Hallo !
War 21 Jahre pflichtversichert, dann seit 22 Jahren als Selbständiger mit Höchstbeitrag freiwillig bei der Barmer.
Wenn ich nun abhängig einen Job annehme, bin ich dann pflichtversichert auch nach Renteneintritt
sowie auch bei weiterlaufender Erwerbstätigkeit trotz Rentenbezug ?
Was passiert am Arbeitsende, muss ich zurück in die freiwillige KV ?
Fließen dort neben der Rente auch Miet- und Kapitaleinkünfte in die Beitragsberechnung ?
Danke im Voraus !
Freiwillig versichert / Zukunft ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillig versichert / Zukunft ?
Hallo Yammi,
nein, nach diesem Verlauf wirst Du nach heutiger Rechtslage auch als Rentner pflichtversichert sein.
Du wirst Mitglied in der "KVdR", brauchst dazu aber Deine Krankenkasse nicht zu wechseln.
Miet und Zinseinkünfte werden danach auch nicht beitragspflichtig sein.
Gruß
von GS
nein, nach diesem Verlauf wirst Du nach heutiger Rechtslage auch als Rentner pflichtversichert sein.
Du wirst Mitglied in der "KVdR", brauchst dazu aber Deine Krankenkasse nicht zu wechseln.
Miet und Zinseinkünfte werden danach auch nicht beitragspflichtig sein.
Gruß
von GS
Re: Freiwillig versichert / Zukunft ?
Hallo Yammi,
nein, nach diesem Verlauf wirst Du nach heutiger Rechtslage auch als Rentner pflichtversichert sein.
Du wirst Mitglied in der "KVdR", brauchst dazu aber Deine Krankenkasse nicht zu wechseln.
Miet und Zinseinkünfte werden danach auch nicht beitragspflichtig sein.
Edit: Du hast auch erwähnt, neben der Rente noch Arbeitseinkünfte zu beziehen. Die werden dann natürlich beitragspflichtig sein.
Gruß
von GS
nein, nach diesem Verlauf wirst Du nach heutiger Rechtslage auch als Rentner pflichtversichert sein.
Du wirst Mitglied in der "KVdR", brauchst dazu aber Deine Krankenkasse nicht zu wechseln.
Miet und Zinseinkünfte werden danach auch nicht beitragspflichtig sein.
Edit: Du hast auch erwähnt, neben der Rente noch Arbeitseinkünfte zu beziehen. Die werden dann natürlich beitragspflichtig sein.
Gruß
von GS
Re: Freiwillig versichert / Zukunft ?
Hallo und willkommen im Forum
Wenn ich nun abhängig einen Job annehme, bin ich dann pflichtversichert auch nach Renteneintritt
sowie auch bei weiterlaufender Erwerbstätigkeit trotz Rentenbezug ?
Als Ergänzung - bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit tritt keine Krankenversicherungspflicht als Rentner/in und auch nicht als Arbeitnehmer/in ein. Nur wenn diese hauptberufliche Tätigkeit nicht mehr vorliegt, kann es ggf. auch zur Pflichtversicherung als Rentner/in und/oder Arbeitnehmer/in kommen
Gruss
Czauderna
Wenn ich nun abhängig einen Job annehme, bin ich dann pflichtversichert auch nach Renteneintritt
sowie auch bei weiterlaufender Erwerbstätigkeit trotz Rentenbezug ?
Als Ergänzung - bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit tritt keine Krankenversicherungspflicht als Rentner/in und auch nicht als Arbeitnehmer/in ein. Nur wenn diese hauptberufliche Tätigkeit nicht mehr vorliegt, kann es ggf. auch zur Pflichtversicherung als Rentner/in und/oder Arbeitnehmer/in kommen
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste