GKV Beitragsberechung - Neu Selbständig + Gründungszuschuss

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Peeter
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GKV Beitragsberechung - Neu Selbständig + Gründungszuschuss

Beitragvon Peeter » 07.10.2008, 16:45

Guten Tag

Ich habe eine Frage:

Ich bin seit September letzten Jahres selbständig, gefördert mit dem Gründungszuschuss. Und ich habe nun folgendes Problem:

Die Krankenkasse möchte nun die Beiträge für 2007 nachkorrigieren und verlangt Einkommensnachweise. Nun bin ich mir nicht sicher, wie sie es berechnen.

Ich habe im letzten Jahr 4 Monate den Gründungzuschuss erhalten (ca. 1550 euro + 300 euro Krankenkassenzuschuss monatlich), dazu habe ich in den vier Monaten meiner selbständigen Tätigkeit ca. 10000 euro verdient. Davor habe ich in dem Jahr nichts verdient.

Bisher habe ich den Mindestbetrag für Selbständige bei der GKV gezahlt (Bemessungsgrundlage 1863,75 eur).

Nun meine Frage: Summiert die GKV alle Einkünfte des Jahres plus Gründungszuschuss und dividiert sie durch 12 (Monate) oder nur durch die versicherten und selbständigen 4 Monate?

Das wäre für mich ein erheblicher Unterschied in der Beitragsberechnung, da ich in Fall 1 (auf’s Jahr gerechnet) ein monatliches Einkommen von ca. 1350 eur habe und in Fall 2 (auf die Monate der selbständigen Tätigkeit gerechnet) ein monatliches Einkommen von 4050 eur gehabt hätte. In diesem Fall müsste ich natürlich ordentlich nachzahlen.

Ich freue mich, wenn jemand weiss, wie die Krankenkassse es berechnet.

Vielen Dank
Peeter

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Beitragvon Rossi » 07.10.2008, 22:28

Öhm, für die Beitragsberechnung eines freiwillig Versicherten gibt es eine Satzungsautonomie. D. h. die KV kann es in der Satzung regeln. Da fangen die Unterschiede schon an.

Aber überwiegend ist es abhängig von den sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Was hierunter zählt, haben die Spitzenverbände der KV in einem sog. Katalog geregelt. Den findest Du im Internet.

Warte doch erst einmal ab, wie die Beitragsberechnung erfolgt. Lasse Dir explizit eine Aufstellung vorlegen, was dort so alles berücksichtigt wurde. Danach muss man mal sehen!!!

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Beitragvon Peeter » 08.10.2008, 11:56

danke für deine Antwort, Rossi.

Sie ist aber doch ein wenig allgemein. Vielleicht weiss jemand anderes genaueres?

Die Beitragberechnung möchte ich halt nicht abwarten, denn jetzt könnte ich z.B. über Rückstellungen o.ä. noch was an meinem Einkommen drehen. Das möchte ich aber nur ungern machen, sondern nur, wenn ich weiss, dass hohe Nachzahlungen auf mich zukommen. Daher die Nachfrage.


Grüße
Peeter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.10.2008, 12:09

Beitragsrecht ist schlimmer als einen Doktortitel zu erwerben.

Ich würde Dir zunächst ein Beratungsgespräch mit der Kv empfehlen. Dafür sind die doch da!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.10.2008, 20:00

Hallo Peeter,
dann versuche ich es einmal, ich hoffe die Kasse hält sich an meine Berechnung, :-)

freiwillig versichert seit September 2007
Einkommen in diesem Zeitraum incl. Gründungszuschuss über BBG Mindestbeitrag bezahlt Differenznachzahlung bis zum Höchstbeitrag. Gleichzeitig einstufung zum Höhstbeitrag für das Jahr 2008 verbunden mit einer Nachzahlung für 2008
Das ist das schlimmste was passieren kann, möglicherweise ist die Private interessannt?
Alles andere kann wirklich nur die Kasse sagen .
Gruß
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Beitragvon Peeter » 09.10.2008, 11:05

Hallo DKV

vielen Dank!

Das hilft mir weiter - und ist leider genau wie befürchtet.

Danke auch für den Aspekt Neueinstufung 2008.

Viele Grüße
Peeter

GS
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Satzung?

Beitragvon GS » 09.10.2008, 21:44

Rossi hat geschrieben:Öhm, für die Beitragsberechnung eines freiwillig Versicherten gibt es eine Satzungsautonomie. D. h. die KV kann es in der Satzung regeln. Da fangen die Unterschiede schon an. ...


Hallo Rossi,

die Satzung können wir vergessen. Schau mal:


§ 240 [SGB V, versteht sich] wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „durch die Satzung“ durch die Wörter „einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Die Satzung der Krankenkasse muss mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigen“
durch die Wörter „Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen
des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen“
ersetzt."

"Quäle": Der berühmte Artikel 2 - dort Nr. 29a1 - des noch berühmteren GKV-WSG

Kurz gesagt: Der Spitzbubenverband ersetzt ab dem 1.1.09 die Satzung. Es handelt sich damit nur noch um eine "Ersatzung". Und die Autonomie ist im Eimer. Spätestens am 1.1.09.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 09.10.2008, 23:57

Jooh, dat iss völlig klar, ab dem 01.01.2009 gibt es einen Spitzbubenverband, damit diese Ungleichheiten nicht mehr vorkommen.

Dieser Spitzenbubenverband hat sich schon ab dem 01.07.2008 zu einer Rotte zusammengetan und malocht schon wie blöd, damit er ab dem 01.01.2009 alles regeln kann. Er hat seinen Sitz in Berlin!!!


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