Eine berufstätige Person, die wegen eines Gehalts oberhalb der BBG freiwillig gesetzlich versichert ist und ihr ganzes Leben in der GKV war, möchte ein paar Jahre vor Beginn der gesetzlichen Rente aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Alter 60 kommt eine private Rentenversicherung als Einmalzahlung zur Auszahlung, die je nach Einzelfall 10 Jahre beitragspflichtig sein kann.
Szenario 1: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt doch noch erwerbstätig. Da bereits der Höchstbeitrag gezahlt wird, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des Berufslebens, wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Szenario 2: die Person bezieht zum Auszahlungszeitpunkt ALG 1. Da dies eine Pflichversicherung ist, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des ALG 1 (Bürgergeld kommt nicht in Frage), wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Szenario 3: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt Privatier und damit freiwilig versichert, somit ist die Auszahlung beitragspflichtig. Aber was passiert mit dem Beginn der gesetzlichen Rente, wenn die Person dann in der KVdR pflichtversichert ist, endet dann die Beitragszahlung für die private Rentenversicherung?
Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
Eine berufstätige Person, die wegen eines Gehalts oberhalb der BBG freiwillig gesetzlich versichert ist und ihr ganzes Leben in der GKV war, möchte ein paar Jahre vor Beginn der gesetzlichen Rente aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Alter 60 kommt eine private Rentenversicherung als Einmalzahlung zur Auszahlung, die je nach Einzelfall 10 Jahre beitragspflichtig sein kann.
Wenn diese Rentenversicherung ohne Beteiligung eines Arbeitgebers, also wirklich nur eigene Beiträge, kapitalisiert wird, dann kommen die 120 Kalendermonate nicht zum Zuge
Szenario 1: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt doch noch erwerbstätig. Da bereits der Höchstbeitrag gezahlt wird, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des Berufslebens, wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Entscheidend ist, wann die Auszahlung erfolgte - wie schon geschrieben die 120 Kalendermonate würde es nicht geben
Szenario 2: die Person bezieht zum Auszahlungszeitpunkt ALG 1. Da dies eine Pflichversicherung ist, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des ALG 1 (Bürgergeld kommt nicht in Frage), wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Siehe Antwort zu Szenario 1
Szenario 3: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt Privatier und damit freiwilig versichert, somit ist die Auszahlung beitragspflichtig. Aber was passiert mit dem Beginn der gesetzlichen Rente, wenn die Person dann in der KVdR pflichtversichert ist, endet dann die Beitragszahlung für die private Rentenversicherung?
ja, kommt aber auch auf die Auszahlung an
Dazu hier eine Erläuterung zur Kapitalisierung von privaten Rentenversicherungen -https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf
Gruss
Czauderna
Eine berufstätige Person, die wegen eines Gehalts oberhalb der BBG freiwillig gesetzlich versichert ist und ihr ganzes Leben in der GKV war, möchte ein paar Jahre vor Beginn der gesetzlichen Rente aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Alter 60 kommt eine private Rentenversicherung als Einmalzahlung zur Auszahlung, die je nach Einzelfall 10 Jahre beitragspflichtig sein kann.
Wenn diese Rentenversicherung ohne Beteiligung eines Arbeitgebers, also wirklich nur eigene Beiträge, kapitalisiert wird, dann kommen die 120 Kalendermonate nicht zum Zuge
Szenario 1: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt doch noch erwerbstätig. Da bereits der Höchstbeitrag gezahlt wird, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des Berufslebens, wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Entscheidend ist, wann die Auszahlung erfolgte - wie schon geschrieben die 120 Kalendermonate würde es nicht geben
Szenario 2: die Person bezieht zum Auszahlungszeitpunkt ALG 1. Da dies eine Pflichversicherung ist, spielt diese Auszahlung keine Rolle. Aber was ist nach dem Ende des ALG 1 (Bürgergeld kommt nicht in Frage), wenn die Person bis zum Beginn der gesetzlichen Rente freiwillig versichert ist und keinen Höchstbeitrag bezahlt?
Siehe Antwort zu Szenario 1
Szenario 3: die Person ist zum Auszahlungszeitpunkt Privatier und damit freiwilig versichert, somit ist die Auszahlung beitragspflichtig. Aber was passiert mit dem Beginn der gesetzlichen Rente, wenn die Person dann in der KVdR pflichtversichert ist, endet dann die Beitragszahlung für die private Rentenversicherung?
ja, kommt aber auch auf die Auszahlung an
Dazu hier eine Erläuterung zur Kapitalisierung von privaten Rentenversicherungen -https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf
Gruss
Czauderna
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
Danke, aber ich verstehe es (noch) nicht. In dem verlinkten Dokument steht drin, dass "Renten aus einer privaten Rentenversicherung (sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt)" bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sind. Du schreibst, dass es nicht so ist.
Meinst Du damit, dass bei Szenario 1 und 2 keine Beiträge zu zahlen sind, weil in dem Monat der Auszahlung entweder bereits der Höchstbeitrag gezahlt wird bzw. bei ALG 1 Pflichtversicherung besteht? Also alles, was nach dem Monat der Auszahlung passiert, ist irrelevant?
Und was meinst Du bei Szenario 3 mit "ja, kommt aber auch auf die Auszahlung an"?
Meinst Du damit, dass bei Szenario 1 und 2 keine Beiträge zu zahlen sind, weil in dem Monat der Auszahlung entweder bereits der Höchstbeitrag gezahlt wird bzw. bei ALG 1 Pflichtversicherung besteht? Also alles, was nach dem Monat der Auszahlung passiert, ist irrelevant?
Und was meinst Du bei Szenario 3 mit "ja, kommt aber auch auf die Auszahlung an"?
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
ich kann Kollegen Czauderna nicht zu 100 % zustimmen bzw. hätte ihn einfach nur falsch verstanden.
Der eingestellte Link ist korrekt.
Danach, wenn man in diese Tabell reinschaut,
kann von auf Seite 16
"Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung" erkennen
rechts in dem KAsten "Regelung durch
„Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler“ "
steht dann
§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 4
3 Abs. 1 ..... das ist der allgemeine Grundsatz , dass zur freiwilligen Versicherung grundsätzlich alle Einnahme beitragspflichtig sind
§ 5 Abs. 4 der Beitragsverahrensgrundsätze Selbstzahler ist dann die zeitliche Zuordnung.
........ dort steht dann für die hier angefragten Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung...
, dass der Ansatz 120 Monate (= 10 Jahre) läuft.
Während einer Pflichtversicherung (als Arbeitnehmer, als ALG-Bezieher oder auch in der KVdR) ist die private Rente ( und auch die kapitalisierte Rente) NICHT beitragspflichtig.
Während der Zeit, in der als Arbeitnehme eine freiwillige Versicherung wegen Übverschreitung der JAE-Grenze besteht, besteht eigentlich Beitragspflicht, weil ja eine freiwillige Versicherung besteht, diese kommt jedoch nicht zum Zuge (sprachgebräuchlich sagt man natürlich: auch in dieser Zeit besteht Beitragsfreiheit).
In der übringen Zeit, wenn die 10 Jahre ab Auszahlung noch nicht abgelaufen sind UND in dieser Zeit eine freiwillige Versicherung (hier Versicherung als Privatier genannt) besteht besteht nach meinem Rechtsverständnis Beitragspflicht.
Diese kommt jedoch auch wieder nicht so richtig zum Zuge, wenn einschließlich 1/120tel der Mindestwert von (aktuell 1248,33 EUR/Monat)
nicht überschritten wird
Der eingestellte Link ist korrekt.
Danach, wenn man in diese Tabell reinschaut,
kann von auf Seite 16
"Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung" erkennen
rechts in dem KAsten "Regelung durch
„Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler“ "
steht dann
§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 4
3 Abs. 1 ..... das ist der allgemeine Grundsatz , dass zur freiwilligen Versicherung grundsätzlich alle Einnahme beitragspflichtig sind
§ 5 Abs. 4 der Beitragsverahrensgrundsätze Selbstzahler ist dann die zeitliche Zuordnung.
........ dort steht dann für die hier angefragten Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung...
, dass der Ansatz 120 Monate (= 10 Jahre) läuft.
Während einer Pflichtversicherung (als Arbeitnehmer, als ALG-Bezieher oder auch in der KVdR) ist die private Rente ( und auch die kapitalisierte Rente) NICHT beitragspflichtig.
Während der Zeit, in der als Arbeitnehme eine freiwillige Versicherung wegen Übverschreitung der JAE-Grenze besteht, besteht eigentlich Beitragspflicht, weil ja eine freiwillige Versicherung besteht, diese kommt jedoch nicht zum Zuge (sprachgebräuchlich sagt man natürlich: auch in dieser Zeit besteht Beitragsfreiheit).
In der übringen Zeit, wenn die 10 Jahre ab Auszahlung noch nicht abgelaufen sind UND in dieser Zeit eine freiwillige Versicherung (hier Versicherung als Privatier genannt) besteht besteht nach meinem Rechtsverständnis Beitragspflicht.
Diese kommt jedoch auch wieder nicht so richtig zum Zuge, wenn einschließlich 1/120tel der Mindestwert von (aktuell 1248,33 EUR/Monat)
nicht überschritten wird
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
Nachtrag: auf die Auszahlung kommt es nicht an.
Nur weil zum Zeitpunkt der Auszahlung rein zufällig kein Beitrag zu zahlen ist, hat
das keine Auswirkung auf die ganzen 120 Monate
Nur weil zum Zeitpunkt der Auszahlung rein zufällig kein Beitrag zu zahlen ist, hat
das keine Auswirkung auf die ganzen 120 Monate
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
"wenn einschließlich 1/120tel der Mindestwert von (aktuell 1248,33 EUR/Monat) nicht überschritten wird".
Also wenn die Summe aus dem 1/120tel der Auszahlung und sonstigen Einkünften geringer als 1248,33 ist, zahlt man zumindest nicht direkt dafür Beiträge, weil 1248,33 das fiktive Mindesteinkommen ist, aus dem sich für freiwillig Versicherte der Mindestbeitrag berechnet?
Also wenn die Summe aus dem 1/120tel der Auszahlung und sonstigen Einkünften geringer als 1248,33 ist, zahlt man zumindest nicht direkt dafür Beiträge, weil 1248,33 das fiktive Mindesteinkommen ist, aus dem sich für freiwillig Versicherte der Mindestbeitrag berechnet?
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
korrekt verstanden, prima.
Wenn die Auszahlung 120.000 EUR ist (ist ja schon nicht so wenig)
und teilt man das durch 120 Monate
dann kommt 1000 EUR dabei raus.
Hat die Person ansonsten keine Einkünfte, dann spielt es KEINE Rolle,
da sowieso aus 1248,33 der Beitrag berechnet wird
Wenn die Auszahlung 120.000 EUR ist (ist ja schon nicht so wenig)
und teilt man das durch 120 Monate
dann kommt 1000 EUR dabei raus.
Hat die Person ansonsten keine Einkünfte, dann spielt es KEINE Rolle,
da sowieso aus 1248,33 der Beitrag berechnet wird
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
Hallo,
Asche auf mein Haupt -
§ 5 Abs. 4 der Beitragsverahrensgrundsätze Selbstzahler ist dann die zeitliche Zuordnung.
........ dort steht dann für die hier angefragten Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung...
, dass der Ansatz 120 Monate (= 10 Jahre) läuft.
ich glaube, dass ich genau bei dieser Frage in der Vergangenheit schon einmal in diese Falle getappt bin. Ich bin zwar auch auf Beitragspflicht gekommen, allerdings bei Verteilung auf 12 Monate stehen geblieben. Sorry, das sollte mir nicht noch einmal passieren.
Danke an @Heinrich für die Korrektur.
Gruss
Czauderna
Asche auf mein Haupt -
§ 5 Abs. 4 der Beitragsverahrensgrundsätze Selbstzahler ist dann die zeitliche Zuordnung.
........ dort steht dann für die hier angefragten Kapitalleistung aus einer privaten Rentenversicherung...
, dass der Ansatz 120 Monate (= 10 Jahre) läuft.
ich glaube, dass ich genau bei dieser Frage in der Vergangenheit schon einmal in diese Falle getappt bin. Ich bin zwar auch auf Beitragspflicht gekommen, allerdings bei Verteilung auf 12 Monate stehen geblieben. Sorry, das sollte mir nicht noch einmal passieren.
Danke an @Heinrich für die Korrektur.
Gruss
Czauderna
Re: Auszahlung einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig?
alles gut.
das thema ist vollkommen verrückt.
Bei einer kapitalisierten Rentenversicherung und einer kapitalisierten Lebensversicherung (beides privat)
gibt es schon Unterschiede.
zu verstehen ist das alles nicht.
das thema ist vollkommen verrückt.
Bei einer kapitalisierten Rentenversicherung und einer kapitalisierten Lebensversicherung (beides privat)
gibt es schon Unterschiede.
zu verstehen ist das alles nicht.
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