Wechsel Privat zu GKV nun doppelt versichert ?

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Taucher
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Wechsel Privat zu GKV nun doppelt versichert ?

Beitragvon Taucher » 30.11.2006, 10:09

Hallo ,

Ziel der Aktion war es in die GKV zu wechseln.

Schritt 1 Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Schritt 2 Anmeldung GKV
Leider habe ich mich mit dem neuen Arbeitgeber nicht wirklich gut vertragen :-(( deshalb wieder gekündigt nach 14 Tagen

Schritt 3 Antrag auf Freiwillige Weiterversicherung in der GKV

Schritt 4 Kündigung der PKV innerhalb der 2 Monatsfrist mit dem Hinweis auf Eintritt der Versicherungspflicht

Die PKV akzeptiert dir Kündigung jedoch nicht und verweist auf den frühst möglichen Kündigungstermin der in 6 Monaten liegt.
Begründung: die Versicherungspflicht besteht nicht mehr zum Zeitpunkt der Kündigung

Die PKV konnte ich jedoch erst so spät kündigen da ich die Versicherungsbestätigung ddurch die GKV erst so spät erhalten habe.

In den Versicherungsbedingungen steht nur was von Eintritt der Versicherungspflicht und nicht dass die Versicherungspflicht weiter bestehen muss :-(

Habe ich da eine Chance das Problem der Doppelversicherung vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu lösen??

Vielen Dank Im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Ralf

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Beitragvon Frank » 30.11.2006, 12:31

Keine Bange, eine Doppelversicherung gibt es nicht. Ist sogar in den Bedingungen ausgeschlossen.

Mit Eintritt der Versicherungspflicht kann innerhalb von 2 Monaten zum Zeitpunkt gekündigt werden. Wenn eine Versicherungsbetätigung der GKV noch nicht vorliegt, kann man die ja neichreichen. Aber die Kündigung muss schon innerhalb dieser Frist dem Unternehmen zugegangen sein. Sonst ist der nächste Termin der 1. des folgenden Monats, vorausgesetzt dass Versicherungspflicht besteht.

Wenn nicht innerhalb von 2 Monaten gekündigt wird, muss der Kunde Versicherungspflicht nachweisen. Schick dem Unternehmen doch einfach die Mitgliedsbescheinigung der GKV.

Taucher
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Beitragvon Taucher » 30.11.2006, 12:59

Habe ich gemacht,

Antwort der PKV:

Bitte beachten Sie, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht nur dann gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung eine Pflichtversicherung vorliegt. Da Sie mit Eingang des Kündigungsschreibens bereits freiwillig versichert waren, kann keine außerordentliche Beendigung erfolgen. Den Vertrag werden wir unverändert fortführen. Nächster ordentliche Kündigungstermin ist der ....

und nun? Muss ich mir einen Rechtsanwalt suchen?

Frank
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Beitragvon Frank » 30.11.2006, 20:31

wann ging der versicherung die kündigung zu? war das noch während der ersten 14 tage nach arbeitsbeginn?

Taucher
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Beitragvon Taucher » 01.12.2006, 11:28

Nein, 6 Wochen nach Arbeitsbeginn, denn erst dann hatte ich die Bestätigung der GKV (sind nicht die schnellsten). Ausserdem dauerte es ziemlich lange, bis mich der Arbeitgeber angemeldet hat (die Unzuverlässigkeit in Vertragsdingen war der Hauptgrund, dass er nicht wirklich lange mein Arbeitgeber war )...

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Beitragvon Rolf » 01.12.2006, 15:45

dann hast du ja innerhalb von 2 monaten wegen eintritt der pflicht gekündigt.

ich würde die mitgliedsbescheinigung nochmal der privaten versicherung zusenden, auf die doppelversicherung hinweisen und dass ich den versicherungsbedingungen gemäß gekündigt habe. sollte ich nicht eine kündigungsbestätigung erhalten, würde ich davon ausgehen, dass der versicherer eine gerichtliche klärung bevorzugt. muß man natürlich nicht machen aber dann geht das schreiben nicht mehr an die vertragsabteilung, die sowieso immer nur blabla schreiben verschickt, sondern an die rechtsabteilung. und dann würde ich mal die antwort abwarten. so dies war jetzt keine rechtsberatung sondern nur eine möglichkeit, wie ich es machen würde.

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Beitragvon GS » 02.12.2006, 02:47

Um noch einmal auf die anfängliche Schrittfolge zurückzukommen:

Schritt 4 (Kündigung wegen Versicherungspflicht) erfolgte, als diese Versicherungspflicht nicht mehr bestanden hatte.

In dem Kündigungsbrief stand also etwas, was schon damals nicht der Wirklichkeit entsprochen hatte - zumal Taucher dies wusste, sonst hätte er nicht vorher (Schritt 3) den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt.

Das ist etwa so, als wenn ich den Rentenantrag meines Großvaters in den Briefkasten stecke, obwohl ich gerade von seiner Beerdigung komme.

Aber ein Versuch kann ja nicht schaden. Nur die Todesanzeige sollte nicht unbedingt dem Rentenantrag beiliegen ...

Erfolgreicheres Abtauchen wünscht
Gerhard

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Beitragvon Taucher » 02.12.2006, 19:06

Hallo Gerhard,

Kündigung erfolgte wegen "Eintreten der Versicherungspflicht" und nicht wegen "Versicherungspflicht" oder "bestehender Versicherungspflicht". Aus meiner Sicht habe ich mich an den Wortlaut der Versicherungsbedingungen gehalten. Leider ist (wie immer) der Rest Interpretationssache ....

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Beitragvon GS » 03.12.2006, 00:36

Hallo Taucher,

den "Wortlaut" räume ich gern ein. Worauf es aber ankommen sollte, ist der Sinn einer solchen Bedingung.

Interpretieren wir einmal dieses außerordentliche Kündigungsrecht wegen „Eintretens der Versicherungspflicht“. Welchen Sinn hat es?

Es schützt den bislang privat Vollversicherten davor, deshalb doppelt Beiträge zahlen zu müssen, weil er einerseits den Vertrag "ordentlich" erst Monate später kündigen kann, er andererseits aber vorher schon unfreiwillig versicherungspflichtig wird.

Nun hat aber in unserem Fall hier zum Zeitpunkt der Kündigung keine Versicherungspflicht mehr bestanden. Der sachliche Grund für eine außerordentliche Kündigung zu diesem Zeitpunkt lag also nicht mehr vor.

Vielmehr hat der Vertragspartner die Doppelversicherung durch seinen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ohne Not selbst wieder herbeigeführt. Warum sollte er sich dann auf eine Schutzklausel berufen können? Umso weniger, als dass hier auch der Eintritt der Versicherungspflicht selbst keine „höhere Gewalt“ war, sondern bewusst herbeigeführt, also manipuliert worden war.

Zugegeben, auch eine manipulierte Versicherungspflicht lässt die außerordentliche Kündigung zu. Insoweit lädt diese Regelung auch zum sprichwörtlichen Trittbrettfahren ein. Nur sollte man dann auch rechtzeitig aufspringen und nicht zu früh wieder abspringen, wenn man sich dabei, gelinde gesagt, keine Blessuren holen will.

In diesem Sinne gute Besserung wünscht
Gerhard

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Beitragvon Taucher » 15.12.2006, 16:38

Es zählt der Wortlaut!

Das Ergebnis möchte ich Euch nicht vorenthalten:

Die PKV hat die Kündigung akzepiert und mir eine private Zusatzversicherung angeboten....

Gruss und Vielen Dank


Ralf :wink:

GS
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Beitragvon GS » 16.12.2006, 09:38

Glückwunsch, Taucher!

Das ist jenseits aller Rechthaberei - natürlich zählt beim showdown letztlich der Wortlaut - die vernünftigste Lösung für beide Seiten. Das Unternehmen behält einen guten Kunden, so lange der will, und der Kunde bleibt von einer ärgerlichen Doppelbeitragszahlung über etliche Monate verschont.

Was wäre auch die Alternative? Bis zur nächsten ordentlichen Kündigung hat der Kunde a) einen neuen Zahnersatz b) eine neue Brille und c) was so ein privater Vollschutz im "subjektiven Bereich" noch hergeben mag. Für das Unternehmen und vor allem die übrigen Versicherten ein Pyrrhus-Sieg - ich hoffe jetzt mal, der olle Römer-Gegner aus der Antike ist so richtig einbuchstabiert.

Grüße
Gerhard


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