vielleicht finde ich hier ein paar Tips/Erklärungen?

Situation:
Bin selbst in der PKV versichert (Angestellter).
Meine Ehefrau war vor unserer Heirat mit einem österreichischen Beamten verheiratet, der während der Ehezeit verstarb. Jetzt ist sie freiwillig in der GKV versichert. Leistet ehrenamtliche Arbeit in einer Art behindertenwerksatt (Psychologin).
Kinder:
ein leibliches von mir (25J, studiert, Studentenvesicherg., da vorher PKV),
zwei Kinder von meiner Frau (beide noch in Schule, ers. bei österr. GKV und hier bei AOK).
Bitte zunächst nicht von den Kindern "ablenken" lassen.
Meine "Lücken":
Kann es wirklich sein, daß für die freiwillige GKV unser gemeinsames Einkommen zugrundegelgt wird? Ergibt bei den Einkünften (Vermietung + mein Eink.) einen satten beitrag über €300.
Spielt hierfür ihre ehrenamtliche Tätigkeit (kein Aufwandsersatz) keine Rolle?
Kann sie Ihrer freiwilligen Versicherung durch eine Tätigkeit als Psychol. ausweichen?
Wie sieht denn das in 2009 aus?
Besten Dank im voraus
WW