Hallo,
ich hätte gern gewußt wie es mit der Krankenversicherung ist wenn von der Arbeitsagentur (ALG 1) eine Sperrzeit verhängt wird?
Danke
Heiliger
KV bei einer Sperrzeit (ALG 1)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
relativ einfach, in dem ersten Monat geniesst Du den nachgehenden Leistungsanspruch im Sinne von § 19 Abs. 2 SBG V. D. h. die KV ist abgedeckt, vorausgesetzt Du arbeitest nicht.
Nach dem 1. Monat (innerhalb der Sperrzeit) gilt das ALG I als bezogen (vgl. § 232 a SBG V). D. h., obwohl Du keíne Leistungen beziehst, muss die Agentur dennoch Beiträge für die KV zahlen und Du bist versichert.
Setzt natürlich voraus, dass Du die Meldetermine bei der Agentur einhälst.
Nach dem 1. Monat (innerhalb der Sperrzeit) gilt das ALG I als bezogen (vgl. § 232 a SBG V). D. h., obwohl Du keíne Leistungen beziehst, muss die Agentur dennoch Beiträge für die KV zahlen und Du bist versichert.
Setzt natürlich voraus, dass Du die Meldetermine bei der Agentur einhälst.
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