Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

thomas12
Beiträge: 3
Registriert: 02.10.2008, 11:09

Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen

Beitragvon thomas12 » 02.10.2008, 11:25

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Meine Lebensgefährtin war bis vor kurzem verheiratet und somit über ihren EX-Mann gesetzlich Krankenverichert. Sie hat kein eigenes Einkommen, bekommt keinen Unterhalt und bezieht auch keine Gelder vom Staat.
Soweit ich weiß, kann sie sich jetzt nach der Scheidung selbst gesetzlich versichern und bekommt wohl einen ermäßigten Beitragssatz, da sie ja kein eigenes Einkommen hat.

Ich bin privat versichert.

Was pasiert, wenn wir heiraten? Kann sie weiter gesetzlich versichert bleiben? Wie wirkt sich das auf den Beitragsatz aus? Ein eigenes Einkommen wird sie ja auch dann nicht haben.
Spielt da irgendwie mein Einkommen mit rein, oder ist das unabhängig voneinander?

Danke für jede Antwort.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.10.2008, 15:54

Hallo thomas12,

ich habe folgende Frage:
Was pasiert, wenn wir heiraten?

also Thomas :roll: das wissen wir leider nicht was dann mit dir passiert :-)
sagt einer der seit 30 Jahren verheiratet ist :-)

Kann sie weiter gesetzlich versichert bleiben?

Ja

Wie wirkt sich das auf den Beitragsatz aus?

Das ist abhängig von der Kasse in welche Sie sich versichern will.
"Satzungsabhängig" und Ja dein Einkommen spielt dabei auch eine Rolle.
So rein pro forma geht die Kasse von deinem Halben einkommen aus :-)
solltest du sehr viel verdienen ist es besonders wichtig auf die Kassensatzung zu achten, da es sonst passieren kann das die Holde den Höchstbeitrag zahlen muss.
Gruß

Merlin
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.09.2008, 22:22

Beitragvon Merlin » 03.10.2008, 16:33

Hallo thomas 12.

Ohne Trauschein muss sich die KK nach den Einkünften deiner Freundin richten, z. B. Unterhaltszahlungen vom Ex usw.

Ab der Heirat verlangen alle (mir bekannten) KK gem. deren Satzung, dass dein Einkommen als nicht Solidarmitglied, über deine Ehefrau hintenrum doch wieder für die Versicherten in der GKV herangezogen wird.

Zumeist verlangen die KK aus euren gemeinsamen Einkünften 50%. Im Normalfall pendelt sich das beitragspflichtige Einkommen in solchen Fällen irgendwo zwischen der Mindeststufe von derzeit mtl. 828,33 € bis 1800,00 € (halbe Beitragsbemessungsgrenze) ein. Hiervon wird dann mit dem ermäßigten Beitragssatz der KV-Beitrag berechnet.


Gruß
Merlin

thomas12
Beiträge: 3
Registriert: 02.10.2008, 11:09

Beitragvon thomas12 » 14.10.2008, 08:55

Hallo,

danke für die Antworten.


Ich habe mittlerweile auch zwei verschiedene Aussagen gehört, was die Anrechnung meines Einkommens betrifft. Klar ist, das es zur Hälfte angerechnet wird. Die Frage ist nur, bis zu welcher Grenze. Eine KK behauptete, das die Anrechnung bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt (also 3600€), die 2. KK hat gesagt, das die Anrechnung nur bis zur halben BBG (also 1800€) erfolgt. Was stimmt denn nun?
Ich hoffe mal Merlin hat recht und letzteres Stimmt. Ist das sicher?

Ich habe noch eine andere Frage und hoffe, das Ihr mir da auch weiterhelfen könnt. Momentan bin ich privat versichert. das kostet so ca 260€ im Monat. Dazu bezahlt mir mein Arbeitgeber 50%, also ca. 130€ im Monat dazu. Was passiert, wenn ich verheiratet bin?. Müsste er dann nicht auch zum Beitrag meiner Frau etwas dazubezahlen? Ich könnte ja auch gesetzlich versichert sein und hätte dann zwar meine Frau mitversichert, aber entsprechend höhere Beiträge. Wie ich das System hier kenne, gibt es dafür bestimmt einen Ausgleich. Wenn ja, wie viel zahlt er dann zusätzlich?

Gruß

Thomas

JarvisCocker
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 142
Registriert: 13.03.2008, 20:58

Beitragvon JarvisCocker » 14.10.2008, 10:18

Ja , der Arbeitgeber bezahlt auch für die KV und Pflegeversicherung deiner Frau etwas dazu..bis zum maximalen Zuschuss der sich ergeben würde wenn du in der GKV über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst und den durchschnittlichen Beitragssatz der GKV zugrunde legst. Im kommenden Jahr wird das dann wohl der für alle gültige Beitragssatz sein.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 14.10.2008, 10:30

Hallo thomas12,

"Ich habe mittlerweile auch zwei verschiedene Aussagen gehört, was die Anrechnung meines Einkommens betrifft. Klar ist, das es zur Hälfte angerechnet wird. Die Frage ist nur, bis zu welcher Grenze. Eine KK behauptete, das die Anrechnung bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt (also 3600€), die 2. KK hat gesagt, das die Anrechnung nur bis zur halben BBG (also 1800€) erfolgt. Was stimmt denn nun?"


Beides, das wird in der jeweiligen Kassensatzung geregelt.

Gruß

thomas12
Beiträge: 3
Registriert: 02.10.2008, 11:09

Beitragvon thomas12 » 14.10.2008, 10:47

Ah, super. Vielen Dank für die Antworten.

Dann weiß ich ja jetzt Bescheid :D


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste