Freiwillig versicherter werdender Vater geht in Elternzeit!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mümmel
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Freiwillig versicherter werdender Vater geht in Elternzeit!

Beitragvon mümmel » 06.09.2008, 13:04

Hallo,

ich bin seit Jahren freiwillig gesetzlich versichert und werde dieser Tage Vater. Von Geburt an gehe ich 2 Monate in Elternzeit, nehme also die sog. Partnermonate wahr. Frage: Muß ich "aus eigener Tasche" KV-Beiträge bezahlen? (Wenn ich es recht verstehe, hätte ich als Plichtversicherter keine Beiträge zahlen müssen, wäre also beitragsfrei gestellt. )

Vielen Dank im voraus
Oli

Frank
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Beitragvon Frank » 06.09.2008, 16:16

Hallo Oli,

als freiwillig Versicherter während der Elternzeit bleibst du freiwillig versichert. Du zahlst ggf. Beiträge nach dem Mindestsatz, der Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Sollte deine Frau selbständig sein, zahlst du den Beitrag auf die Hälfte ihres Einkommens.

Wenn du pflichtig versichert wärst, hättest du von der beitragsfreien Versicherung profitiert.

Zur Geburt wünsche ich euch alle Gute!

Frank

mümmel
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Beitragvon mümmel » 06.09.2008, 19:25

Hi Frank,

vielen Dank für die fixe Antwort und die guten Wünsche! Ich habe mir das ja beinah gedacht, konnte mir aber anderereits eine solche Ungleichbehandlung nicht vorstellen. Ich liege nämlich nur minimal über dem Beitragsbemessungssatz und muß nun selber zahlen, im Gegensatz zu dem, der minimal unter diesem Satz liegt?! Wie kann das angehen? Wo bleibt da die Gleichbehandlung? Wieviel muß ich denn jetzt wirklich zahlen? Und warum "ggf"? Wovon hängt das ab, ob? Von der Krankenkasse? Meine Freundin hatte bis Mitte Juni einen befristeten Vertrag und war dann die paar Wochen bis zum Mutterschutz arbeitslos.

Und vielleicht kannst Du mir sogar noch eine ganz andere Frage beantworten: Sammele ich in den zwei Monaten Elternzeit eigentlich Anwartschaften in der gestzelichen RV, oder ist diese Zeit tote Hose?

Viele Grüße und Schiff ahoi
Oli

GS
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Beitragvon GS » 06.09.2008, 19:35

mümmel hat geschrieben:Ich liege nämlich nur minimal über dem Beitragsbemessungssatz und muß nun selber zahlen, im Gegensatz zu dem, der minimal unter diesem Satz liegt?! Wie kann das angehen?

So will es das Gesetz - deshalb geht das so an.

Freiwillig Versicherte müssen nicht gesetzlich versichert bleiben - entscheiden sie sich doch dafür, müssen sie auch die ein oder andere Kröte schlucken. Da ist diejenige, die du gerade .... noch vergleichsweise gut geölt, sind ja auch nur 2 Monate.

Obwohl - an diese 2 Monate wirst du noch lange im besten Sinne zurückdenken, und die Beitrasgzahlerei schon längst vergessen haben.

Alles Gute für Euch drei!

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon mümmel » 06.09.2008, 19:55

Moment!! Was heißt hier "Kröte schlucken müssen"? Mit welchem Recht? Ich bleibe freiwillig Mitglied der GKV, zahle den höchsten denkbaren Beitragssatz und zur Belohnung meiner Kollektivtreue werde ich nicht beitragsfrei gestellt? Würde ich nur minimal weniger verdienen, müßte ich bei beinah idetisch hohen Elterngeld keinen Beitrag zahlen und stünde somit besser da? Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus! Wie war das doch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

Frank
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Beitragvon Frank » 06.09.2008, 20:01

Wenn du sonst keine Einkünfte hast zahlst du den Mindestbeitrag, ca 130-140 EUR mtl.

Im SGB V steht nichts von Gleichbehandlung oder Gerechtigkeit. Muss der Gesetzgeber wohl vergessen haben.[-(

Rentenversicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit werden drei Jahre Kindererziehungszeiten (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) als rentenbegründend und rentensteigernd berücksichtigt, also einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Die Kindererziehungszeit wird jedoch nur für ein Elternteil angerechnet.

GS
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Kollektivtreue?

Beitragvon GS » 06.09.2008, 20:07

mümmel hat geschrieben:.... und zur Belohnung meiner Kollektivtreue werde ich nicht beitragsfrei gestellt? Würde ich nur minimal weniger verdienen, müßte ich bei beinah idetisch hohen Elterngeld keinen Beitrag zahlen und stünde somit besser da? Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus! Wie war das doch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

Hallo Mümmel,

bleib lieber deiner Freundin treu als dem Kollektiv, denn dem ist deine Treue so hoch wie breit.

Deiner Freundin sicher nicht, und die kann sich glücklich schätzen, dass Du sie gerade am Anfang entlastest.

Glaub mir, was dich jetzt tierisch nervt, das sind irgendwann nur noch
:D Erdnüsse - schneller als du denkst.

Gruß von
Gerhard

Du glaubst mir nicht? Frag die neue Mutter, die
wird mir recht geben. Schönen Gruß noch an sie.

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Beitragvon Rossi » 06.09.2008, 21:16

Sorry - Mümmel - die Rechtslage ist meines Erachtens mehr als eindeutig.

Du hast es erkannt. Nur aufgrund der Tatsache, dass du oberhalb der JAG liegst und somit nicht mehr versicherungspflichtig sondern freiwillig versichert bist, geht der Schuss bei der Elternzeit nach hinten los.

Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig - nur Versicherungspflichtige sind während der Eltenzeit beitragsfei versichert § 192/ 224 SGB V

Jenes bist Du nicht, ist ganz klar so.

Aber dafür hast Du nur einen gedeckelten Beitrag (bis 3.600,00 Euro), es ist die sog. Beitragsgemessungsgrenze, gezahlt.

Jenes sind leider Gottes Prinzpien der Solidargemeinschaft!!!

GS
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Was macht die kleine Kröte?

Beitragvon GS » 06.09.2008, 23:14

mümmel hat geschrieben:Moment!! Was heißt hier "Kröte schlucken müssen"? Mit welchem Recht? Ich bleibe freiwillig Mitglied der GKV, zahle den höchsten denkbaren Beitragssatz und zur Belohnung meiner Kollektivtreue werde ich nicht beitragsfrei gestellt?

Hallo Mümmel, sei ehrlich. Niemand ist nur solidarisch im Sinne von altruistisch, du sicher auch nicht. und wenn du spekuliert haben solltest, bleibst lieber im "Kollektiv", um in der Elternzeit beitragsftrei versichert zu sein, warst du eben auf dem Holzweg, einfach falsch infromiert - von wem übrigens?

Wie schrieb schon Kant, bevor er es wieder durchstrich und der Nachwelt fast vorenthalten hätte:

Auch der Frömmste tut nicht nur Frommen
- nein, er will auch in den Himmel kommen!

Und jetzt lass gut sein und freu Dich auf den Kind -fr-

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Beitragvon mümmel » 07.09.2008, 13:52

Vielen Dank für all die fixen Antworten! Und natürlich ist's nur Geld! Dennoch versuche ich stets, Regelungen und deren Motivation zu verstehen, und das fällt mir hier wirklich schwer: Ich bleibe dem Kollektiv/ der Solidargemeinschaft treu und zahle Höchstbeitrag bei Empfang der regulären Leistungen...das ist im Erwartungswert ganz klar ein Minusgeschäft, aber sei's drum, ich glaube ja an den Solidargedanken. Aber was hat der Aspekt der freiwilligen Mitgliedschaft mit der Elternzeit zu tun? Plötzlich zählt der Solidargedanke für mich nicht?? Wer denkt sich so ewas aus? Und nun noch ein weiterer Aspekt: Meine Freundin ist Ärztin, hatte eine befristete Stelle bis Mitte Juni, war dann bis zum Mutterschutz (Beginn Ende Juli 08) arbeitslos gemeldet. Sie ist pflichtversichert, zahlt zudem Beiträge in das Versorgungswerk für Ärzte (also nicht in die GRV). Wird das bei der Erhebung meines KV-Beitrages iregdwie eine Rolle spielen?

Lieben Gruß
Oli


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