Liebe Forumsmitglieder,
nach meiner rückkehr aus England vor über 3 Jhren haben sich die Krankenkassen zunächst quersgestellt und mich aus seltsamen Gründen nicht versichert (das wäre eine eigene Story ...).
Inzwischen weiss ich, dass ich mich ab 01.04.2007 rückwirkend versichern kann und haben auch bereits die entsprechende KK kontaktet.
Soweit kein Problem.
Nun muss ich für diese Zeit rückwirkend auch Beiträge zahlen, ganz klar, aber die zuständige KK tut sich schwer damit, mir zu sagen, ob ich auch die Kosten für die in dieser Zeit vom Arzt verordneten Medikamente erstattet bekomme. Da wird von den Sachbearbeitrn darauf verwiesen, dass man darüber "verhandeln" müsse, andere sagen, sie müssten "ihre Fachabteilung befragen", das wüssten sie so nicht.
Vielleicht hat jemand von euch hier im Forum in dieser Sache schon entsprechende Erfahrungen der einen oder anderen Art gemacht und kann mir helfen?
Merci!
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Meidkamentenkostenübernahme bei Beitragsnachzahlung?
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Na ja
Falsch. Du musst bzw. bist kraft Gesetzes ab dem 01.04.2007 pflichtversichert.
Tja, die Geschichte mit den bereits selbst gezahlten Leistungen beschäftigt die Krankenkasse heftig. Hierzu gibt es auch noch keine Weisungen vom Spitzenverband der Krankenkassen. So wie es aussieht, hängt es wohl von der jeweiligen KV ab.
Guckst Du mal hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=803&postdays=0&postorder=asc&start=0
Im Bereich der KV gibt es das sog. Sachleistungsprinzip und jenes scheint wohl das Problem zu sein.
dass ich mich ab 01.04.2007 rückwirkend versichern kann
Falsch. Du musst bzw. bist kraft Gesetzes ab dem 01.04.2007 pflichtversichert.
Tja, die Geschichte mit den bereits selbst gezahlten Leistungen beschäftigt die Krankenkasse heftig. Hierzu gibt es auch noch keine Weisungen vom Spitzenverband der Krankenkassen. So wie es aussieht, hängt es wohl von der jeweiligen KV ab.
Guckst Du mal hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=803&postdays=0&postorder=asc&start=0
Im Bereich der KV gibt es das sog. Sachleistungsprinzip und jenes scheint wohl das Problem zu sein.
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Danke, rossi.
Ich werde also vom Gesetz gezwungen, Versicherungsbeiträge rückwirkend zu zahlen, bekomme aber unter Umständen für diesen Zeitraum keine Leistungen zugestanden, wenn es der GKV aufgrund irgendwelcher irrelevanter Faktoren nicht gefällt.
Alles ist geregelt, nur der Versicherungsnehmer ist vor Übergriffen nicht geschützt. Ich kann mir vorstellen, dass dies bei jedem anderen (privaten) Versicherer als unlauter eingestuft würde und vor dem Gesetz nicht tragbar wäre. Aber wie Gesetze so sind - ich kann mich auch täuschen.
Ich werde Deinem Hinweis entsprechend mal die Gesetzestexte raussuchen und das Ganze dann zu meinem nächsten Termin beim VdK mitnehmen, dort haben wir das Thema auch noch nicht ausführlich behandelt - vielleicht ja auch, weil es nichts zu behandeln gibt ...

Ich werde also vom Gesetz gezwungen, Versicherungsbeiträge rückwirkend zu zahlen, bekomme aber unter Umständen für diesen Zeitraum keine Leistungen zugestanden, wenn es der GKV aufgrund irgendwelcher irrelevanter Faktoren nicht gefällt.
Alles ist geregelt, nur der Versicherungsnehmer ist vor Übergriffen nicht geschützt. Ich kann mir vorstellen, dass dies bei jedem anderen (privaten) Versicherer als unlauter eingestuft würde und vor dem Gesetz nicht tragbar wäre. Aber wie Gesetze so sind - ich kann mich auch täuschen.


](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Ich werde Deinem Hinweis entsprechend mal die Gesetzestexte raussuchen und das Ganze dann zu meinem nächsten Termin beim VdK mitnehmen, dort haben wir das Thema auch noch nicht ausführlich behandelt - vielleicht ja auch, weil es nichts zu behandeln gibt ...

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