GANZ GANZ GANZ WIchtig!!

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antspi2003
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GANZ GANZ GANZ WIchtig!!

Beitragvon antspi2003 » 04.12.2008, 20:15

Hallo Zusammen,

ich wohne in der Schweiz. Nach dem Gesetz gilt, dass jeder Bürger eine obglitatorische Versicherung abschließen muss. Von unserer Gemeinde, habe ich eine Sonderfreistellung ebkommen, da ich weiterhin in Deutschland (wo ich früher gelebt habe) beschäftigt bin.

In Deutschland sind meine Kinder mitversichert gewesen. Als wir nun hier rübergezogen sind, konnte die Gemeinde keine Freistellung von der Versciherungspflicht für meine Kinder erwirken, sprich sie mussten in der Schweiz obligatorisch versichert werden. Alles kein Problem. Jedoch wurde mir gesagt dass meine Kinder weiterhin mit mir versichert bleiben dürfen, hauptsache sie haben nach dem schweizer gesetz diese versicherung!

Jetzt würde ich gerne wissen wer Ahnung davon hat und ob meine Informationen stimmen???
Dürfen meine kinder weiterhin die gesetzliche Krankenkasse in DE nutzen??? danke für die antwort

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.12.2008, 00:00

Also, die Klamotte mit dem einzelnen Sozialverischerungsabkommen ist mehr als kompliziert. Es ist so umfangreich, dass dort fast keiner durchblickt.

Aber es gibt hier Spezialisten, die von morgens bis abends nichts anderes machen. Es ist die DVKA; ein Spitzenverband der Krankenkassen, nur für die ausländischen Mitbürger, die in Staaten wohnen oder arbeiten, mit denen SV-Abkommen bestehen.

Guckst Du hier:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html

Also, dort mal anrufen und den Spezialisten für die Schweiz verlangen.

Da wird Ihnen geholfen!!!


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