Wer ist der Zuzahlungspflichtige bei einer Familienversicher

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gnorf
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Wer ist der Zuzahlungspflichtige bei einer Familienversicher

Beitragvon Gnorf » 19.11.2006, 15:40

Bekanntlich können in Deutschland Personen, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen, beitragfrei in der gesetzlich Krankenversicherung mitversichert werden.

Meine Frage bezieht sich dabei auf volljährige, beitragfrei mitversicherte, Personen (z.B. nicht berufstätige Ehegatten oder volljährige Kinder)

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn so eine beitragsfrei mitversicherte Person Ihrer gesetzlichen Zuzahlungsverpflichtung, z.B. für einen Krankenhausaufenthalt, nicht nachkommt. Haftet dann das "richtige" Mitglied und kann von der Krankenkasse in Anspruch genommen werden oder muss sich die Krankenkasse an die beitragfrei mitversicherte Person halten?

Schon einmal vielen Dank im Voraus!

Sonya
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Beitragvon Sonya » 19.11.2006, 19:46

Zahlungspflichtig ist immer der Versicherte. Egal ob er nun beitragspflichtig oder beitragsfrei ist. Es ist nicht so wie in der privaten Krankenversicherung, wo es einen Versicherungsnehmer gibt, der alleiniger Vertragspartner ist.

Gnorf
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Beitragvon Gnorf » 19.11.2006, 19:54

Vielen Dank für die Antwort, das habe ich mir fast gedacht.

Na dann werde ich der BIG mal ein paar passende Worte zurückschreiben.

Die haben meinem Vater nämlich für seine volljährige Tochter bzw. meine Schwester eine Zahlungsaufforderung geschickt! Wohl offensichtlich nach dem Motto, versuchen kann mans ja mal...


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