Freiwillig in der GKV Elternzeit Beitragshöhe?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Aesklapios
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Freiwillig in der GKV Elternzeit Beitragshöhe?

Beitragvon Aesklapios » 06.09.2008, 14:23

Hallo bislang bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV werde voraussichtlich nächstes Jahr Elternzeit für 12 Monate und Elterngeld beantragen. Mein dann Ehemann ist privatversichert. Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich zahle bislang 320 Euro und der Arbeitgber nochmalig 320 anteilig Krankenkassenbeitrag ergibt also eine Summe über 640Euro alleinig die Kranken/Pflegeversicherung!
Muß ich dann tatsächlich diesen Gesamtbetrag vom Elterngeld bestreiten oder nur den Arbeitnehmeranteil???? von ca 320 Euro?
Inwieweit wird das Gehalt des Ehegatten mit in die Berechnung einbezogen?? Erhöht sich dann der Betrag vielleicht auch noch???
Wäre es dann taktisch nicht günstiger in Teilzeit zu arbeiten und hiervon die Beiträge inklusive Arbeitnehmeranteil zu bestreiten wenn man sozialversicherungspflichtig wäre?
Ich wäre über Tips sehr dankbar .-.

Frank
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Beitragvon Frank » 06.09.2008, 16:24

Hallo,

du zahlst den Beitrag alleine und zwar wird hier die Hälfte des Einkommens deines Mannes zugrunde gelegt.

Sollte dein Mann Arbeitnehmer sein und noch nicht den Höchssatz an Arbeitgeberzuschuss erhalten, wird er ihn dann bekommen können. Dein Beitrag zählt dann nämlich mit.

Wenn du während der Elternzeit einen Job annimmst mit mehr als 400 EUR Verdienst mtl. und unter 30 Stunden die Woche wirst du versicherungspflichtig.

Gruß
Frank

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Beitragvon Merlin » 06.09.2008, 20:52

Hallo,

als weiteren Tipp oder Hinweis den es zu bedenken gilt..., da wäre noch die Krankenversicherung für euer Kind zu regeln.

Wenn dein Ehemann als Angestellter so gut verdient, dass er in der PKV versichert ist, dann ist eine beitragsfreie Familienversicherung für eurer Kind ausgeschlossen. Dieses müsste dann selbst versichert werden (PKV oder GKV) und würde in der GKV ca. 130 € mtl. kosten. Der Zuschuss des Ehegatten-AG wird dafür wahrscheinlich nach dem für dich ausgeschöpft sein.

Gruß Merlin

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.09.2008, 21:07

Aesklapios wollte wissen was sie in der Elternzeit zu zaheln hat. Sie bleibt während der Elternzeit weiterhin freiwillig vesichert.

Vom Arbeitgeber erhält sie leider keinen Beitragzuschuss für die freiw. Kv., da sie ja nicht gegen Arbeitsentgelt beschäfitgt ist.

Ergo muss Sie den Beitrag für die freiwillige Kv ganz allein löhnen.

Hierbei kommt es dann auf die Einnahmen zum Lebnesunterhalt an. Es sind auch die Einkünfte des lieben Holden bis max. 50 % zu berücksichtigen.

Tipp; versuche während der Elternzeit eine Beschäftigung mit mehr als 400,00 Euro (bspw. 410,00 Euro). In dieser Konstellation stellst Du nicht den Antrag auf Befreiung von der Verischerungspflicht bei der KV und wirst versicherungspflichtig.

Dann hast Du die komplette Absicherung zum minimalen Tarif.

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Beitragvon Aesklapios » 07.09.2008, 10:12

.-.
Erstmal vielen Dank für die Antworten, vielleicht ist das mit dem 410 Euro oder 25 % Stelle mit meinem Arbeitgeber verhandelbar und eine gute Idee.
Folgendes bleibt mir dennoch unklar ( befasse mich erstmalig mit dem Ganzen): mein Partner würde also einen Arbeitgeberzuschuss für meinen Beitrag als frewiliges Mitglied bekommen? Entspricht das dem kompletten Arbeitgeberanteil(14,4%).
Und letztendlich habe ich nicht ganz verstanden was ihr mit dem alleine meint, wenn Höchstbeitrag dann also ca 600 Euro an Krankenversicherung??
Ehrlich gesagt bin ich über das Elterngeld enttäuscht, Sozialabgabenfrei haha aber hinter die Kulissen gesehen: Wenn ich dann noch Beiträge zur Rentenversicherung (Berufsgruppe,hier nämlich nicht in der deutschen Rentenversicherung somit keine Punkte) und das besondere Kirchengeld was mein Partner für mich abführen müsste abziehe so wächst in mir die Frage was dann am Ende übrigbleibt : rote Zahlen?
Vielen Dank nochmals

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Beitragvon Rossi » 07.09.2008, 12:48

mein Partner würde also einen Arbeitgeberzuschuss für meinen Beitrag als frewiliges Mitglied bekommen? Entspricht das dem kompletten Arbeitgeberanteil(14,4%).


Nee, dat glaube ich nich. Dein Partner bekommt nur für seine eigene priv. Versicherung einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber und nicht auch noch für Deine priv. Kv.

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Beitragvon dij » 07.09.2008, 18:05

Rossi hat geschrieben:Nee, dat glaube ich nich. Dein Partner bekommt nur für seine eigene priv. Versicherung einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber und nicht auch noch für Deine priv. Kv.


Doch, für eine private KV gäbe es einen Zuschuß (wenn "eigentlich" die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen): § 257 Abs. 2 SGB V. Ist hier aber sowieso nicht einschlägig, da eine gesetzliche Versicherung vorliegt.

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Beitragvon Frank » 07.09.2008, 19:03

Aesklapios hat geschrieben:.-.
mein Partner würde also einen Arbeitgeberzuschuss für meinen Beitrag als frewiliges Mitglied bekommen? Entspricht das dem kompletten Arbeitgeberanteil(14,4%).


Dein Partner bekommt die Hälfte der KV-Beiträge vom Arbeitgeber, aber max. einen Zuschuss von 250,20 EUR für die Krankenversicherung und für die Pflegepflichtversicherung 30,60 EUR. Falls er mit seinem Beitrag diesen Satz schon ausgeschöpft hat, bleibt es dabei.

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Beitragvon Aesklapios » 07.09.2008, 21:38

ja da kann man wohl ausser Familienversicherung ,dem Versuch weiterzuarbeiten und damit wieder in die gesetzliche KK zu zahlen nicht viel machen.
Und in eine Priavtversicherung zu wechseln ist auch sinnfrei zumal man ja nicht unbedingt nach einem Jahr 100 %wiedereinsteigen kann (entspricht tatäschlich sowieso 200% Arbeitszeit)um über die Beitragsermessungsgrenze zu gelangen.
Darf ich nochmal folgende Rechnung aufstellen: Gehalt des Partners fiktiv 80000 durch 2 ergibt 40.0000 hiervon 14,4% +0,9%+ Pflegeversicherung x2 ergibt über 500 Euro Beitrag für meine Wenigkeit zu zahlen habe icb das korrekt verstanden??
Vielen Dank jedenfalls an euch alle für die Beiträge und Hilfe

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Beitragvon Rossi » 07.09.2008, 22:10

Na, ganz so schlimm dürfte es nicht werden

Gehalt des Partners fiktiv 80000 durch 2 ergibt 40.0000 hiervon 14,4% +0,9%+ Pflegeversicherung x2 ergibt über 500 Euro Beitrag für meine Wenigkeit zu zahlen habe icb das korrekt verstanden??


Die meisten KVén haben in der Satzung eine Regelung bezüglich des Ehegatteneinkommens. In der Regel ist es auf die Hälfte der BBG begrenzt. D. h. 3.600,00 Euro / 2 = 1.800,00 Euro. Davon musst Du dann den Beitrag berechnen.

Du kannst allerdings auch zum BSG marschieren.

Es gab damals ein Urteil, wo ein freiwillig Versicherter auf eine beitragsfreie freiw. KV während des Erziehungsgeldbezuges geklagt hatte.

Grund hierfür war, dass die meisten KV während des Krankengeldbezuges bei einem freiw. Versicherten auch keine Beiträge - nicht einmal den Mindestbeitrag - forderten. Obwohl hier ist das Bundesversicherungsamt noch anderer Ansicht. Sie sagen nämlich, dass der freiwillig Versicherter während des Krankengeldes sehrwohl den Mindestbeitrag für die freiw. KV zu zahlen hat. Aber jenes stört die meisten Kvén nicht, sie nehmen keinen Beitrag.

Sooh, im Bereich der freiw. KV während des damaligen Erziehungsgeldes hatte das BSG dann entschieden, dass eine Beitragsfreiheit nicht in Frage kommt. Hintergrund hierfür war, dass das Erziehungsgeld keine wirtschaftliche Bedeutung hatte; es waren damals ja nur max. 300,00 Euro.

Aber heute ist das mit dem Elterngeld ganz anders. Das Elterngeld wird nicht - wie das damalige Erziehungsgeld als Pauschalsatz gewährt, sondern es ist abhängig von dem vorigen Verdienst.

Somit hat das Eltergeld sehrwohl eine wirtschaftliche Bedeutung und die damalige Rechtsprechung des BSG passt nicht mehr so ganz.

Aber willst Du soweit gehen; wobei man dann auch nicht weiss, wohin die Reise geht. Denn vor Gericht und auf hoher See weiss man nie wo die Reise hingeht.

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Re: Freiwillig in der GKV Elternzeit Beitragshöhe?

Beitragvon DKV-Service-Center » 08.09.2008, 18:52

Hallo Aesklapios,

"""bislang bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV """""

das würde bei mir eine Grundsatzdiskussion auslösen.
ich spinne mal einen Faden: ich bin seit mehr als 3 Jahren versicherungsfrei, ich bin noch nicht schwanger,

Ich würde über die Möglichkeit einer Privaten Krankenversicherung nachdenken.
MfG
R.Maaß

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Re: Freiwillig in der GKV Elternzeit Beitragshöhe?

Beitragvon GS » 09.09.2008, 00:58

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Aesklapios,

"""bislang bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV """""

das würde bei mir eine Grundsatzdiskussion auslösen.
ich spinne mal einen Faden: ich bin seit mehr als 3 Jahren versicherungsfrei, ich bin noch nicht schwanger,

Ich würde über die Möglichkeit einer Privaten Krankenversicherung nachdenken.
MfG
R.Maaß

Hallo Rüdiger,
die Grundsatzdiskussion kommt rein finanziell leider etwas spät, denn "der Storch hat schon geklappert" (s. Eingangsfrage"). Und selbst wenn er erst in 13 Monaten landet - wie gesagt, rein finanziell.

Aber sonst hätte man durchaus darüber nachdenken sollen.

Gruß von
Gerhard.

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Beitragvon Aesklapios » 09.09.2008, 15:07

Na ja welcher Mensch bleibt freiwillig in einer GKV von der er nicht überzeugt ist un die lieber die Kosten für eine Zahnbrücke teilerstattet und somit dem Verlust zweier gesunder Zähne als einen der Summe entsprechenden Zuschuss zu einem Inplantat übernimmt und zahlt Höchstbeiträge, der nicht eine andere Wahl hat. Selbstverständlich habe ich mich damit auseinandergesetzt und zwei Anträge gestellt, diese wurden aber abgelehnt :angeblich Herz/Kreislauferkrankung nähere Details wollte man mir nicht erläutern, dumm von mir einen Arztbrief mitzuschicken in dem eine gelegentliche supraventrikuläre Extrasystolie (nicht behandelwürdig) verschlüsselt wurde. Da aber lange Zeit aufgrund Tarifverhandlungen mein Gehalt und somit die BBG unklar war bin ich in der BEK geblieben und habe mich nicht weiter bemüht.
Neulich erst flatterte wieder ein tolles Angebot über Fitness bei Übergewicht und Entspannung ein, ich selbst bin schlank und gesund gehe zu den Vorsogeuntersuchungen und lasse mich sonst falls ich einmal etwas haben sollte von entsprechenden Fachkollegen untersuchen ohne dass dies der Kasse in Rechnung gestellt würde.
Eigentlich ideal für eine PKV mit Bonusprinzip, oder? Leider tatsächlich etwas zu spät aber meiner Philosophie viel eher entsprechend.

GS
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Also nicht nur darüber ...

Beitragvon GS » 09.09.2008, 22:54

... nachgedacht, sondern auch versucht.

Sorry, Aesklapios, und schade. dass es trotzdem nicht zu Stande gekommen ist.

Euer Kind könnt Ihr - auch wenn es krank zur Welt kommen sollte - auf jeden Fall bei der PKV des Vaters anmelden (keine Gesundheitsprüfung). Beachtet dazu aber die Frist von 2 (oder sind es inzwischen 3?) Monaten ab Geburt.

Drei Monate gelten alternativ auch für eine freiwillige Versicherung des Kindes in deiner BARMER. Also nicht verstreichen lassen - so oder so.

Wenn du mich fragst, wir standen auch vor der Wahl, und wir haben unseren Sohn damals in der PKV angemeldet. Leider mussten wir in 20 Jahren seither noch keinen Tag an dieser Entscheidung zweifeln. Sicher verstehst du, wie ich das meine.

Besser ist natürlich, man kriegt hinterher gar nicht großartig mit, ob man sich - so oder so - richtig entschieden hat. Das wünsche ich Euch für Euer Kind..

Grüße von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 09.09.2008, 23:20

Hm, mein Kenntnisstand:

Es läuft unter dem Begriff Nachversicherung:

Kindernachversicherung bedeutet, dass Neugeborene innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend ab Geburt zum 1. des Geburtsmonats beim Versicherer angemeldet werden müssen. Dies gilt nur, wenn ein Elternteil mindestens 3 Monate in einem gleichartigen Versicherungsschutz bereits dort versichert ist.


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