Mitversichert

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Sakrileg
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Mitversichert

Beitragvon Sakrileg » 03.07.2008, 18:44

Meine ALG1-Bezug endet am 30.09.2009, dann bin ich 60 Jahre und 6 Monate alt und habe nicht vor noch zu arbeiten. Meine Frau ist bei mir familienmitversichert. Mein Einkommen ab 01.10.2009 beträgt ca. 750,-- mtl., das meiner Frau € 250,-- mtl.. Beide Einkommen sind Miet- bzw. Zinseinnahmen.

Meine Fragen:

Bleibt meine Frau bei mir mitversichert?

Werden die o.g. Einkommen, die bei Rentenbeginn höher ausfallen, bei Bezug der gesetzlichen Altersrente KV-pflichtig.

Rentenbeginn bei meiner Frau am 01.01.2011

Mein Rentenbeginn am 01.08.2014


Der Fall ist nicht ganz akut, wäre aber über eine kurzfristige Antwort dankbar. Vielen Dank.

dij
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Re: Mitversichert

Beitragvon dij » 03.07.2008, 19:16

Sakrileg hat geschrieben:Bleibt meine Frau bei mir mitversichert?


Ja, solange sie im Inland lebt, nicht anderweitig versicherungspflichtig wird, nicht mehr als 355 Euro im Monat verdient usw.

Sakrileg hat geschrieben:Werden die o.g. Einkommen, die bei Rentenbeginn höher ausfallen, bei Bezug der gesetzlichen Altersrente KV-pflichtig.


Kommt drauf an; u.a. auf die Versicherungsgeschichte in der GKV.

Insincerity
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Beitragvon Insincerity » 05.07.2008, 11:55

Fraglich ist welche Leistung nach dem ALGI Bezug bezogen wird. Sofern ein ALGII Bezug folgt bleiben Sie über ebendiesen Versicherungspflichtig wobei eine Mitversicherung der Ehegattin grds. möglich bleibt.
Sofern keinerlei Sozialleistungen bezogen werden müssen Sie sich freiwillig versichern, wobei auch hier die beitragsfreie Familienverischerung möglich ist.
Es sind die Einkommensgrenzen der FAMVE einzuhalten ( für die Gattin) die 355€ bzw. 400€ bei einer geringfügig entlohtnen Beschäftigung (Minijob) betragen. Sofern die Gattin unter diesen Einkommensgrenzen liegt steht der Famve nichts im Weg außerdem muss der Wohnsitz/ständiger Aufenthalt im Inland sein (wie der Vorredner bereits erwähnt hat).
(Warum der gesetzgeber die 355€ Grenze von den g.e. Besch. differenziert ist mir unverständlich ich vermute das sich die 355€ Grenze auf Zinseinkünfte/Mieteinn. etc. bezieht.)

Zur 2. Frage:

Als versicherungspflichtiger Rentner werden Renten/vergl.Einnahmen sowie Arbeitseinkommen verbeitragt. Arbeitseinkommen ist insb. das Einkommen aus selbsst. Arbeit sowie Einkommen das nach dem EinkommensteuerG als solches zu werten ist. Ich bin nicht sicher wie Miet-/Pachteinn. steuerrechtl. zu bewerten ist.
Die Verbeitragung dieser Einnahmen hängt also davon ab, ob diese i.S.d. EinkommensteuerG als Einkommen zu werten sind. Ich gehe davon aus das dies nicht der Fall ist, so das diese Einnahmen nur bei nicht erfüllter Vorversicherungszeit für die KVDR also für freiw. Vers. Rentner zu verbeitragen sind.


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