wer meldet überschreiten der beitragsbemessungsgrenze?

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paula1775
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wer meldet überschreiten der beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon paula1775 » 04.02.2007, 18:44

bin seit anfang ende letzten jahres über der beitragsbemessungsgrenze und will aber in der gkv bleiben - hatte nun erwartete das mich der arbeitgeber bei der gkv meldet und ich dann freiwillig versichert bin?
bislang hab ich aber noch nix gehört?
wann findet die bezüglich pflichtversicherung statt?

GS
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Beitragvon GS » 04.02.2007, 19:37

Hallo Paula,
mach dir keinen Stress.
Bei der "Vita" - jetzt mal kv-technisch gesehen - bist du seit 2.2. eh' wieder pflichtversichert. Vermutlich hat der Arbeitgeber bis dahin entweder geschlafen oder ganz genau aufgepasst - und gewartet, bis du dich meldest.

Ist nicht passiert - und damit bleibt Paula pflichtig. Vorausgesetzt, das neue Gesetz tritt nach Durchwinken durch den Bundestag am 2.2. auch in Kraft.

Anderenfalls passiert Paula auch nix - selbst wenn es der Arbeitgeber gemeldet hätte und auch die Kasse Paula über das Ende der Versicherungspflicht am 31.12. informiert hätte: Paula hätte nicht reagiert - und ist damit seit 1.1. freiweillig weiterversichert.

Unterstellt habe ich einfach mal, dass Paula nicht bloß die die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, sondern die hier interessierende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dazwischen liegt seit Anfang 2007 immerhin die Kleinigkeit von fast 5.000 Euronen jährlich.

Grüße
Gerhard

paula1775
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Beitragvon paula1775 » 04.02.2007, 19:55

habe weder vom arbeitgeber noch von der kv was gehört? dann bin ich wohl noch gesetzlich versichert - habe etwas bedenken die kv anzurufen und schlafende hunde zu wecken! (mir wäre es lieber ich liefe noch als gesetzlich versichert!) ist es generell denn die pflicht des arbeitgeber die änderung der kv zu melden?

wenn man sich vor dem 2.2. nich umgemeldet hat bleibt man dann jetzt automatisch 3 jahre gesetzlich versichert - oder kann man zwischenzeitlich auch auf freiwillig umgestuft werde??

sorry habe keine ahnung

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.02.2007, 08:47

Hallo paula1775,

egal ob freiwillig oder pflichtig in beiden Fällen sind Sie bei der Gesetzlichen versichert. Um Ihren Status zu ermitteln benötigen wir jedoch mehr Informationen, wann gab es die Gehaltssteigerung? wie hoch war das einkommen 06 was wird in 07 erwartet, gab es möglicherweise einen neuen Arbeitsvertragusw, usf, selbst dann kann unsere Aussage nur eine Hilfestellung sein.Die Entscheidung trifft der AG und wenn Sie damit nicht einverstanden sind können Sie bei Ihrer Kasse eine Feststellung der Sozialversicherungspflicht beantragen.
mfg

paula1775
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Beitragvon paula1775 » 05.02.2007, 12:22

mir ist klar das ich weiter in der gesetzlichen kv bin (egal ob pflicht oder freiwillig) - wenn ich es richtig verstehe ist aber der arbeitgeber für die meldung der gehaltssteigerung/bzw übertreten der gehaltsgrenze zuständig? hatte nur befürchtet ich hätte es melden müssen und verpennt?

bei mir ist es insofern von interesse da ich ab 04/07 in mutterschutz und elternzeit gehe und sich da ja unterschiede zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert ergeben. ich würde also am liebsten stillschweigen und hoffen das ich als pflichtversichert weiterlaufe.....


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