Hallo zusammen,
Ich bin privat Versichert. Wie kann bzw. muss sich meine Frau nun Krankenversichern? Sie ist zeitlich sehr eingeschränkt und kann dadurch (fast) nicht arbeitet. Es gibt nach meinen Information die Möglichkeit, dass sie sich in der GKV freiwillich Versichert, was so etwa 330 Euro ausmachen würde. Wie sähen die GKV Möglichkeiten aus, wenn sie parallel einen geringfügigen entlohnten Job annehmen würde oder evtl. sich selbstständig macht, auch mit geringen Verdienst?
Grüße und danke schon einmal
ofalke
Krankenversicherung für nicht arbeitende Frau
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ja, sie hatte gearbeitet und war in der GKV. Arbeitslosengeld bekommt sie nicht, da sie nicht Vermittelbar ist. Wir betreuen im Moment ein Pflegekind (FBB) und bekommen durch das Jugendamt eine Entschädigung. Dadurch sagt das Arbeitsamt, nicht vermittelbar ist aber eben auch nicht Kranken, renten etc. versichert.
Tja, meine bescheidene Rechtsauffassung ist, dass die Holde schon längst wieder versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist.
Das heisst, die Holde hat das Lasso der Versicherungspflicht zwar noch nicht eingefangen, aber irgendwann ist es soweit, dann hat das Lasso sie eingefangen. Damit muss sie die Beiträge natürlich auch rückwirkend zahlen!!!
Aber hierüber haben wir schon mehrfach diskutiert!!!
Das heisst, die Holde hat das Lasso der Versicherungspflicht zwar noch nicht eingefangen, aber irgendwann ist es soweit, dann hat das Lasso sie eingefangen. Damit muss sie die Beiträge natürlich auch rückwirkend zahlen!!!
Aber hierüber haben wir schon mehrfach diskutiert!!!
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