Private KV - Kündigung - Arbeitslos

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Lisa005
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Private KV - Kündigung - Arbeitslos

Beitragvon Lisa005 » 14.10.2008, 20:08

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin seit 2003 selbständig und habe mich mit Beginn der selbständigen cxTätigkeit privat krankenversichert. In 2006 geriet ich in Zahlungsschwierigkeiten und die Versicherung wurde per 10/06 gekündigt.
Per 2007 kamen private Probleme hinzu und meine selbständige Tätigkeit hat sich massiv reduziert. Ich bekam Ende 2007 eine Schmerzensgeldzahlung aus einem Gerichtsprozeß und schöpfte meinen Dispokredit aus, damit konnte ich mich viele Monate gerade so über Wasser zu halten. Der Versuch die selbständige Tätigkeit auf sichere Beine zu stellen scheiterte. Der Weg zum Arbeitsamt wird sich nicht vermeiden lassen. Werde ich, wenn ich mich arbeitslos melde, alle Beiträge nachbezahlen müssen? Wird es der Beitrag der privaten Versicherung sein oder der gesetzlichen KV? War zuvor bis Juni 2003 bei der gesetzlichen KV.
Sollte ich eine Anstellung finden, muss ich dann ebenso nachbezahlen, oder kann ich dann wieder in die private KV, für die ja erst ab 1/2009 die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Ich bin echt am Verzweifeln aus Sorge vor der großen finanziellen Belastung die da auf mich zukommt. Wer kann mir mit weiteren Infos helfen?
Vielen Dank vorab, für eure Antworten und Kommentare.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.10.2008, 22:19

Hallo Lisa,
Stand jetzt und heute bist du dem privaten Lager
zuzuordnen, wie bekannt entsteht da erst ab 1.1.09
die Pflicht. Die Meldung zur arbeitslosigkeit löst noch keine Krankenversicherungspflicht aus, erst der Harz 4 Antrag.
Gruß

Lisa005
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Beitragvon Lisa005 » 14.10.2008, 23:35

Danke Postrank7.
Werde selbständig bleiben, aber aufgrund der geringen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit werde ich einen Zuschuß (wird dann Harz 4 sein ???) beantragen müssen, zumindest solange bis es wieder besser läuft oder ich alternativ eine Teilzeitbeschäftigung (20-30Std.) voraussichtlich i.H. v. ca. 450-800 EUR gefunden habe. Ich befürchte, dass ich dann in die gesetzliche KV-Pflicht gerate und die Beiträge 4/07 bis jetzt nachzahlen muss....
Zuletzt geändert von Lisa005 am 15.10.2008, 01:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 14.10.2008, 23:39

Öhm, da Du offensichtlich 10/2006 aus der privaten KV herausgeflogen bist, passiert erst einmal gar nichts. Damit brauchst Du für die private KV auch nicht rückwirkend ab 10/2006 nachlöhnen. Das ist schon mal Fakt; erst ab dem 01.01.2009 gibt es eine Versicherungspflicht in der privaten KV; vorher defintiv nicht!

Also mein Tipp, - ich bin ein absoluter Fan der gesetzlichen KV.

Im Schweinsgalopp zur ARGE und ALG II beantragen. Durch den ALG II-Bezug wirst Du versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V und kommst somit in das Lager der gesetzlichen KV. Den Beitrag übernimmt die ARGE. Damit bleibst Du erst einmal auch in der gesetzlichen KV; nachlöhnen musst Du gar nichts!!

Gehtst Du erst ab dem 01.01.2009 zur ARGE, dann kann es Probleme geben. Im Bereich der Versicherungspflicht der GKV ab dem 01.01.2009 tut sich ne Menge. Hier landest Du nicht immer in der GKV sondern vielfach auch in der PKV.

Ist ne Frage, was günstiger ist. Aber im Bereich der GKV ist es immer einkommensabhängig und dort geht es mit einem Beitrag von 130,00 Euro monatlich los. Im Bereich der PKV hingegen, spielt das Einkommen keinen Bagger, er kommt nur auf das Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand an.

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Beitragvon Lisa005 » 15.10.2008, 01:24

Tausend Dank Rossi für deine Infos!
Das ist eine Nachricht mit der ich nicht gerechnet habe und die mich hoffen lässt.
Wenn ich nicht nachzahlen muss, hätte ich eine große Sorge weniger und mich umsonst verrückt gemacht. Werde mir das schnellstens durch den Kopf gehen lassen. Schmeckt mir zwar weniger, wieder abhängig vom Amt zu sein, aber so hätte die ganze Sache noch einen positiven Nebeneffekt. Und wenn ich wieder neue Aufträge bekomme und erneut in Zahlungsschwierigkeiten auftreten, kann mir zumindest die Versicherung nicht mehr gekündigt werden.
Bin schon nervös geworden wie ich das geregelt bekomme, den das Jahr ist bald um und mein Geld reicht hinten und vorn nicht und erst recht nicht für die PVK. Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.


Dachte die GKV ist höher im Mindestbeitrag?
Kann ich später wieder in die private KV? Weißt du das zufällig? Ich denke aber schon. Umgekehrt von der priv. in die gesetzl. ist ja eher ein Problem. Womöglich werden die Beiträge ab 2009 sowieso auf einem ähnlichen Niveau sein?!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.10.2008, 13:01

:-) Das ist Rossi wie er leibt und lebt :-)
bei den Frauen Hoffnungen wecken, ich hoffe diese werden sich auch erfüllen. Dieser Antrag hat es jedoch in sich man und auch Frau muss sich nackich machen, wenn sich jedoch herausstellt das die betreffende Person Hilfe benötigt gibt es die auch.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2008, 20:47

Okay, dann überlege aber nicht zu lange.

Wenn Dir morgen ne Dampfwalze übern Weg läuft und diese Dich nicht sieht, hast Du Pech und bist nicht versichert.

Die Pflichtversicherung über die ARGE läuft erst ab dem Tag der Antragstellung und somit niemals rückwirkend. Und nackich muss man sich dort auch nicht machen. Man muss allenfalls nur die Hosen runterlassen!!!


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