Na, ganz so schlimm dürfte es nicht werden
Gehalt des Partners fiktiv 80000 durch 2 ergibt 40.0000 hiervon 14,4% +0,9%+ Pflegeversicherung x2 ergibt über 500 Euro Beitrag für meine Wenigkeit zu zahlen habe icb das korrekt verstanden??
Die meisten KVén haben in der Satzung eine Regelung bezüglich des Ehegatteneinkommens. In der Regel ist es auf die Hälfte der BBG begrenzt. D. h. 3.600,00 Euro / 2 = 1.800,00 Euro. Davon musst Du dann den Beitrag berechnen.
Du kannst allerdings auch zum BSG marschieren.
Es gab damals ein Urteil, wo ein freiwillig Versicherter auf eine beitragsfreie freiw. KV während des Erziehungsgeldbezuges geklagt hatte.
Grund hierfür war, dass die meisten KV während des Krankengeldbezuges bei einem freiw. Versicherten auch keine Beiträge - nicht einmal den Mindestbeitrag - forderten. Obwohl hier ist das Bundesversicherungsamt noch anderer Ansicht. Sie sagen nämlich, dass der freiwillig Versicherter während des Krankengeldes sehrwohl den Mindestbeitrag für die freiw. KV zu zahlen hat. Aber jenes stört die meisten Kvén nicht, sie nehmen keinen Beitrag.
Sooh, im Bereich der freiw. KV während des damaligen Erziehungsgeldes hatte das BSG dann entschieden, dass eine Beitragsfreiheit nicht in Frage kommt. Hintergrund hierfür war, dass das Erziehungsgeld keine wirtschaftliche Bedeutung hatte; es waren damals ja nur max. 300,00 Euro.
Aber heute ist das mit dem Elterngeld ganz anders. Das Elterngeld wird nicht - wie das damalige Erziehungsgeld als Pauschalsatz gewährt, sondern es ist abhängig von dem vorigen Verdienst.
Somit hat das Eltergeld sehrwohl eine wirtschaftliche Bedeutung und die damalige Rechtsprechung des BSG passt nicht mehr so ganz.
Aber willst Du soweit gehen; wobei man dann auch nicht weiss, wohin die Reise geht. Denn vor Gericht und auf hoher See weiss man nie wo die Reise hingeht.