Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

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Mamacita
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Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Mamacita » 05.11.2024, 20:49

Guten Abend,
Ich habe folgendes Problem:

Bin seit Anfang Okt arbeitlos und seit Mitte Oktober krankgeschrieben.
Ende Nov sind die 6Wochen vorbei und die KK (Aok) ist dann zuständig.
Vor einem Jahr habe ich Urlaub gebucht und damals war ich gesund und war auch nicht geplant dass ich alg und sogar krankgeschrieben bin.
Habe mit der KK telefonieren und die Sachbearbeiterin meinte dass sie den Antrag versagen wird und dann muss der med. Dienst entscheiden, aber vermutlich wird eine Ablehnung kommen da bei burnout und Depression meinstens wird der Antrag abgelehnt.
Meine Ärtzin meinte natürlich dass der Urlaub mir gut tun würde und wurde auf gar keinen Fall meinen Zustand verschlechtern.
Ich werde natürlich Widerspruch und ggfs Klage aber ich brauche eine schnelle Lösung für die 2 Wochen Urlaub damit ich den Versicherungsschutz behalten kann.
1) kann ich eigentlich für die 2 Wochen mich vorsichtshalber freiwillig versichert und dann sollte ich den WIderspruch gewinnen, wird mir die KK die Kosten erstatten?
2) wieso habe ich keinen Vertrauenschutz?Urlaub wurde vor einem Jahr gebucht. Damals war ich im Elternzeit. Ich konnte nicht wissen dass ich dann ohne Versicherungsschutz da steht und dass ich auch bei der Krankenkasse eine Genehmigung brauche.

Ich hoffe ihr könnt nir weiter helfen [-o<
Danke

Czauderna
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Re: Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Czauderna » 06.11.2024, 08:05

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Urlaubsaufenthalt im Ausland erfolgen soll. Aufgrund der Diagnose meine ich, dass der Medizinische Dienst da keine Einwände haben wird, denn, wie auch die Sachbearbeiterin der Kasse selbst sagte, wird dieser Urlaub die Arbeitsunfähigkeit nicht verlängern und sehr wahrscheinlich auch keinen negativen Einfluss auf den Gesundheitszustand nehmen. In der Vergangenheit war es üblich seitens der Kassen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt waren, dass nicht nur die Genehmigung der Kasse für die Reise an sich erfolgte, sondern auch das Krankengeld weitergezahlt wurde.
Das Gutachten des medizinischen Dienstes steht noch aus, von daher sollte abgewartet werden. Ich empfehle auf jeden Fall, den bzw. den behandelnden Arzt/Ärztin zu kontaktieren, vielleicht kann von dort eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zur Vorlage bei der Kasse /Medizinischen Dienst ausgestellt werden.
Zu Versicherung:
Wenn die Kasse bei der Ablehnung bleibt, wird für die Dauer des Auslandsaufenthaltes das Krankengeld gesperrt, die Versicherung an sich bleibt aber bestehen. Wichtig dafür ist auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes abdeckt.
Eine freiwillige Versicherung für den Urlaubszeitraum muss nicht erfolgen.
Vertrauensschutz sehe ich keinen - es hat sich eine neue Rechtslage ergeben. Hast du keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen ?.
Der Rechtsweg würde in diesem Fall ein langer Weg werden.
1. Bescheid (Ablehnung) durch die Kasse - Widerspruchsfrist von einem Monat
2. Widerspruch durch Versicherte
3. Widerspruchsverfahren (Würdigung der im Widerspruch angegebenen Begründung)
4. Widerspruch wird nicht stattgegeben
5. Aufrechterhaltung Widerspruch durch Versicherte
6. Abgabe des Falles an den Widerspruchsauschuß der Kasse
7. Erteilung eines klagefähigen Bescheides durch die Kasse
8. Klage durch Versicherte beim Sozialgericht

Zum Schluss noch eine Frage - was hat dich dazu veranlasst die Kasse überhaupt zu fragen ?

Gruss
Czauderna

Mamacita
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Re: Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Mamacita » 06.11.2024, 08:46

Hallo und danke für die Rückmeldung.

Das Arbeitsamt und meine Ärtzin haben mir gesagt ich sollte mich an die KK wenden und für die Genehmigung fragen da ich dann über 6W krank bin.
Und wenn ich doch nicjt mehr krankgeschrieben wird, dann würde meine SB beim Arbeitsamt den Antrag auf Urlaub sowieso ablehnen da es in der ersten 3 Monaten vom Bezug eine Sperre für Ortabwesenheit gibt.

Die Krankenkasse meinte aber dass ich in den 2 Wochen in Ausland nicht krankenversichert wäre, weil das Krankengeld bei Urlaubsablehnung ruhen wird.
Auslandkrankenversicherung habe ich. Leider übernehmen sie aber in diesen Fall nichts da die nur zahlen wenn ich in Deu krankenversichert bin.

Ich werde natürlich widerspruch einreichen aber da ist der Urlaub schon lange vorbei und ich möchte auf gar keinen Fall ohne Versicherungsschutz außerhalb Europa sein.

Wieso hat die Krankenkasse dann mir gesagt dass ich ohne Krankengeld auch keine Krankenversicherung in der 2 Wochen Urlaub habe?

Czauderna
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Re: Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Czauderna » 06.11.2024, 09:00

Hallo,
rein rechtlich gesehen gibt es keine Sperrung des Krankengeldes, der Begriff "ruhen" trifft da eher zu, und wenn Krankengeld ruht, dann betrifft es eben nur das Krankengeld, nicht aber die Mitgliedschaft und damit den gesamten Teil der anderen Leistungen, eben nur kein Krankengeld.
Die Aussage der Krankenkasse ist somit falsch. Wichtig ist aber, und ich wiederhole mich - es muss gegenüber der Krankenkasse per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden, dass trotz des Auslandsaufenthaltes von zwei Wochen die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht. Wenn dies nicht geschieht, dann beendet die Krankenkasse den Fall, du musst dich tatsächlich "freiwillig" ab dem Folgetag weiter Versichern, denn das Arbeitsamt wird dir kein Arbeitslosengeld zahlen und nach den zwei Wochen bekommst du kein Krankengeld mehr, weil du in deiner "freiwilligen" Versicherung keinen Krankengeldanspruch hast.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Mamacita » 25.11.2024, 12:22

Hallo,
Hier noch ein kurzes Update:
Ich habe nur gefragt: Was passiert jedoch, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Pflichtmitgliedschaft eingetreten ist, das Krankengeld aber nicht ausgezahlt wird, weil der Medizinische Dienst der Ansicht ist, dass der Urlaub meinen Zustand verschlechtern würde? Bin ich während des Urlaubs trotzdem krankenversichert oder nicht?

Das ist die Antwort der Krankenkasse

„Versicherungspflicht besteht, wenn grds. Anspruch auf Krankengeld besteht und die Arbeitsunfähigkeit während der bestehenden Pflichtmitgliedschaft eingetreten ist.

Sie sind aktuell durch die Agentur für Arbeit pflichtversichert und somit würde aktuell bei einer Erkrankung auch im Rahmen eines Urlaubs ein Versicherungsschutz bestehen.

Um Ihre theoretische Frage für die Zukunft zu beantworten, sind die Gegebenheiten zum tatsächlichen Zeitpunkt zunächst erneut zu beurteilen. Kurz: Sollte die Absicherung im Rahmen der Versicherungspflicht noch über die Agentur für Arbeit weiterhin bestehen, besteht auch Versicherungsschutz.

Für den Anspruch auf Krankengeld sind jeweils Besonderheiten zu beachten.

Czauderna
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Re: Krankengeld beim Urlaub, Antrag versagt.was tun?

Beitragvon Czauderna » 25.11.2024, 13:56

Hallo,
der entscheidende Satz ist der letzte, alles andere ist richtig.
Die Besonderheit beim Krankengeld ist die, dass der MD folgenden Auftrag von der Kasse erhalten hat.
Er soll beurteilen, ob die geplante Urlaubsreise ins Ausland der möglichst baldigen Wiederherstellung der Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen im Wege steht. Beantwortet der MD diese Frage mit einem "ja", dann wird die Krankenkasse das Krankengeld für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes verweigern. Damit ist aber noch nicht ausgesagt seitens des MD, dass er mit dieser Aussage auch die Arbeitsunfähigkeit insgesamt beurteilt hat, also sagt, dass, wenn die Auslandsreise trotzdem angetreten wird, damit gleichzeitig Arbeitsfähigkeit eingetreten ist bzw. eintreten wird.
Nur, wenn dem so wäre, würde dann auch das Versicherungsverhältnis beendet werden und das Arbeitsamt wäre wieder an der Reihe. Ich weiß allerdings nicht, ob in diesem Fall das Arbeitsamt automatisch mit der Zahlung wieder beginnen würde, oder ob da ein neuer Antrag von dir notwendig wäre.
Was ich auch nicht weiß, ob du als ALG-1 Empfängerin für deine Urlaubsreise die Genehmigung des Arbeitsamtes benötigen würdest.
Gruss
Czauderna


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