nicht vers. Beitragsbemessungsgrenzen Kulanz Krankenkassen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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brainbow
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nicht vers. Beitragsbemessungsgrenzen Kulanz Krankenkassen

Beitragvon brainbow » 30.10.2008, 17:43

Habe einen Bekannten, seit Jahren nicht krankenvers., zuletzt anfang der 90er Jahre GVK (AOK). Einnahmen aus Vermietung/verpachtung in 2006 ca. 8900 Euro, in 2007 ca. 8000 Euro. Wenn er sich jetzt versichern lassen möchte, wird doch von einer Beitragbemessungsgrenze von 1863,75 Euro ausgegangen? Richtig? ergäbe ein Beitrag um die 300.- Euro monatlich. Reduzierung nicht möglich, weil die Einnahmen aus Vermietung/verpachtung sind...
Das sind doch Versicherungsbeiträge, die nicht im Verhältnis zu den Einnahmen stehen...(besonders nochmal rückwirkend ab 1.4.2007)!!!
Das Verbrauchertelefon des BGM sagte mir hierzu, das bestimmte GKV aus Kulanz Ihren Beiträge auf die Mindestbemessungsgrenze von 828,33 Euro berechnen könnten...welche Kasse sowas macht ist mir aber nicht bekannt. Weiß da jemand Rat?
Könnte es also geschickt sein, sich erst ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu suchen und dann nach krankenversicherung zu fragen, weil er ja dann freie Krankenkassenwahl hätte und somit die Möglichkeit eine kulante Krankenkasse zu finden, die auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation eingeht, und nicht von irgendwelchen Bemessungsgrenzen, die an der Realität vorbeigehen...
Es kann doch irgendwie nicht sein, das man zum Sozialfall wird, weil bei den Beiträgen eine Bemessungsgrenze angesetzt wird, die die realen Einkünfte um mehr als das doppelte übersteigt. Wer weiß Rat?

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Beitragvon Experte_24 » 30.10.2008, 18:21

Er muss zur LETZTEN Krankenkasse, also zur AOK. Willkommen in der Realität. Jeder Selbstständige der 1800 € Einnahmen hat wird GENAUSO zur Kasse gebeten. Ist so. Er muss ab dem 01.04.2007 nachzahlen.

brainbow
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...

Beitragvon brainbow » 30.10.2008, 18:49

Genau darum gehts doch: Jeder Selbstständige der 1800.- Euro verdient zahlt die gleichen Beiträge, wie einer der gerade mal ca. 750.- euro mtl. verdient...Die Auskunft des BGM sprach aber von eventuellen KULANZ-Möglichkeiten den Krankenkassen... Wer weiß mehr?

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Beitragvon Experte_24 » 30.10.2008, 19:08

Die AOK hat das in Ihrer Satzung geregelt. Einfach dort mal anfragen.

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Beitragvon brainbow » 30.10.2008, 20:02

Kulanzist garantiert nicht in der Satzung festgeschrieben...Hat jemand schon kulante Erfahrungen gemacht???

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Beitragvon Ich » 30.10.2008, 20:02

Die KKH ist leider wohl nicht kulant wie ich selber erfahren darf.
Nach dem abgebrochenen Studium nicht arbeitlos gemeldet weil ich niemanden auf der Tasche liegen wollte. Am 1.9. eine Ausbildung begonnen und darf nun über 2000 Euro (für nicht erbrachte Leistungen) nachzahlen.

Weiß jemand wie es da mit Zinsen aussieht (insbesondere bei der KKH)?
Wollte wenigstens ein bisschen vorbereitet sein, wenn ich das nächste Mal auf den netten Herrn treffe.

Schließlich wollte ich eigentlich bei der KKH bleiben und nach der Ausbildung erhalten die sowieso über 3500 Euro jährlich von mir - dagegen kann ich ja gar nichts machen ausser arbeitslos werden.
Das "Einstiegsgehalt" liegt ja schon bei 2000€ brutto als Anwendungsentwickler was bei 15,5% satte 3720€ pro Jahr allein von meiner Seite und das gleiche nochmal vom AG wären.

dij
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Beitragvon dij » 30.10.2008, 20:34

Ich hat geschrieben:... darf nun über 2000 Euro (für nicht erbrachte Leistungen) nachzahlen.


Die Leistung bestand in Versicherungsschutz, und der wurde erbracht.

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Beitragvon Rossi » 30.10.2008, 22:02

Hm, lustig!

Mal ne Preisfrage, die beitragspflichtige Einnahme von mindestens 1.863,75 Euro gilt doch nur im Falle, wenn man hauptberuflich selbständig ist.

Gretchenfrage; ist jeder der Mieteinnahmen erzielt automatisch hauptberuflich selbständig?!? Ehrlich, wusste ich noch nicht!!!

Genau dort ist der Ansatz, um dem Grundsatz im Sinne von § 240 Abs. 4 SGB V gerecht zu werden.

Hauptberuflich selbständig ist jemand, wenn



- die Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat

Bist Du Makler und hat diese Tätigkeit daher eine wirtschaftliche Bedeutung???? .-.

- die Tätigkeit mindestens 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird

Nimmt die Verwaltung der Mieterkonten und das ganze drum und dran soviel Zeit in Anspruch?!?!? .-.


- Arbeitnehmer eingestellt wurden, die insgesamt mehr als 400,00
Euro verdienen


Hast Du einen Fuzzi für die Verwaltung der Mietobjekte eingestellt??! .-.

Sorry, da würde ich kämpfe. Scheint wieder so eine Art Schildbürgerstreich der Kv zu sein.

Will heissen, es gibt meines Erachtens überhaupt keinen Grund, Dich als hauptberuflich selbständig einzustufen. In dieser Konstellation gilt § 240 Abs. 4 Satz 1 und dort ist die Mindestbemessungsgrenze derzeit 828,33 Euro.

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Beitragvon Rossi » 30.10.2008, 22:07

Ich finde es auch wieder lustig, dass das Verbraucherteleon des BMG auf irgendwelche Kulanzklamotten verwiesen hat.

Was hat das mit Kulanz zu tun????

Es geht in erster Linie darum, ob die materiel rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mehr nicht!!!!


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