Familienversichert ab 23 Jahre bei Krankheiten

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Suphi
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Re: Familienversichert ab 23 Jahre bei Krankheiten

Beitragvon Suphi » 23.08.2024, 19:05

Sorry für die verspätete Rückmeldung,
wenn das Kind sich alleine anziehen und waschen kann, dann gibt es keine Behinderungsgrad, zumindestens keine 2 Grad.
Was in meinen Fall leider zutreffen soll. Er iat krank geschrieben und bekommt nur häusliche Krankenpfelege wegen Verbandwechsel und Wundpflege. Der Staat stellt sich quer, die AOK stellt sich quer, da bleibt nur die eigenfinanzierung übrig.

Grüße Suphi

Saxum
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Re: Familienversichert ab 23 Jahre bei Krankheiten

Beitragvon Saxum » 23.08.2024, 22:57

Den Grad der Behinderung, sofern die Voraussetzungen vorliegen, stellt das Inklusionsamt (bzw. Versorgungsamt) fest. Dort bitte den Antrag stellen bzw. auf deren Webseiten nähere Infos einholen.

Die Aussage von „Grad 2“ und dem „Anziehen“ (eins von mehreren Abfragekriterien) lässt hier eher darauf schließen, dass man die unverbindliche Auskunft über den voraussichtlichen Pflegegrad erhalten hat. Das ist was anderes, das muss man etwa durch den MDK feststellen lassen. Im übrigen schließen „alleine anziehen und waschen“ keinen Ausschluss per se dar. Da muss man einen ganzen Kriterienkatalog durcharbeiten und dann sagt einem die Punktzahl wie man verortet wäre.

Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte. Bei der Feststellung der Behinderung (im Sinne des SGB IX) kommt es darauf an, dass es um einen Menschen handelt, welcher eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können

Suphi
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Re: Familienversichert ab 23 Jahre bei Krankheiten

Beitragvon Suphi » 23.12.2024, 18:41

Hallo zusammen,

sorry für die verspätete Rückmeldung aber ich musste warten bis ich Ergebnisse vorliegen hatte.
Das Medizinischen Dienst war Anfang Dezember anwesend und es gibt kein Anspruch auf Pflegeleistung.
Das Amt für Versorgung und Soziales hat das Kind mit 30 Grad eingestuft, jetzt liegt eine offizielle Behinderung vor.
Jetzt will die Krankenkasse mit dem Bericht von Amt für Versorgung und Soziales prüfen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Für das 2 Abs. 1 SGB IX sollte es doch jetzt ausreichend sein?

Grüße

Suphi


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