Mein Mann ist beim Bund und Ich muss mich krankenversichern
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Mein Mann ist beim Bund und Ich muss mich krankenversichern
bei mir sieht es so aus Ich erhalte nun kein ALGII mehr bin dadurch nicht mehr Krankenversichert, und über meinen Mann geht dass wohl nicht da er bei der freien Heilfürsorge ist und die in der Bundeswehr sagen da gibt es keine Familienversicherung oder ähnliches um mich aber auf eigene Kosten zu versichern fehlt mir das nötige Kleingeld.... Was kann ich nun tun, denn mein größtes Problem ist das ich in 7 Wochen mein 2. Kind bekomme und eine Geburt ist nicht gerade billig wenn man die aus eigener Tasche zahlen muss..... und meine 1. Tochter muss auch regelmäßig zum Arzt was kann ich tun?? was hab ich jetzt nmoch für Möglichkeiten könnt Ihr mir helfen?? oder einige tipps geben
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- Postrank7
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Okay, die Ausssage, dass es bei Soldaten keine sog. Familienversicherung gibt, ist nicht ganz richtig.
Ehegatten haben einen sog. Beihilfeanspruch. Die Höhe des Beihilfeanspruches ist allerdings teilweise unterschiedlich 70 % für Dich und für gemeinsame Kinder gibt es 80 % der Kosten ersetzt. Ist aber unterschiedlich. Die BW kann hierzu genaue Auskünfte erteilen.
Du und die Kinder müsst Euch dann eben für den Rest privat versichern. Jenes kostest natürlich Kohle. Im Bereich der PKV-Restversicherung gibt es auch besondere Wartezeiten bis zu 8 Monate, wenn man bspw. schanger ist. D. h., die Restkosten werden für die Wartezeit nicht übernommen.
Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.
Schliesst Du keine private Restkostenversicherung ab, bist Du automatisch rückwirkend ab dem Ausscheiden aus dem ALG II bzw. Ende der Versicherung in der GKV wieder versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Jeder muss versichert sein. Du kannst Dich auch freiwillig in der GKV versichern.
Also irgendwie musst Du für eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sorgen, ansonsten trifft Dich die Versicherungskralle bzw. das Lasso der GKV fängt Dich ein. Und einen Beitrag musst Du auch zahlen, da geht ebenfalls kein Weg dran vorbei.
Wenn der Holde als Soldat unterhalb von 4.012,50 Euro monatlich verdient - und da gehe ich mal von aus - dann kommen alle Kinder kostenlose in Deine Familienversicherung. Bei der PKV muss man jeden einzelnd versichern.
Die Beitragshöhe ist von der Satzung der Krankenkasse abhängig. Aber gehe mal davón, dass die Hälfte des Bruttoeinkommens des Gatten zu Grunde gelegt wird. Diesen Betrag musst Du dann mit dem Beitragssatz der KV (ca. 13,0 % KV, 0,9 % zusätzlicher Beitragssatz und 1,7 % PV) multiplizieren.
Ehegatten haben einen sog. Beihilfeanspruch. Die Höhe des Beihilfeanspruches ist allerdings teilweise unterschiedlich 70 % für Dich und für gemeinsame Kinder gibt es 80 % der Kosten ersetzt. Ist aber unterschiedlich. Die BW kann hierzu genaue Auskünfte erteilen.
Du und die Kinder müsst Euch dann eben für den Rest privat versichern. Jenes kostest natürlich Kohle. Im Bereich der PKV-Restversicherung gibt es auch besondere Wartezeiten bis zu 8 Monate, wenn man bspw. schanger ist. D. h., die Restkosten werden für die Wartezeit nicht übernommen.
Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.
Schliesst Du keine private Restkostenversicherung ab, bist Du automatisch rückwirkend ab dem Ausscheiden aus dem ALG II bzw. Ende der Versicherung in der GKV wieder versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Jeder muss versichert sein. Du kannst Dich auch freiwillig in der GKV versichern.
Also irgendwie musst Du für eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sorgen, ansonsten trifft Dich die Versicherungskralle bzw. das Lasso der GKV fängt Dich ein. Und einen Beitrag musst Du auch zahlen, da geht ebenfalls kein Weg dran vorbei.
Wenn der Holde als Soldat unterhalb von 4.012,50 Euro monatlich verdient - und da gehe ich mal von aus - dann kommen alle Kinder kostenlose in Deine Familienversicherung. Bei der PKV muss man jeden einzelnd versichern.
Die Beitragshöhe ist von der Satzung der Krankenkasse abhängig. Aber gehe mal davón, dass die Hälfte des Bruttoeinkommens des Gatten zu Grunde gelegt wird. Diesen Betrag musst Du dann mit dem Beitragssatz der KV (ca. 13,0 % KV, 0,9 % zusätzlicher Beitragssatz und 1,7 % PV) multiplizieren.
Öhm, die gesetzliche Grundlage hierfür ist allerdings noch eindeutig. Hier kann der Versicherer Wartezeiten vereinbaren, muss allerdings nicht!
§ 197 VVG
(1) Soweit Wartezeiten vereinbart werden, dürfen diese in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung als allgemeine Wartezeit drei Monate und als besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate nicht überschreiten. Bei der Pflegekrankenversicherung darf die Wartezeit drei Jahre nicht überschreiten.
Allerdings muss man hier auch den Absatz 2 beachten. Dajana scheidet offenichtlich wohl aus der gesetzlichen KV aus (Abmeldung ARGE).
(2) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit anzurechnen, sofern die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird. Dies gilt auch für Personen, die aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge ausscheiden.
§ 197 VVG
(1) Soweit Wartezeiten vereinbart werden, dürfen diese in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung als allgemeine Wartezeit drei Monate und als besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate nicht überschreiten. Bei der Pflegekrankenversicherung darf die Wartezeit drei Jahre nicht überschreiten.
Allerdings muss man hier auch den Absatz 2 beachten. Dajana scheidet offenichtlich wohl aus der gesetzlichen KV aus (Abmeldung ARGE).
(2) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit anzurechnen, sofern die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird. Dies gilt auch für Personen, die aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge ausscheiden.
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- Postrank7
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Natürlich gibt es die Wartezeiten noch für Personen welche keine Lückenlose Vorversicherung haben.
Und die DKV fragt immer noch nach Schwangerschaft
Deshalb wäre es interessant wann Harz 4 endet.
Ich tendiere jedoch dazu eine Versicherung bei der gesetzlichen anzustreben wie oben von Rossi genannt Die Versicherungskralle zuschnappen lassen
also schnell zur letzten Kasse gehen und mit denen alles klären.
Gruß

Natürlich gibt es die Wartezeiten noch für Personen welche keine Lückenlose Vorversicherung haben.
Und die DKV fragt immer noch nach Schwangerschaft

Deshalb wäre es interessant wann Harz 4 endet.
Ich tendiere jedoch dazu eine Versicherung bei der gesetzlichen anzustreben wie oben von Rossi genannt Die Versicherungskralle zuschnappen lassen

Gruß
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