Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Lorenz
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2026, 16:30

Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragvon Lorenz » 15.02.2026, 16:07

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Konkret geht es um die Frage, ob stets das Einkommen des gesamten Abrechnungsjahres maßgeblich ist, oder ob es auch Konstellationen gibt, in denen der Beitrag für jeden Monat separat ermittelt wird, ohne dass eine Verrechnung mit dem Einkommen der übrigen Monaten eines Jahres erfolgt.

In meinem Fall war ich von Januar bis Juni Beamter (Anwärter, in der gKV versichert) und den Rest des Jahres beschäftigungslos (kein Einkommen).
Somit war ich im ganzen Jahr 2025 freiwillig versichert.
Die Kasse setzt nun einen höheren Beitrag für die ersten 6 Monate an (nach dem in dieser Zeit erzielten Einkommen) und einen niedrigeren Beitrag (Mindestbemessungsgrundlage) für die letzten 6 Monate.
Dadurch ergibt sich ein viel höhere Beitrag, als wenn man das Jahr zusammen betrachten würde.
Schließlich hatte ich ja 6 Monate gar kein Einkommen, was das Durchschnittsmonatseinkommen erheblich reduziert hätte - und entsprechend die Beiträge.
Die Kasse meint, dass sei so richtig, da sich mein Einkommen in den ersten 6 Monaten als Beamter nicht aus selbstständiger Tätigkeit ergeben hätte und somit jeweils der einzelne Monat zu betrachten sei (nach den monatlichen Bezügen).
Ich habe allerdings so meine Zweifel, ob das so stimmt.

Im Netz finde ich keine bzw. nur widersprüchliche Angaben dazu. Ist vermutlich zu speziell.
Aus § 240 SGB V (insb. Abs. 4a S. 3) geht jedenfalls nicht hervor, dass man selbstständig sein muss. Hiernach ist für das Kalenderjahr der Einkommensteuerbescheid heranzuzieren. Damit wäre folglich das Jahr die Betrachtungsgröße.
Aber ob das die einschlägige Rechsgrundlage ist, kann ich nicht beurteilen.

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1403
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragvon heinrich » 15.02.2026, 16:41

maßgeblich sind die

Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

siehe hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 1_2025.pdf

dort steht in § 5 Abs 2:
L a u f e n d e beitragspflichtige Einnahmen sind dem Beitragsmonat zuzuordnen, in dem der Anspruch
auf sie entsteht oder in dem sie zufließen, sofern nicht eine typisierende Zuordnung bei der
Beitragsbemessung der einzelnen Personengruppen vorgeschrieben ist. 2Hiervon a b w e i c h e n d ist das
innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Arbeitseinkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate,
in denen es erzielt wurde, dem jeweiligen Beitragsmonat dieses Kalenderjahres zuzuordnen;


Die ersten 6 Monate hattest du klar Einnahmen als Beamter (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) und das sind klar laufende Einnahmen. Diese sind daher exakt diesen ersten 6 Monaten zuzuordnen. Das ist der Grundsatz.


Ausnahme:
Davon abweichend gilt, dass beim Arbeitseinkommen ( das sind Einkünfte aus Selbstständigkeit) durch die Anzahl der Monate der Erzielung geteilt wird.
Hat ein Baunternehmer im Winter geringe Einnahmen und im Sommer hohe Einnahmen, dann wird durch 12 geteilt.
Nimmt der Bauunternehmer am 1.7. seine Selbstständigkeit auf, dann wird sogar bei diesem durch 6 geteilt (geteilt durch die Monate in denen es erzielt wurde).

Fazit: KK hat alles richtig gemacht

Lorenz
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2026, 16:30

Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragvon Lorenz » 15.02.2026, 18:24

Vielen Dank für die schnelle Anwort.

Die Quelle mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen hatte ich auch schon gefunden, allerdings ohne dass ich daraus viel schlauer geworden wäre.

Ich hatte zwar vermutet, §7 Abs. 2 wäre in meinen Fall einschlägig und da steht ja was von den "zu erwartenden Bezüge eines Jahres".
Daher dachte ich, bei Beamten wird das Jahreseinkommen herangezogen.
Heißt das also, dass stattdessen § 5 für meine Frage relevant ist, weil er die "Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen" regelt?

Falls ja, bliebe noch die Frage, wie verbindlich diese Grundsätze am Ende sind.
Haben diese quasi Gesetzeskraft oder sind es eher Leitlinien, von denen auch mal abgewichen wird?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1403
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragvon heinrich » 16.02.2026, 06:18

die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler sind eine untergesetzliche Regelung und haben Gesetzeswirkung.

Siehe § 240 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Das ist die "Erlaubnis" zu dieser untergesetzlichen Regelung

Lorenz
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2026, 16:30

Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten

Beitragvon Lorenz » 16.02.2026, 07:36

Dann ist da wohl nichts zu machen.
Danke für die Auskunft.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste