KV nach ALG I

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Klaus1965
Beiträge: 2
Registriert: 23.06.2008, 10:08

KV nach ALG I

Beitragvon Klaus1965 » 23.06.2008, 10:58

Zu meiner Situation:

Ich beziehe noch bis Mitte Oktober 2008 ALG I und lebe zusammen mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind.
Meine Freundin arbeitet im Moment halbtags und ist pflichtversichert bei der KKH, unser Kind ist bei ihr mitversichert.

Sollte ich bis Mitte Oktober keine Arbeit haben, bin ich ab diesem Zeitpunkt ohne monatliches Einkommen. Hartz IV erhalte ich dann erst mal nicht, da meine Ersparnisse (noch) deutlich über dem Schonvermögen liegen.

Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus? Ich bin, wie meine Freundin, in der KKH und müsste mich dann dort wohl freiwillig weiterversichern.

Hierzu habe ich einige Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

a) Mit welcher Beitragshöhe muß ich bei der KKH rechnen ?

b) Werden bei der KKH zur Bemessung der Beitragshöhe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), oder auch das Kapitalvermögen selbst (Tagesgeldkonto, Girokonto, Bausparkonto u.s.w.) herangezogen? Ich habe gelesen, daß dies von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Aus der Satzung der KKH werde
ich nicht ganz schlau.

c) Wie sieht es bei negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus?

d) Wird eine Abfindung, die ich im August 2007 von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe, auch zur Beitragsbemessung herangezogen?

e) Spielt das Einkommen meiner Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) für die Beitragshöhe eine Rolle?


Danke für eure Antworten !!!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.06.2008, 22:40

Öhm, die Satzung der KKH ist sehr umfangreich.

b) Werden bei der KKH zur Bemessung der Beitragshöhe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), oder auch das Kapitalvermögen selbst (Tagesgeldkonto, Girokonto, Bausparkonto u.s.w.) herangezogen? Ich habe gelesen, daß dies von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Aus der Satzung der KKH werde
ich nicht ganz schlau.


Hierzu gibt es einen Katalog was zu den Einnahmen des Lebensunterhaltes zählt. Es ist piep egal, ob es Zinsen aus Kapitalvermögen oder sonst noch etwas ist. Es sind die Erträge aus dem Kapital zu berücksichtigen. Und das ist wohl alles.



c) Wie sieht es bei negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus?


Wenn Du kein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung hast, dann kann auch nix angerechnet werden. Ob jetzt allerdings Negativeinkünfte aus der Vermietung mit Zinserträgen zu verrechnen sind, wage ich zu bezweifeln. Also getrennte Betrachtung.

d) Wird eine Abfindung, die ich im August 2007 von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe, auch zur Beitragsbemessung herangezogen?


Das ist ein wenig umstritten. Es gab da mal - glaube ich zumindest ein BSG-Urteil - in dem festgehalten wurde, dass die Einkünfte aus einer Abfindung nur in dem jeweiligen Jahr der Auszahlung als Einkommen berücksichtigt werden können. Das wäre dann 2007 und wir sind jetzt in 2008. Wenn Du allerdings hieraus noch Erträge (Zinsen) erzielst, dann sind sie selbstverständlich zu berücksichtigen.

e) Spielt das Einkommen meiner Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) für die Beitragshöhe eine Rolle?



Nein; lt. Satzung wird nur das Einkommen des Ehegattens bzw. Lebenspartners berücksichtigt. Du bist nicht verheiratet und die Holde ist nicht Dein Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Jenes sind immer nur gleichgeschechtliche; also 2 Männlein oder 2 Weiblein die sich vor dem Standesamt vereint haben.



Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 18 Gäste