Job im Ausland - Deutsche GKV kündigen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

fragensteller
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 13:52

Job im Ausland - Deutsche GKV kündigen?

Beitragvon fragensteller » 17.11.2008, 15:07

Hallo.

Ich fange bald einen Job im asiatischen Ausland an und bin dort über den Arbeitgeber krankenversichert (die Versicherung gilt leider nicht für Deutschland). Nachdem ich etwas quer gelesen habe, verstehe ich die Situation so:
    + Ich kann meine deutsche GKV kündigen und in einigen Jahren problemlos wieder dort eintreten, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkomme.
    + Wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgebe, dann bin ich nicht mehr in Deutschland versicherungpflichtig. Ich kann also problemlos aus der GKV raus, nachher wieder rein und muss keine Nachzahlungen leisten, weil die Versicherungpflicht nur greift, wenn ich in Deutschland gemeldet bin und meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort habe.
    + Für den Kurzurlaub in Deutschland (2-4 Wochen im Jahr) kann ich eine deutsche Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch einen begrenzten Zeitraum in Deutschland mitversichert.
Dazu möchte ich gerne wissen:
    + Stimmt das soweit?
    + Was passiert mit dem Bonusheft (Zahnarzt) der Krankenkasse? Ich habe jahrelang brav jedes Jahr meine Zahn-Vorsorgeuntersuchung gemacht. Wenn ich das nach dem Austritt aus der GKV aufhöre und nach der Rückkehr nach Deutschland (wieder in die GKV) weiter mache, gilt das dann immer noch als lückenlos? Oder habe ich dann irgendwelche Nachteile?
    + Was ist mit der Pflegeversicherung? Habe ich da später Nachteile, wenn ich einige Jahre nicht in der GKV bin?
    + Gibt es Empfehlungen für die Auslandskrankenversicherung (die einige Wochen Deutschlandaufenthalt mitversichert)?

Bin dankbar für jede Hilfe. Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich gestellt...

Gruß, Jürgen

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 21:08

Nun denn, sind wieder ne Menge Fragen.

+ Ich kann meine deutsche GKV kündigen und in einigen Jahren problemlos wieder dort eintreten, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkomme.


Wenn Du derzeit pflichtversichert (bspw. als Arbeitnehmer) bist, dann brauchst Du nicht zu kündigen, da diese Versicherung kraft Gesetzes durch die Abmeldung des Arbeitgebers endet. Sofern ein freiwillige Kv besteht, dann musst Du kündigen und die Kündigungsfristen einhalten.

Wenn Du nachher zurückkommst und keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast, dann kommst Du in die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Vorausgesetzt mit diesem asiatischen Land besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Aber dürfte auch letztendlich egal sein, wenn Du in dem asiatischen Land in dem dortigen System gesetzlich versichert bist.

+ Wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgebe, dann bin ich nicht mehr in Deutschland versicherungpflichtig. Ich kann also problemlos aus der GKV raus, nachher wieder rein und muss keine Nachzahlungen leisten, weil die Versicherungpflicht nur greift, wenn ich in Deutschland gemeldet bin und meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort habe.


Jooh, ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

+ Für den Kurzurlaub in Deutschland (2-4 Wochen im Jahr) kann ich eine deutsche Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch einen begrenzten Zeitraum in Deutschland mitversichert.


Sollten die Experten der privaten Kv beantworten.

+ Was ist mit der Pflegeversicherung? Habe ich da später Nachteile, wenn ich einige Jahre nicht in der GKV bin?


Für die Pflegeversicherung bzw. deren Ansprüche im Pflegefall benötigt man eine Vorversicherungszeit. Diese beträgt in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre. Will heissen, wenn Du nach 10 Jahren wieder nach Deutschland kommst, musst Du erst einmal 2 Jahre warten um Leistungen zu bekommen.

Wat mit dem Bonusheft passiert, kann ich Dir nicht posten!!!

fragensteller
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 13:52

Beitragvon fragensteller » 18.11.2008, 12:54

Hallo Rossi,

Danke für die schnelle Antwort. ich fühl mich gleich besser, wenn meine Annahmen bestätigt werden :wink:

Was das Bonusheft angeht, so habe ich dazu noch nirgendwo was gefunden. Es wundert mich, dass das kein Thema zu sein scheint. Schließlich können die Zahnersatzbehandlungen später ganz schön teuer werden. oder spekulieren alle darauf, dass sie dann sowie so Millionäre sind?

Wenn noch jemand eine Empfehlung bezüglich der Auslandskrankenversicherung hat.... her damit! :)


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste