Wechsel von PKV in GKV nach/während Scheidung (schon wieder)

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Wischmop2
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Wechsel von PKV in GKV nach/während Scheidung (schon wieder)

Beitragvon Wischmop2 » 13.07.2008, 16:15

Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben, zumal ihr euch zu den Themen sehr gut auszukennen scheint. Ich habe bei euch schon viel zum Thema "Wechsel in die GKV" gefunden, aber meinen konkreten Fall konnte ich hier noch nicht exakt wiederfinden. Deshalb hoffe ich, dass ich ihn nicht übersehen habe und die Frage wiederhole...
Es geht um folgende Situation. Vor einigen Wochen habe ich meine Freundin kennengelernt. Sie ist zur Zeit noch verheiratet, aber bereits auf dem Weg zur Trennung (als erster Schritt steht die eigene Wohnung auf dem Plan).
Bemerkung am Rande: Die Ehe ist schon seit Jahren zerbröckelt. Vor wenigen Jahren war sie schon einmal an dem Punkt die Ehe aufzugegeben. Die nun endgültige Trennung hat sie in Angriff genommen, bevor wir uns kennengelernt haben. O:)
So, nun zum komplizierten Teil: Ihr Ehemann hat sie vor mehr als 10 Jahren geheiratet und sie somit auch von Thailand noch DLand gebracht. Er ist in einer PKV, vordurch für sie auch nur eine PKV in Frage kam. Inzwischen habe sie ein gemeinsames Kind, was bald in Schule gehen wird - auch PKV! Kurz gesagt: Sie war in ihrem Leben noch nie in der GKV - aber sie hatte dazu auch nie die Chance! Bei einer Trennung kann dies für sie allerdings sehr teuer werden. Sie möchte ihre Freiheit und aus der finanziellen Abhängigkeit ihres Ehemannes. Zwar bin ich in einer GKV, aber an diesen Schritt möchte ich wirklich noch nicht denken - dafür kennen wir uns einfach noch viiieel zu kurz.
Meine Frage: Besteht für sie (und ggf. auch für ihr Kind) eine Möglichkeit in die GKV zu wechseln? Sie ist mitte 30 und wird nach Zahlung der Miete ihrer neuen Wohnung ca 'nur' 500 Euro für ihre Tochter und sich selber zur Verfügung haben. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß,
Wischmop2

dij
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Beitragvon dij » 13.07.2008, 22:34

Ein Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn einer der Versicherungspflichttatbestände eintritt. Das wären insbesondere Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (mehr als 400 Euro im Monat), Bezug von ALG 2 ("Hartz IV") oder Einschreibung für ein Studium, unter bestimmten weiteren Umständen.

Die Tochter könnte dann spätestens nach einer Scheidung familienversichert werden. Ist der Noch-Ehemann Beamter, Selbständiger oder Angestellter?

Wischmop2
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Beitragvon Wischmop2 » 14.07.2008, 07:20

Ihr Noch-Ehemann ist Angestellter.
Ich werde ihr empfehleneine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachzugehen, sofern möglich.
Vielen Dank für die informative Antwort!

dij
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Beitragvon dij » 14.07.2008, 11:06

Wischmop2 hat geschrieben:Ihr Noch-Ehemann ist Angestellter.


Dann ist sein Verdienst vermutlich über 4012,50 Euro monatlich (ein paar Ausnahmefälle gibt es allerdings). In dem Fall wäre eine Familienversicherung für die Tochter zunächst nicht möglich, solange die Ehe besteht.

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Beitragvon Wischmop2 » 14.07.2008, 20:54

Danke für die schnelle und präzise Antwort. Nu wissen wir bescheid!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.07.2008, 23:19

Öhm, wie sieht es denn mit der Schulbildung der Holden aus?!?!

Wenn Sie bspw. die Abendrealschule besucht und diese Ausbildungsart in ihrer Region dem Grunde nach dem BaföG förderungsfähigt ist, dann wird sie durch diese Ausbildung auf dem 2. Bildungsweg gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V versicherungspflichtig.

Die Tatsache, dass sie evtl. aufgrund des Alters oder des Ausländerstatus kein BaföG bekommen wird, ist nicht entscheidend. Es kommt einzig und allein auf die Ausbildungsart an.

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Beitragvon Wischmop2 » 16.07.2008, 21:55

Das ist ebenfalls eine sehr interessante Möglichkeit. In der Tat hat sie sich schon überlegt eine Abendschule zu besuchen, um einen deutschen Schulabschluss zu erreichen. Momentann ist dieser Gedanke allerdings etwas aus dem Fokus geraten, denn zunächst muss die Trennung von ihrem Ehemann etwas fortschreiten.
Trotzdem vielen Dank für den Tipp samt zugehörigen Paragraphen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.07.2008, 22:24

Öhm, das klappt aber nur ab der Abendrealschule und ist vom Bundesland abhängig. Die meisten Bundesländer bieten so etwas an.

Eine Abendhauptschule wird definitiv nicht funktionieren. Ich wüsste nämlich kein Bundesland welches die Abendhauptschule dem Grunde nach (BaföG) fördern würde.


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