Versicherungspflicht / Nachversicherung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

RR
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.11.2008, 22:15

Versicherungspflicht / Nachversicherung?

Beitragvon RR » 30.11.2008, 22:52

Hallo,

ich war gerade auf der Suche nach Infos über Krankenversicherungen, und
bin dann hier im Forum gelandet. :D

Folgende Situation liegt bei mir vor:

Ich bin seit ein paar (vielleicht vier oder fünf) Jahren nicht mehr Krankenversichert.
Sei 2004 bin ich selbstständig, bisher allerdings noch immer als Kleinunternehmer,
da das Geschäft nicht wirklich gut gelaufen ist.
Seit dem letzten halben Jahr steigen allerdings die Umsätze, daher wollte
ich mich jetzt auch endlich mal wieder versichern. Auf der Suche nach Infos
bin ich dann eben hier im Forum gelandet.

Ich dachte mir jetzt, das ich eben eine private KV abschließe, und damit
ist das Thema dann auch schon erledigt. Allerdings muste ich bereits lesen,
das es wohl Wartefristen gibt, wobei damit könnte ich auch noch leben.

Allerdings habe ich hier im Forum dann etwas von einer Versicherungspflicht,
sowie einer Nachversicherungspflicht gelesen, das es sowas überhaupt gibt,
war mir vorher völlig unbekannt.

Auf was genau müsste ich mich denn nun einstellen, wenn ich jetzt eine
private KV oder ggf. auch eine gesetzliche KV abschließen möchte?

Gruß RR

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Re: Versicherungspflicht / Nachversicherung?

Beitragvon dij » 30.11.2008, 23:01

RR hat geschrieben:Ich bin seit ein paar (vielleicht vier oder fünf) Jahren nicht mehr Krankenversichert.


Bis dahin wo versichert (gesetzlich/privat)?

RR
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.11.2008, 22:15

Beitragvon RR » 30.11.2008, 23:39

Bis dahin war ich immer bei der A*K, also gesetzlich versichert.

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 01.12.2008, 08:09

Dann besteht wohl seit 1. 4. 2007 wieder eine Pflichtversicherung bei der AOK. Wenn sie es merkt, wird sie die Beiträge für diese Zeit haben wollen.

Eine private Versicherung ist grundsätzlich möglich, aber nur für die Zukunft.

RR
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.11.2008, 22:15

Beitragvon RR » 01.12.2008, 14:52

Hallo,

da ich mich gestern Abend noch durchs Forum gelesen habe, hatte ich
schon diesen Verdacht. Wie hoch ist das Risiko, das die AOK irgendwann
tatsächlich auf mich zukommt, könnten die das auch einfach "übersehen"?

Mit welchen Kosten müsste ich rechnen, um welche Summe würde es im
Detail gehen, wenn man die Zeitspanne vom 01.04.07 bis jetzt nimmt?

Das in dem Zeitraum nichts verdient worden ist, kann ich natürlich mit
der Steuererklärung bzw. dem Bescheid nachweisen.

Kann ich aufgrund der Tatsache, das letztlich nichts verdient worden ist,
damit rechnen das die Beiträge erlassen werden?

Könnte man sich im Notfall mit der Kv auf einen Vergleich einigen?
Beispiel: Ich bleibe (vorerst) freiwillig dort versichert, zahle dann natürlich
auch die neuen Beiträge, die alten Beiträge werden zusammengefasst, und
dann wird halt ein Pauschalbetrag (z.B. 30% der Gesammtsumme) bezahlt.
Wäre sowas möglich bzw. wie würden die Chancen dafür stehen?

Gruß RR

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 01.12.2008, 15:11

Kann ich aufgrund der Tatsache, das letztlich nichts verdient worden ist,
damit rechnen das die Beiträge erlassen werden?


Das wäre ja sehr schön. Aber ich würde nicht damit rechnen.
Eine Ratenzahlung wäre schon denkbar. Du mußt dich einfach mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzten.

Zur ersten Frage: Es wird solche Fälle geben, wo sich unversicherte Selbständige nicht melden und sich privat versichern und vielleicht nicht auffallen. Dennoch betone ich nochmal, dass du dich bei deiner Kasse melden mußt.

Wartezeiten entstehen nicht unbedingt bei einer privaten Krankenversicherung. Ohne Vorversicherung mußt eine ärztliche Untersuchung machen und wenn alles ok ist, bist du ohne Wartezeiten versichert.

Gruß
Frank

RR
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.11.2008, 22:15

Beitragvon RR » 01.12.2008, 16:04

Hallo Frank,

mit welchen Kosten müsste ich denn rechnen, wenn ich mich jetzt bei
meiner ehmaligen Kv melde? Welcher Betrag würde auf der Rechnung
stehen, wenn ich alles nachzahlen müsste?
Glaubst Du das ggf. eine Chance auf einen Vergleich bestehen würde?

Bezüglich der privaten, ich habe gelesen das man diese Untersuchungen
selber bezahlen muss, ggf. sogar zweimal, also einmal für den Hausarzt
und ggf. sogar auch noch für den Zahnarzt.

Mit welchen Kosten müsste ich da rechnen, und bestände ggf. die Option
das zu umgehen, in dem ich einfach die Wartezeit in Kauf nehme? Muss
man bei jeder privaten Kv diese Untersuchung machen? Gibt es da eine
Preisspanne was diese Untersuchungen kosten?

Gruß RR

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 01.12.2008, 17:12

Also, als Honorar sind bei Hausarzt ca. 50 EUR und beim Zahnarzt ca, 30 EUR anzusetzen. Es gibt Versicherer / Vermittler, die beim Zustandekommen des Vertrages diese Kosten übernehmen. Das ist also nicht das Problem. Da in der Regel auch im Antrag Zahnfragen gestellt werden, ist der Zahnarztbesuch gar nicht notwendig.

Was bei der Krankenkasse an Beiträgen fällig wird, kann ich nicht sagen. Der Mindestbeitrag mit Pflegeversicherung liegt bei Selbständigen bei ca. 300 EUR im Monat. Für Selbständige, die nichts verdienen, gibt es einen reduzierten Beitrag, der bei ca. 200 EUR mtl. liegt.

RR
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.11.2008, 22:15

Beitragvon RR » 01.12.2008, 17:58

Also das mit den Gebühren für die Untersuchung hört sich ja schonmal
gut an, ich hatte da mit weitaus höheren Kosten gerechnet.

Bezüglich den "alten" Gebühren, ich kann wie schon geschrieben klar
nachweisen, das ich nichts verdient habe, das anhand der Steuerbescheide.

Wenn ich jetzt mal bei der AOK schaue, finde ich dort (ich hoffe der Link
ist hier im Forum in Ordnung) http://www.aok.de/rh/rd/181318.php
einen Betrag von 259,06 Euro zuzüglich Pv-Beitrag 41,00 Euro jeweils pro
Monat. Insgesammt müsste ich wohl 21 Monate nachzahlen, wenn ich bis
zum 01.01.2009 rechne, und komme so auf 6301,26 Euro.

Oder gilt der reduzierte Beitrag grundsätzlich bei allen Kv?

Wie sollte ich denn nun am besten vorgehen, natürlich auch im Hinblick
darauf, das ich die noch zu zahlenden Beiträge natürlich möglichst gering
halten kann?

Wäre es vielleicht eine Option, das ganze direkt einem Anwalt zu übergeben,
damit dieser einfach das beste (z.B. einen guten Vergleich) rausholen kann?

Gruß RR

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 01.12.2008, 20:00

Hi RR
ja auch Anwälte wollen Leben :-)
es entstehen jedoch zusätzliche Kosten und ich bezweifele das sich die AXK auf irgendetwas einlässt. Wie sind also ersteinmal bei einem normal Selbstständigen mit wie in der Rechnung beschrieben 300 Euro. Jetzt ist es Sache der Kasse eine Einstufung vorzunehmen und möglicherweise
wenn die Dame Lust und Laune hat kann mann eine
Einstufung als armer Selbstständiger vornehmen, dieses ist jedoch nicht mit der Steuererklärung getan hierbei wird das gesamte Einkommen berücksichtigt, sowie die Anzahl der Arbeitsstunden Stunden .
Gruß
Ps. ich kenne jemanden der hat sichh ab 1.1. privat versichern und Hofft und Betet das es nicht rauskommt, es schützt allerdings nicht vor der Nachzahlung wenn es hochkommt.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste