Guten Tag!
Ich habe eine Frage! Ich war während meiner Ausbildung (schulisch) gesetztlich über meinen Rententräger (bin Halbwaise) versichert. Nun bin ich arbeitslos, leider kommt eine Familienversicherung für mich nicht in Betracht, da ich verheiratet bin. Eigentlich müsste ich mich über meinen Mann krankenversichern, da er aber angehöriger der Bundeswehr ist, ist das auch nicht möglich! Anspruch habe ich weder auf Arbeitslosengeld noch auf Harz V da mein Mann zu "viel" verdient. Von daher bin ich nicht krankenversichert!
Nun bin ich schwanger, kann aber auch keine Termine wahr nehmen, da ich keinen Versicherungsschutz habe!
Können sie mir sagen, was ich jetzt machen kann?
Ich meine, freiwillig versichern für 120 oder 130€ können wir uns unmöglich leisten!
Mit freundliche Grüßen
Claudia
HILFE! Wie nur krankenversichern?
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HILFE! Wie nur krankenversichern?
Zuletzt geändert von Mauerblume am 03.01.2007, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Claudia,
wenn der Ehemann Zeit- oder Berufssoldat ist, erhält die Ehefrau 70% Beihilfe und muss die restlichen 30% privat absichern. Das Kind erhält 80% Beihilfe und 20% müssen privat versichert werden.
Weitere Infos zur Beihilfe und Angebote zur privaten Krankenversicherung gibt es unter www.beihilfe.info.
Wenn der Mann Wehrpflichtiger ist, gibt es Unterhaltszuschüsse. Näheres dazu steht hier.
Gruß
Frank
wenn der Ehemann Zeit- oder Berufssoldat ist, erhält die Ehefrau 70% Beihilfe und muss die restlichen 30% privat absichern. Das Kind erhält 80% Beihilfe und 20% müssen privat versichert werden.
Weitere Infos zur Beihilfe und Angebote zur privaten Krankenversicherung gibt es unter www.beihilfe.info.
Wenn der Mann Wehrpflichtiger ist, gibt es Unterhaltszuschüsse. Näheres dazu steht hier.
Gruß
Frank
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Also, als erstes muss der Mann bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Beihilfe stellen. Da hilft ihm bestimmt die Bundeswehr weiter. 70% Beihilfe bedeutet, das 70% der erstattungsfähigen Kosten der Rechnung übernommen werden. Die anderen 30% muss man selber zahlen oder man schließt halt eine private Versicherung ab, die die 30% Restkosten übernehmen. Diese Restkostenversicherung wird auch ca. 120 EUR mtl. kosten + ca. 30 EUR später für das Kind.
Diese Beiträge sind wahrscheinlich besser zu tragen, als 30% der Arzt-/ Krankenhausrechnung.
Wenn aber jetzt, wie in eurem Fall, eine Versicherungslücke besteht, wird eine private Versicherung den Antrag ablehnen. Dann besteht aber noch die Möglichkeit, bei der privaten Versicherung, wo der Mann seine Pflegepflichtversicherung und seine Anwartschaftsversicherung (ich hoffe jetzt mal, dass er eine hat) versichert hat, einen Antrag zu stellen. Durch die sogenannte Öffnungsklausel muss die Versicherung auch Risiken versichern, die normalerweise abgelehnt werden. Dafür muss der Antrag aber innerhalb von 6 Monate nach dem erstmaligen Ansprich auf Behilfe gestellt werden.
Diese Beiträge sind wahrscheinlich besser zu tragen, als 30% der Arzt-/ Krankenhausrechnung.
Wenn aber jetzt, wie in eurem Fall, eine Versicherungslücke besteht, wird eine private Versicherung den Antrag ablehnen. Dann besteht aber noch die Möglichkeit, bei der privaten Versicherung, wo der Mann seine Pflegepflichtversicherung und seine Anwartschaftsversicherung (ich hoffe jetzt mal, dass er eine hat) versichert hat, einen Antrag zu stellen. Durch die sogenannte Öffnungsklausel muss die Versicherung auch Risiken versichern, die normalerweise abgelehnt werden. Dafür muss der Antrag aber innerhalb von 6 Monate nach dem erstmaligen Ansprich auf Behilfe gestellt werden.
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