Nachzahlung an die KK für Berufsunfähigkeitsleistungen?

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TRalf
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Nachzahlung an die KK für Berufsunfähigkeitsleistungen?

Beitragvon TRalf » 21.09.2008, 23:54

Hallo,
ich habe eine Frage, mit der ich privat nicht weiterkomme.
Vieleicht hat jemand schon eine vergleichbare Erfahrung gemacht.
Zu meinem "Fall":

Ich bin vor ziemlich genau 4 Jahren erkrankt und ab diesem Datum
erst Arbeitsunfähig (mit Arbeitgeber-Gehaltsweiterzahlung), dann
Krankengeld, danach ALG 1, schließlich Rentner aufgrund "voller
Erwerbsminderung.
Ich habe (hatte damals) eine "Betriebliche Altersversorgung" abgeschlossen,
von der ich ab meiner Berufsunfähigkeit (4Jahre) eine monatl. Zahlung von 670Euro erhalte.
Bei der Beantragung der Leistung wurde ich von der Versicherung nach
meiner Krankenkasse (incl Versicherungsnummer usw.) gefragt.
Versicherung: "Diese ist notwendig, weil wir ERST DANN LEISTUNGEN AUSZAHLEN DÜRFEN, WENN DIE KRANKENKASSE UNS MITGETEILT HAT,
OB, BZW. WIEVIEL BEITRAG WIR AN DIESE ABZUFÜHREN HABEN!"
Nach 2 Monaten begannen die monatlichen Zahlungen (750Euro minus Lohnsteuer) von ca 670 Euro.
Vor einer Woche bekam ich einen Brief: ..."für Ihre Versicherung sind
Beiträge fällig, die der Krankenkasse abzuführen sind ...zahlungsbeginn
ist ab 10.2004... der nachzuzahlende Betrag ist 3980 EURO... ...der monatlich mit 370 Euro von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung abgezogen wird, bis der Nachzahlungsbetrag getilgt ist... usw.!!!!"

Jetzt falle ich natürlich aus allen Wolken:
Die BerufsunfähigkeitsVersicherung hat bei der KK angefragt
(und anscheinend ja eine Antwort bekommen.) und
dann mit der Auszahlung begonnen.
Mit diesem Geld rechne ich natürlich fest (Ich habe meine Haushypothek
vor einem Jahr, nach Ablauf meiner "Zinsbindungsfrist" unter berücksichtignung ALLER MEINER FINANZIELLEN MITTEL" auf einen neuen Betrag festgelegt...) und jetzt soll ich monatlich 370 Euro nachzahlen
....ach ja: Und natürlich muß ich jetzt auch ca 100Euro Monatsbeitrag bezahlen. Für jemanden der im Monat 1370Euro (700 Rente + 670 Berufsunfähigkeit) zur Verfügung hat
(4 Köpfiger Haushalt) sind auch 100 Euro zusatzbeitrag eine Menge.

Jetzt endlich meine Frage:
Habe ich eine Möglichkeit dieser Finanzkriese zu entkommen?
(...muß ich das Zahlen, obwohl doch anscheinend alles geklärt war?
oder leiset die Berufsunfäh.Vers oder die GKVers. irgendwelche
"Schadensersatzzahlungen?)
Irgendjemand hat da doch Mist gebaut von den Beiden...
Gruß Ralf

...ch weiß ich schreibe zu viel, Aber so bleiben vieleicht nicht so
viele rückfragen.

Merlin
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Beitragvon Merlin » 25.09.2008, 20:27

Hallo Ralf.

Die Beitragsansprüche deiner KK verjähren nach 4 Jahren, also hat sie das Recht Beiträge von dir bzw. deiner Versicherung (sog. Zahlstelle - ZAST) nachzufordern. Die ZAST ist quasi der verlängerte Arm der KK für den Beitragseinzug aus der betriebl. AV.

Um es kurz zu machen: es sieht alles rechtmäßig aus... sorry.

Aber... mich wundert, dass die ZAST jetzt Beiträge für eine so langen Zeitraum nachfordert.
Im Zusammenhang mit der Rentenzubilligung hat dir deine Krankenkasse mit Sicherheit einen Fragebogen zukommen lassen und sich nach deinen Einkünften als Rentner erkundigt. Wurde dieser ordnungsgemäß von dir beantwortet, dann hat deine KK gepennt ihre Ansprüche zeitnah anzumelden, was aber nicht automatisch bedeutet, dass sie diese nachfordern darf.

Frag mal deine ZAST, von wann der Bescheid der KK ist. Anschließend frag auch deine KK nach deren Darstellung deines Falls. Aus beiden Antworten bilde dir eine Meinung. Ist da was nicht ganz sauber gelaufen, empfehle ich dir mit deiner persönlichen und finanziellen Situation freundlich aber bestimmt an die Geschäftsleitung/Vorstand deiner KK zu wenden. Wenn du geschickt vorgehst und etwas Glück hast, läßt die sich ggf. auf einen Kompromiss ein. (Tipp: Als EM-Rentner lohnt meist keine Drohung der Versicherung zu kündigen. Vielleicht freuen die sich ja noch, dass ein kostenintensives Mitglied gehen will und bleibt stur.)

Viel Erfolg.
Gruß
Merlin

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.09.2008, 22:48

Eins ist schon mal klar, wenn diese private Rente damals gefördert wurden; d. h. diese Beträge unterlagen nicht der SV-Pflicht, dann ist das alles völlig in Ordnung. Damals hast Du die SV-Beiträge gespart und jetzt musst Du sie löhnen. So sind leider die Prinzipien der Solidargemeinschaft.

Nur was bringt das jetzt alles.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber handelt es sich nicht um eine Sozialleistung. Im Bereich von Sozialleistungen gibt es besondere und max. Aufrechnungsvorschriften.

Nicht aber in dem Bereich von privaten Versicherungen.

Sieht nicht gut aus.


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