Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

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Rossi
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Rossi » 13.02.2026, 08:48

Nun ja, was würde ich jetzt machen?!

Ich würde der Kasse die Lohnabrechnung vorlegen, aus der doch wohl ganz eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber eben keine Lohnfortzahlung geleistet hat. Damit sollte vom Wortlaut des Gesetzes ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Der Wortlaut des Gesetzes ist nach meiner bescheidenen Ansicht mehr als eindeutig!

Zitat:

§ 49 Ruhen des Krankengeldes SGB V


(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,


Frage: hast Du Arbeitsentgelt erhalten? Nein!! Folglich besteht ein Anspruch auf Krankengeld. Dort steht nicht, wer Arbeitsentgelt erhalten kann

Wenn die Kasse meint, dass Du dennoch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt hast, dann kann die Kasse die Ansprüche selbst beim Arbeitgeber durchsetzen. Hierfür gibt es natürlich auch eine Rechtsgrundlage.

Zitat:
§ 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber SGB X

(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.



Das ist jetzt die Theorie. Die Praxis scheint wohl außerhalb der gesetzlichen Grundlagen zu sein!?!?

heinrich
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon heinrich » 13.02.2026, 17:05

ja Michael. Dann frag mal die KK, ob sie denn jetzt Krankengeld bezahlt.
Der Hinweis von Rossi ist rechtlich gesehen natürlich korrekt.
Das Krankengeld ist ca 20 % geringer als das Nettogehalt.

Da bin ich mal gespannt.

Bitte berichte mal.



PS: ich bin immer noch der Meinung (obwohl ich ja nicht hellsehen kann), dass die Firma ein neues Abrechnungsprogramm hat.
'Dieses Abrechnungsprogramm könnte wegen der Neuanmeldung zum 1.1.2026 der Auffassung sein ( also nur technisch), dass
es ein neue Arbeitsverhältnis ist, bei dem dann in den ersten 28 Tagen kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.
Ich bin immer noch der Meinung, dass sich die Sache recht einfach klären lassen müsste.

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 13.02.2026, 17:55

Die GKV ist der Auffassung das der AG zahlen muss, da sich nichts geändert hat in der neuen Anmeldung.Dieser antworte mir aber nicht,man versucht es auszusitzen reagiert auf Mails nicht.Ich müsste jetzt arbeitsrechtlich dagegen vorgehen um meine Ansprüche geltend zu machen,wie lange habe ich dazu noch Zeit da ich das eigentlich erst kurz vor Beendigung des AV machen wollte ?

Rossi
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Rossi » 13.02.2026, 18:13

Nun ja, das ist auch eine Art zu reagieren. Indem man sich geflissentlich zurückhält und auf den Arbeitgeber verweist.

Noch einmal, dies entspricht nicht der Intention des Gesetzes.

Der Arbeitgeber zahlt nicht, die Kasse weist darauf hin, dass er zahlen müsste!!

Wer steht letztendlich im Regen völlig allein da? Das bist Du!!!

Kann doch nicht sein oder? Du bist jetzt hier der Sündenbock!?

Meine Empfehlung: ein nettes Schreiben persönlich an den Vorstandsvorsitzenden der entsprechenden Kasse. Mit dem Hinweis, dass gesetzliche Vorschriften eklatant missachtet werden. Du fühlst dich wie ein Hamster im Laufrad, weil Du hin und herwiesen wirst! Der Vorstandsvorsitzende möge bitte dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter/innen sich an das geltende Recht halten und Betroffene nicht im Regen stehen.

So und nicht anders funktioniert unser Rechtsstaat!

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Rossi » 13.02.2026, 18:19

Ach ja!

Zitat:
Ich müsste jetzt arbeitsrechtlich dagegen vorgehen um meine Ansprüche geltend zu machen,wie lange habe ich dazu noch Zeit da ich das eigentlich erst kurz vor Beendigung des AV machen wollte ?

Genau das musst Du ja gerade nicht, wenn sich die Kasse an den Wortlaut des Gesetzes hält. Hier muss dann die Kasse an den Arbeitgeber herantreten und deine vermeintlichen Ansprüche durchsetzen.

D.h.der schwarze Peter ist nicht bei Dir, sondern bei der Kasse, weil diese die vermeintlichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchsezten muss. Das kommt doch aus wesentlich besser an oder!?

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon MichaelG » 13.02.2026, 18:50

Die Mitarbeiterin hat mir telefnosch gesagt das sie den AG schriftlich darauf hinweisen wird aber durchsetzen müsste ich das selber,das sei Arbeitsrecht.

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Rossi » 13.02.2026, 19:35

Nun ja, was Dir die Kassemitarbeiterin am Telefon gesagt hat, ist leider völliger Quatsch!

Aus meiner Sicht sogar eine Frechheit, weil ganz einfach gesetzliche Bestimmungen lapidar unter den Teppich gekehrt werden.

Aber so ist das in der heutigen Zeit leider. Es wird abgewimmelt in der Hoffnung, dass man mürbe wird und einfach aufgibt!

Mache einfach die Nummer mit dem Vorstandsvorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzender mag bitte die Rechtsgrundlage benennen, dass der Anspruch auf Krankengeld auch ruht, wenn man seine vermeintliche Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht durchsetzt!!!!

Diese vermeintliche Rechtsgrundlage gibt es im Krankengeld ganz klar nicht! Versuchen kann man es!!!

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Czauderna » 13.02.2026, 19:38

MichaelG hat geschrieben:Die Mitarbeiterin hat mir telefnosch gesagt das sie den AG schriftlich darauf hinweisen wird aber durchsetzen müsste ich das selber,das sei Arbeitsrecht.

Das mag sein, allerdings ist es so, dass durch die vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Grunde nach ein Anspruch auf Krankengeld besteht, der lediglich ruht für die Zeiten der Entgeltfortzahlung. Rein von der Logik her ist es daher so - der Arbeitgeber zahlt nicht, also keine Entgeltfortzahlung und deshalb muss die Krankenkasse Krankengeld leisten. Wenn die Krankenkasse der Auffassung ist, dass der Arbeitgeber Lohnfortzahlung hätte leisten müssen, dann kann sie ihren Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Geht die Sache vor Gericht und die Kasse gewinnt, muss der Arbeitgeber an die Kasse die ausgezahlten Krankengeldbeträge erstatten. Verliert die Kasse dagegen, dann bleibt es bei der Krankengeldzahlung. Die Frage wäre im Falle Urteil pro Kasse, was ist der Differenz vom Krankengeld zum Nettolohn - muss die vom Arbeitnehmer dann extra eingeklagt werden (Arbeitsrecht) oder wäre das mit dem Urteil zum Erstattungsanspruch (Kasse vs. Arbeitgeber) dann auch abschließend geklärt?
Ich bin auch der Auffassung in diesem Fall, dass die Kasse hier mit Krankengeld in Vorleistung gehen muss und rate ebenfalls zur schriftlichen Form des "Krankengeldantrags".
Gruss
Czauderna

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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit

Beitragvon Rossi » 13.02.2026, 19:42

Noch einmal ach ja!

Wenn die Kasse endlich jenes macht, wozu sie verpflichtet ist, dann kannst Du selber die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber nocht nicht einmal durchsetzen.

Die vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gehen nämlich kraft Gesetz auf die Kasse über. Damit verlierst Du sogar das Recht den Anspruch selber geltend zu machen.

D.h., Du bist in dieser Konstellation völlig außen vor.


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