eine Frau, die durch mich in behördlichen und finanziellen Angelegenheiten unterstützt wird, wird sich in naher Zukunft von ihrem Ehemann trennen. Sie ist derzeit privat krankenversichert über den Ehemann. Ein Unterhaltsverfahren läuft noch. Hierbei wurde ich darüber aufgeklärt, dass die Frau von ihrem Unterhalt (ca 900,- EUR) zukünftig selbst die KOsten für die private Krankenversicherung aufbringen müsste (ca 500,- EUR mtl.)
Außer dem Unterhalt verfügt sie über kein Einkommen. Ein Antrag auf volle Erwerbsminderung läuft zurzeit. In diesem Rahmen wollte ich den Wechsel in die gesetzliche KV veranlassen, in welcher sie früher schon einmal versichert war. Diese lehnt jedoch ab mit der Begründung, dass der bisherige Versicherungsverlauf einen Wechsel in die GKV nicht zulasse. Auch in der Krankenversicherung der Rentner KVdR könne sie nicht versichert werden, weil sie die erforderliche Mindestzeit nicht erreiche.
Noch hat sie etwas Vermögen und kann die hohen Beiträge zahlen. Was passiert, wenn z.B. der Ehemann die KV kündigt? Muss dann eine andere private KV gefunden werden? (was unmöglich wäre, da fortgeschrittenes Alter und erhebliche Erkrankung, da würde sie keiner zu halbwegs vernünftigen Konditionen aufnehmen). Müsste dann nicht die AOK oder die Versicherung, in der sie zeitweise Mitglied war, sie als freiwillig Versicherte aufnehmen, weil sie ansonsten keinen Versicherungsschutz hätte? Wäre es ggf. sinnvoll, die PKV durch den (Noch-)ehemann kündigen zu lassen?...
Was passiert, wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt? (Was absehbar in einigen Monaten der Fall sein wird). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt mehr als 500,- EUR monatlich an Beiträgen zahlen würde.
Vielen Dank für Ideen und Vorschläge!

Udo