Versicherung für Ausländer?

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jockelSZJ
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Versicherung für Ausländer?

Beitragvon jockelSZJ » 13.02.2008, 19:59

Mahlzeit!

meine aus Ungarn stammende Lebensgefährtin möchte im Laufe dieses Jahres zu mir ziehen.
Bis Anfang diesen Jahres war sie in Ungarn über ihre Eltern in der dortigen (gesetzlichen?) KV mitversichert, i.M. hat sie keine KV.

Bis wir hier eine Arbeit für sie gefunden haben muß sie irgendwo krankenversichert sein, kann sie sich freiwillig in der gesetzlichen versichern?

Stimmt es daß sie um in die GKV zu kommen in Ungarn schon versichert sein muß?
Wenn ja, wie lange?
Arf der Versicherungszeitraum auch unterbrochen sein (wie i.M.)?

ciao, Jockel

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.02.2008, 20:14

Öhm, warum ist sie in Ungarn nicht mehr über die Eltern versichert? Geht dieses nicht mehr? Wenn es dennoch geht, dann kann sie sich an irgendeine KV in Deutschland wenden. Im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen (EU) erbringt die deutsche KV die Leistungen und rechnet sie mit Ungarn ab.

Ansonsten dürfte Sie zum Personenkreis gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V gehören, da sie keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hat. Damit ist sie in Deutschland nämlich pflichtversichert. Der Beitrag beträgt ca. 130,00 Euro monatlich. Ich gehe mal davon aus, dass das das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland nicht von einer Krankenversicherung abhängig ist. Hat das Ausländeramt dieses gefordert? Dann würde es nämlich schlecht aussehen. Vermutlich nicht?!?

jockelSZJ
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Beitragvon jockelSZJ » 14.02.2008, 08:04

Mahlzeit!

Rossi hat geschrieben:Öhm, warum ist sie in Ungarn nicht mehr über die Eltern versichert? Geht dieses nicht mehr? Wenn es dennoch geht, dann kann sie sich an irgendeine KV in Deutschland wenden. Im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen (EU) erbringt die deutsche KV die Leistungen und rechnet sie mit Ungarn ab.


Weil sie ihr Studium jetzt beendet hat.
Du meinst sie soll sich in Ungarn gesetzlich versichern und dann über "Auslandskrankenschein" (sowas gibts ja soweit ich weiß nicht mehr, aber in der Art eben...) abrechnen?
Funktioniert das auch für z.B. regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen etc. oder nur für Sachen die eben auftreten wenn man im Ausland im Urlaub ist?


Ansonsten dürfte Sie zum Personenkreis gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V gehören, da sie keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hat. Damit ist sie in Deutschland nämlich pflichtversichert. Der Beitrag beträgt ca. 130,00 Euro monatlich. Ich gehe mal davon aus, dass das das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland nicht von einer Krankenversicherung abhängig ist. Hat das Ausländeramt dieses gefordert? Dann würde es nämlich schlecht aussehen. Vermutlich nicht?!?


Explizit angesprochen hat das Ausländeramt das nicht, ich hab bisher die Info daß sie entweder entsprechend eigene Mittel vorweisen muß oder daß jemand für sie bürgen muß damit sie dem Staat nicht auf der Tasche liegen kann, wenn das gesichert ist bekommt sie das Freizügigkeitsdingens.

ciao, Jockel


jockelSZJ
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Beitragvon jockelSZJ » 14.02.2008, 13:48

Hallo Rossi,

danke für die links.
So ganz schlau bin ich aber nicht geworden.....

Kann sie sich in Ungarn weiter gesetzlich versichern und dann mit Wohnsitz in Deutschland hier jede Leistung in Anspruch nehmen die ein hier in der GKV versicherter auch hat?
Ihr Ansprechpartner wäre dann?
Eine Kasse Ihrer Wahl die mit Ungarn abrechnet?
Oder reicht die ungarische Krankenversicherungskarte?

ciao, Jockel

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.02.2008, 23:10

Also noch einmal,

wenn die Holde sich weiterhin in Ungarn versichern kann (die Voraussetzungen kenne ich leider nicht; es reicht mir schon das SBG V in der BRD), dann kann sie sich in Deutschland irgendeine KV aussuchen, welche die Leistungen für die ungarische KV erbringen.

Die deutsche KV ist dann ein sog. Subunternehmer für die ungarische KV. Sie erbringt die Leistungen auftragsweise. Gretchenfrage ist natürlich, ob sie die Voraussetzungen in Ungarn noch erfüllt.

Ich würde Dir empfehlen, am besten die ganz grosse Krankenkasse (vorne ein A hinten ein K) mal um Beratung bitten, wie die gesamte Geschichte so abgeht. Wie gesagt, es hängt natürlich davon ab, ob sie weiterhin in Ungarn versichert werden kann.

Ansonsten die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB für schlappe 130,00 Euro monatlich in Deutschland.

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon jockelSZJ » 15.02.2008, 08:29

Hallo Rossi,

danke, ich glaub jetzt hab ichs verstanden.

Die große Kasse hab ich schon befragt, wenn Vorversicherung im Ausland besteht dann gehts dort für 130,-
Die BKK Mobil weiß von nichts.....

ciao, Jockel


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