Guten Tag
Meine Frau ist selbständig und arbeitet als selbstständige Fußpflege . Aufgrund der geringeren Einnahmen im Monat ist sie bei mir Familienversichert .Seit 2006. Vorher war sie selbst freiwillig versichert .
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen auf dem Steuerbescheid bei ca 3700 Euro
Aus den Anfangsjahren, als wir jemandem vertrauten der unsere Steuersachen erledigte , mussten in den letzten 2 Jahren eine Ansparabschreibung abgeschrieben werden .
Somit stiegen die Einkünfte natürlich auf dem Bescheid auf über 12000 Euro .
Meine Frage ist , ob die Krankenversicherung das als Einnahmen berechnet , und das nachfordern kann ?
Eigentlich ist es ja Geld was nicht eingenommen wurde .
Mit der Bitte um eine schnelle Antwort
Gruss Bernhard
FAMILIENVERSICHERUNG FRAGE
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Öhm, vielleicht solltest Du dir mal nachfolgendes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen reinpfeiffen.
Dort ist vieles zum Einkommensbegriff von Selbständigen geregelt.
Guckst Du hier:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundschreiben/Rundschreiben_2002/14032002_Einnahmen_zum_Lebensunterhalt_und_Gesamteinkommen.pdf
Dort ist vieles zum Einkommensbegriff von Selbständigen geregelt.
Guckst Du hier:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundschreiben/Rundschreiben_2002/14032002_Einnahmen_zum_Lebensunterhalt_und_Gesamteinkommen.pdf
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