Konkrete Fragen zu Versicherungspflicht/-freiheit

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confused
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Konkrete Fragen zu Versicherungspflicht/-freiheit

Beitragvon confused » 03.12.2008, 14:04

Ich bin derzeit privat versichert und habe mal ein paar konkrete Fragen zum Thema Versicherungspflicht/-freiheit in meinem Fall:

Wie verhält es sich mit meiner Versicherungspflicht/-freiheit beim

1)Wechsel des Arbeitgeber mit Erhöhung des Einkommens

2) Wechsel des Arbeitgeber mit Erniedrigung des Einkommens. Das neue, geringere Einkommen liegt aber noch über der JAEG des jeweiligen Jahres

3) Wechsel des Arbeitgeber mit kurzer Unterbrechung zwischen den Beschäftigungsverhältnissen (z.B. 3,4 Wochen; keine Meldung beim Arbeitsamt)

4)Arbeitgeberwechsel mit Arbeitslosigkeit zwischen den Arbeitsverhältnissen
a)Während der Zeit der Arbeitslosigkeit
b)Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung


5)Was wird eigentlich geprüft bei den einzelnen Fällen um Versicherungspflicht/-freiheit festzustellen?


Vielen Dank für Antworten .-.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.12.2008, 17:42

guckst Du hier, da steht so ziemlich alles drinne.

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf

confused
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Beitragvon confused » 04.12.2008, 11:16

Vielen Dank für diesen Text!! .-.

Ich habe mir das Dokument mal aufmerksam durchgelesen und würde den Text in Bezug auf meine Fragen wie folgt interpretiert:

1)In meinem Fall greift die sog. Besitzstandregel.
Ich war vor dem Stichtag 2.2.2007 privat versichert und bin es jetzt auch wieder.
In diesem Zusammenhang noch die konkreten Fakten:
1) bis 31.12.2000 gesetzlich versichert
1) 01.01.2001 - 07.08.2007 privat versichert
2) 08.08.2007 - 14.03.2008 gesetzlich versichert (Arbeitslosigkeit)
3) seit dem 15.03.2008 privat versichert (Wechsel war möglich entgegen der Gesetzeslage durch Einzelfallentscheidung der gkv)


2)Wenn das zutrifft bedeutet das für zukünftige Arbeitgeberwechsel: Wenn ich den Arbeitgeber wechsle und mein neues Einkommen über der aktuell gültigen JAEG liegt, bleibe ich versicherungsfrei und damit in der pkv. Richtig?


3)Zwischen den Beschäftigungsverhältnissen darf max eine Zeit von 3 Monaten Arbeitslosigkeit liegen, damit die Besitzstandsregel für mich anwendbar bleibt. Ist das so richtig?

UND

4) Aus meiner Sicht gilt für mich die besondere JAEG, da ich zum 31.12.2002 privat versichert war. Konkret in Zahlen:
2006: 42.750 Euro
2007: 42.750 Euro
2008: 43.200 Euro


Wäre schön wenn mir jemand diese Auslegung noch bestätigen oder revidieren könnte :roll:


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