Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wünsche entsprechend der Forenregeln keine Rechtsberatung. Wenn mein Beitrag dennoch irgendwie gegen Regeln verstößt bitte ich um einen Hinweis.
Stellen wir uns folgende Situation vor: in einem Ehepaar ist der Ehemann Beamter und freiwillig gesetztlich versichert (Gründe warum nicht privatversichert müssen hier nicht erörtert werden). Die beiden Kinder sind familienversichert. Die Ehefrau arbeitet zeitweise nicht, zweitweise arbeitet sie selbstständig. So hat sie ein schwankendes Einkommen. Über Jahre hinweg war die Ehefrau auch über den Ehemann familienversichert. Dann ist das Einkommen in einem Jahr über die Einkommensgrenze für Familenversicherung gestiegen und sie musste sich freiwillig gesetzlich versichern.
In einem Jahr - sagen wir 2023 - hat sie wieder weniger verdient, sodass in diesem Jahr das Einkommen unter der Einkommensgrenze für die Familenversicherung lag. im Jahr 2023 und auch im Jahr 2024 wurde die Krankenkasse mehrfach darauf hingewiesen - allerdings nur per e-mail - dass das Einkommen niedrig ist und es wurde angefragt, ob mit der Einstufung "Familenversicherung nicht möglich" nicht abgewartet werden könne bis der Steuerbescheid vorliege. Nun lag der Steuerbescheid - vor allem aufgrund von Verzögerungen beim Finanzamt - für 2023 erst Anfang 2025 vor. Dieser Steuerbescheid wurde von der Krankenkasse als Beleg akzeptiert, dass das Einkommen unter der Grenze liegt und ab dem Monat, in dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde galt wieder die Familienversicherung. Die Familie hätte sich nun gewünscht dass die Familienversicherung rückwirkend ab 2023 eingesetzt wird und es auch zur Rückzahlung der Beträge zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung der Ehefrau kommt. Das erfolgt nicht, die Krankenkasse steht auf dem Standpunkt, dass es ist nicht entscheidend sei, ob 2023 und 2024 das Einkommen unter der Grenze lag, sondern nur darauf, wann der Steuerbescheid das entsprechend belegt.
Ist nachvollziehbar um welche Frage das geht?
Mir kommt diese Regelung merkwürdig vor.
Kann jemand dazu eine Einschätzung geben, ist das Verfahren seitens der Krankenversicherung so üblich?
viele Grüße!
Berechnungsgrundlage Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
Hallo,
ja, bei dieser Fallkonstellation kenne ich es so, dass der Einkommensteuerbescheid berücksichtigt wird, der die Verhältnisse quasi bestätigt, demnach gilt auch das Erstellungsdatum des Bescheides und die zeitnahe Vorlage bei der Kasse. Es kann natürlich sein, dass es tatsächlich unterschiedlich gehandhabt wird, das weiß ich leider nicht.
Gruss
Czauderna
ja, bei dieser Fallkonstellation kenne ich es so, dass der Einkommensteuerbescheid berücksichtigt wird, der die Verhältnisse quasi bestätigt, demnach gilt auch das Erstellungsdatum des Bescheides und die zeitnahe Vorlage bei der Kasse. Es kann natürlich sein, dass es tatsächlich unterschiedlich gehandhabt wird, das weiß ich leider nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
die KK hat korrekt gehandelt.
das ergibt sich aus
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf
dort Punkt 3.1
damit du es einfacher zum Lesen hast, kopiere ich dir die entscheidende Passage aus Seite 31 noch raus:
Zur Bestimmung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Feststellung des regelmäßigen Gesamteinkommens sowie zur Feststellung der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung ist auf den letzten (aktuellen) Einkommensteuerbescheid
zurückzugreifen. Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung
des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen. Änderungen des
Arbeitseinkommens wirken sich dementsprechend erst dann (zeitverschoben) aus, wenn der
nächste (aktuelle) Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird
das ergibt sich aus
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf
dort Punkt 3.1
damit du es einfacher zum Lesen hast, kopiere ich dir die entscheidende Passage aus Seite 31 noch raus:
Zur Bestimmung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Feststellung des regelmäßigen Gesamteinkommens sowie zur Feststellung der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung ist auf den letzten (aktuellen) Einkommensteuerbescheid
zurückzugreifen. Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung
des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen. Änderungen des
Arbeitseinkommens wirken sich dementsprechend erst dann (zeitverschoben) aus, wenn der
nächste (aktuelle) Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
Herzlichen Dank für die Antworten. Es wäre für mich auch kaum vorstellbar dass eine Krankenversicherung trotz übrigens erfolgten Widerspruchs auf einer falschen Einschätzung beharrt. Also alles richtig und ich kann das Thema abhaken.
Ich muss aber sagen, dass ich die Regelung merkwürdig finde. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass jemand der aus irgendwelchen Gründen zum Beispiel ein Jahre sehr viel verdient und der Steuerbescheid sich aber stark verzögert (weil Steueererklärung z.B. spät abgegeben und es beim Finanzamt zu Verzögerungen kommt) und dann im zweiten Jahr wenig verdient aber den entsprechenden Steuerbscheid für dieses
Jahr sehr schnell erhält (weil Steuererklärung sehr schnell abgegeben und ein bisschen Glück mit der Bearbeitungsdauer beim Finanzamt) für die zwei Jahre insgesamt viel weniger Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss als es eigentlich aufgrund des monatlichen Einkommens zu erwarten wäre.
Ich muss aber sagen, dass ich die Regelung merkwürdig finde. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass jemand der aus irgendwelchen Gründen zum Beispiel ein Jahre sehr viel verdient und der Steuerbescheid sich aber stark verzögert (weil Steueererklärung z.B. spät abgegeben und es beim Finanzamt zu Verzögerungen kommt) und dann im zweiten Jahr wenig verdient aber den entsprechenden Steuerbscheid für dieses
Jahr sehr schnell erhält (weil Steuererklärung sehr schnell abgegeben und ein bisschen Glück mit der Bearbeitungsdauer beim Finanzamt) für die zwei Jahre insgesamt viel weniger Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss als es eigentlich aufgrund des monatlichen Einkommens zu erwarten wäre.
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
du scheinst keine 5 Jahrzehnte im Krankenversicherungsrecht gearbeitet zu haben.
Diese Fälle, wie du es beschreibst, gibt es hundertausendfach.
Du als Bürger denkst,,, huch das ist aber ungerecht und diesen Fall dürfte es ja noch gar nicht gegeben haben.
Die Rechtsprechung sagt (hier vereinfacht von mir niedergeschrieben):
in Mitgliedschaftrechte soll NICHT RÜCKWIRKEND eingegriffen werden. Daher grundsätzlich ZUKUNFTSBEZOGEN.
Dies hat die Rechtsprechung immer und immer wieder bestätigt.
Und sagte auch auch: das jammern und jubeln gleicht sich im Laufe der Zweit aus.
Diese Fälle, wie du es beschreibst, gibt es hundertausendfach.
Du als Bürger denkst,,, huch das ist aber ungerecht und diesen Fall dürfte es ja noch gar nicht gegeben haben.
Die Rechtsprechung sagt (hier vereinfacht von mir niedergeschrieben):
in Mitgliedschaftrechte soll NICHT RÜCKWIRKEND eingegriffen werden. Daher grundsätzlich ZUKUNFTSBEZOGEN.
Dies hat die Rechtsprechung immer und immer wieder bestätigt.
Und sagte auch auch: das jammern und jubeln gleicht sich im Laufe der Zweit aus.
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
Nun ja, Heinrich.
Ich versuche es einmal zu übersetzen, um es Stefan86 so einigermassen zu erklären.
Bei der Fami gib es eine Einkommensgrenze. Wenn man drüber liegt, dann fliegt man dort raus.
Die Grechtenfrage ist, wie will man dies beurteilen, wann man dort rausfliegt!!??
Die Rechtsprechung hierzu ist relativ einfach: Hierfür muss man eine Prognose aufstellen. Prognose heißt, man muss beurteilen, wie sieht es in der Zukunft aus, wird die Grenze überschritten oder wird sie unterschritten.
Jenes ist nicht immer ganz einfach, gerade bei einer Selbständigkeit mit schwankenden Einkünften!!!
Wie will man dies beurteilen (Selbständigkeit)?! Ein tolle Glaskugel auf dem Schreibtisch und das Orakel befragen, was verdient man im nächsten Jahr als Selbständiger? Es ist und bleibt eine Prognose, die man auch niemals rückwirkend korrigieren kann.
Genau aus diesem Grunde, weil die Kassen keine Glaskugel auf dem Schreibtisch haben und auch kein Orakel befragen können, werden die Kassen durch das BSG geschützt, in dem es - ganz einfach - auf den Steuerbescheid bei den Selbstänigen ankommt!!
Aus meiner Sicht ist diese Praxis mehr als nachvollziehbar, auch wenn es stefan86 vielleicht nicht schmeckt!!!!
So ist es leider so!
Ich versuche es einmal zu übersetzen, um es Stefan86 so einigermassen zu erklären.
Bei der Fami gib es eine Einkommensgrenze. Wenn man drüber liegt, dann fliegt man dort raus.
Die Grechtenfrage ist, wie will man dies beurteilen, wann man dort rausfliegt!!??
Die Rechtsprechung hierzu ist relativ einfach: Hierfür muss man eine Prognose aufstellen. Prognose heißt, man muss beurteilen, wie sieht es in der Zukunft aus, wird die Grenze überschritten oder wird sie unterschritten.
Jenes ist nicht immer ganz einfach, gerade bei einer Selbständigkeit mit schwankenden Einkünften!!!
Wie will man dies beurteilen (Selbständigkeit)?! Ein tolle Glaskugel auf dem Schreibtisch und das Orakel befragen, was verdient man im nächsten Jahr als Selbständiger? Es ist und bleibt eine Prognose, die man auch niemals rückwirkend korrigieren kann.
Genau aus diesem Grunde, weil die Kassen keine Glaskugel auf dem Schreibtisch haben und auch kein Orakel befragen können, werden die Kassen durch das BSG geschützt, in dem es - ganz einfach - auf den Steuerbescheid bei den Selbstänigen ankommt!!
Aus meiner Sicht ist diese Praxis mehr als nachvollziehbar, auch wenn es stefan86 vielleicht nicht schmeckt!!!!
So ist es leider so!
Re: Berechnungsgrundlage Familienversicherung
Ach ja, das Zitat von Stefan86
Zitat:
ich muss aber sagen, dass ich die Regelung merkwürdig finde. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass jemand der aus irgendwelchen Gründen zum Beispiel ein Jahre sehr viel verdient und der Steuerbescheid sich aber stark verzögert (weil Steueererklärung z.B. spät abgegeben und es beim Finanzamt zu Verzögerungen kommt) und dann im zweiten Jahr wenig verdient aber den entsprechenden Steuerbscheid für dieses
Jahr sehr schnell erhält (weil Steuererklärung sehr schnell abgegeben und ein bisschen Glück mit der Bearbeitungsdauer beim Finanzamt) für die zwei Jahre insgesamt viel weniger Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss als es eigentlich aufgrund des monatlichen Einkommens zu erwarten wäre.
Nun ja, so ist es in der Tat, dort hat man als Selbständiger durchaus Potential, in dem man die Steuererklärung hinauszögert!!!
Zitat:
ich muss aber sagen, dass ich die Regelung merkwürdig finde. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass jemand der aus irgendwelchen Gründen zum Beispiel ein Jahre sehr viel verdient und der Steuerbescheid sich aber stark verzögert (weil Steueererklärung z.B. spät abgegeben und es beim Finanzamt zu Verzögerungen kommt) und dann im zweiten Jahr wenig verdient aber den entsprechenden Steuerbscheid für dieses
Jahr sehr schnell erhält (weil Steuererklärung sehr schnell abgegeben und ein bisschen Glück mit der Bearbeitungsdauer beim Finanzamt) für die zwei Jahre insgesamt viel weniger Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss als es eigentlich aufgrund des monatlichen Einkommens zu erwarten wäre.
Nun ja, so ist es in der Tat, dort hat man als Selbständiger durchaus Potential, in dem man die Steuererklärung hinauszögert!!!
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