: https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportal
Die Lage stellt sich für mich im Moment so dar:
1.) Mit der Beschäftigung in Österreich (5-10 Stunden/Woche) wäre ich in Österreich krankenversichert, auch wenn ich weiterhin in Deutschland wohne.
2.) Für die Beitragsbemessung der österreichischen Sozial-/Krankenversicherung spielt nur das Arbeitsentgelt eine Rolle. Das Stipendium bleibt dabei unberücksichtigt.
3.) Die Abrechnung medizinischer Leistungen in meinem Wohnsitz Deutschland würde funktionieren, wenn ich bei der Österreichischen Gesundheitskasse einen "Antrag auf Wohnsitzbescheinigung" stelle.
Sehe ich das alles richtig oder stimmt irgendetwas nicht?
Gruß
Gundula
Zuletzt geändert von lmeaun am 19.08.2024, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo,
nein, alles klar
Gruss
Czauderna
nein, alles klar
Gruss
Czauderna
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo,
es hat sich wirklich gelohnt, hier im Forum zu fragen, denn ganz im Gegensatz zu Czauderna hat meine Kasse immer noch nicht geantwortet.
Eine Folgefrage: Die Kündigungsfrist für die Krankenversicherung beläuft sich ja auf zwei Monate. Wenn die Beschäftigung, durch die ich in Österreich sozialversichert werden würde, bereits in einem Monat beginnen würde, müsste ich also trotzdem noch zwei Monate lang Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten? Oder gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung? (Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
)
Schöne Grüße
Gundula
es hat sich wirklich gelohnt, hier im Forum zu fragen, denn ganz im Gegensatz zu Czauderna hat meine Kasse immer noch nicht geantwortet.
Eine Folgefrage: Die Kündigungsfrist für die Krankenversicherung beläuft sich ja auf zwei Monate. Wenn die Beschäftigung, durch die ich in Österreich sozialversichert werden würde, bereits in einem Monat beginnen würde, müsste ich also trotzdem noch zwei Monate lang Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten? Oder gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung? (Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt

Schöne Grüße
Gundula
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
lmeaun hat geschrieben:Hallo,
es hat sich wirklich gelohnt, hier im Forum zu fragen, denn ganz im Gegensatz zu Czauderna hat meine Kasse immer noch nicht geantwortet.
Eine Folgefrage: Die Kündigungsfrist für die Krankenversicherung beläuft sich ja auf zwei Monate. Wenn die Beschäftigung, durch die ich in Österreich sozialversichert werden würde, bereits in einem Monat beginnen würde, müsste ich also trotzdem noch zwei Monate lang Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten? Oder gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung? (Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt)
Schöne Grüße
Gundula
Hallo Gundula,
in Deinem Fall hat die Hoffnung Glück; sie darf weiterleben. Mit dem Beginn der Pflichtversicherung im Ösiland lässt Dich Deine deutsche Kasse springen. Sie will es nur wissen bzw. muss ihr der Termin nachgewiesen werden. Was ja nicht das Problem sein sollte.
Gruß
von GS
Re: Stipendium, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland
Hallo GS,
danke schön!
Super, dass man hier so schnell Hilfe bekommt. Die Kasse selbst hüllt sich weiterhin in Schweigen.
Gruß
Gundula
danke schön!
Super, dass man hier so schnell Hilfe bekommt. Die Kasse selbst hüllt sich weiterhin in Schweigen.
Gruß
Gundula
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