Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage/n:
Ich bin seit 25 Jahren bei meinem Arbeitgeber angestellt(seit 41Jahren in Lohn und Brot), habe aber nun wegen wiederholter Langzeiterkrankungen, ein Angebot zu 2jähriger bezahlter Freistellung bekommen(Ende ist am 30.09.2026).
Was passiert jedoch, wenn eine Krankmeldung in den letzten 4 Wochen der Freistellung/Anstellung beginnt, bekommt man dann Krankengeld, für bis zu 78 Wochen, oder gibt es eine Frist zum ALG1 anmelden etc. ?
Was muss/sollte man beachten, damit es keine Einschränkungen und Sperrzeiten gibt ?
Da ich Baujahr 1965 bin, und GdB 60% habe, will ich vor Unterschrift eine Gewissheit haben, ob bei Krankmeldung mit Beginn in z.B. letzter Woche der bezahlten Freistellung, ab dem 01.10.2026 der Arbeitgeber wohl raus ist, aber dann die Krankenkasse das Krankengeld auf lange Zeit bezahlt, oder was man hier beachten muss, bzw. was man nicht tun sollte ?
Ich will mit ca. 64 in Rente, jedoch nicht zu viele Abzüge, und keine neue Arbeit aufnehmen, da körperlich nicht fit.
vielen Dank
bezahlte Freistellung für 2 Jahre/Krank kurz vor Ende
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: bezahlte Freistellung für 2 Jahre/Krank kurz vor Ende
Hallo, und willkommen im Forum
Respekt - zwei Jahre voraus "planen" in Sachen Krankheit, auch wenn es nur theoretisch ist. Wir wissen natürlich nicht, wie die Rechtslage dazu in zwei Jahren sein wird, aber nach heutigem Stand, wäre es so wie bei jedem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Wenn vor dessen Ende eine Arbeitsunfähigkeit beginnt, dann zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen (maximal bis zum Ende der Beschäftigung), das Entgelt weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld. Was man als Versicherter unbedingt beachten sollte ist, dass die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, ununterbrochen weiterbesteht.
Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass während der Freistellung das Arbeitsentgelt wie bisher ausgezahlt wird, also Netto, nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung.
Zum Thema Arbeitslosengeld-1 bin ich nicht so der Fachmann, aber ich meine, man muss sich in solchen Fällen, also ohne Arbeitsunfähigkeit spätestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsamt melden, aber wie gesagt, das wissen bestimmt andere Experten hier besser.
Gruss
Czauderna
Respekt - zwei Jahre voraus "planen" in Sachen Krankheit, auch wenn es nur theoretisch ist. Wir wissen natürlich nicht, wie die Rechtslage dazu in zwei Jahren sein wird, aber nach heutigem Stand, wäre es so wie bei jedem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Wenn vor dessen Ende eine Arbeitsunfähigkeit beginnt, dann zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen (maximal bis zum Ende der Beschäftigung), das Entgelt weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld. Was man als Versicherter unbedingt beachten sollte ist, dass die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, ununterbrochen weiterbesteht.
Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass während der Freistellung das Arbeitsentgelt wie bisher ausgezahlt wird, also Netto, nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung.
Zum Thema Arbeitslosengeld-1 bin ich nicht so der Fachmann, aber ich meine, man muss sich in solchen Fällen, also ohne Arbeitsunfähigkeit spätestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsamt melden, aber wie gesagt, das wissen bestimmt andere Experten hier besser.
Gruss
Czauderna
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