bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ....

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

escortler
Beiträge: 1
Registriert: 18.06.2008, 22:02

bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ....

Beitragvon escortler » 18.06.2008, 22:07

Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Re: bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ..

Beitragvon dij » 18.06.2008, 22:23

escortler hat geschrieben:Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen


Die Lebensgefährtin, künftig Ehefrau kann in der freiwilligen Versicherung bleiben. Ob die Tochter (unterstellt: gemeinsame Tochter, sonst wäre es anders) in der kostenlosen Familienversicherung bleiben kann oder selbst auch eine kostenpflichtige freiwillige oder eine private Versicherung braucht, hängt von deinem Einkommen ab: Wenn dein "Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt", ist Schluß mit der Familienversicherung.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.06.2008, 22:35

Übersetzt heisst der Begriff

Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt"


derzeit monatlich 4.012,50 Euro.

Wenn das Einkommen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) drunter liegt, dann passiert nichts und das (gemeinsame Kind) verbleibt in der Familienversicherung.

Ach ja, es kann natürlich sein, dass der Beitrag für die freiwillige KV für die Holde dann steigt.

Jenes ist nämlich von der Satzung der jeweiligen KV abhängig. In der Regel kann man davon ausgehen, dass 50 % Deines Einkommens der Ehefrau (abzüglich evtl. Freibeträge für Kinder) zugrechnet wird. Und wenn dieser Betrag oberhalb von 828,33 Euro liegt, dann muss man mehr für die freiwillige Kv löhnen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 4 Gäste