Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Wechsel meiner Frau in die GKV bei vorherigem Beihilfeanspruch.
Zunächst zu mir:
SaZ 12 (noch 5 Jahre vor mir)
OLtzS (damit erübrigt sich eine Gehaltsfrage)
ich bin verheiratet und wir haben zwei Kinder (Lea 1,5; Ben 4).
Meine Frau war in der Ausbildung (schulisch) als wir geheiratet haben (2004). Sie war bis zum Ende der Ausbildung in der GKV (DAK) mit Schüler/Studententarif versichert.
Danach haben wir den Beihilfeanspruch gezündet, da sie als Hausfrau und Mutter zu haus geblieben ist. Offiziell Erziehungsurlaub haben wir dadurch nicht angemeldet. Da unser zweites Kind 2007 geboren wurde, blieb sie weiterhin zu haus.
Die Beihilfe hat sich jedoch schnell als große Mogelpackung mit vielen Kinken herausgestellt.
Nach dieser kurzen Schilderung nun meine Fragen:
Meine Frau steht kurz vor einer Einstellung als Sozialpädagogisch Assistentin in einem KIGA (Festanstellung). Kann sie dann wieder in die GKV? Und besteht der Anspruch dann auch für meine Kinder?
Wenn meine Frau dann doch nicht angenommen wird, besteht eine andere Möglichkeit als freiwilliges gesetzlich versichertes Mitglied irgendwie in die GKV zu kommen?
Kann sie sich rein theoretisch arbeitlos melden und so in die GKV?
Ich hoffe, dass meine Schilderungen detailliert genug sind und bedanke mich jetzt schon für die Antworten.
Admiral82
Wechsel einer Soldatenfrau in die GKV
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Guten Abend Admiral,
wen die Ehefrau eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt ist Sie pflichtversichert.
Sie muss wieder in die Gesetzliche.
Kinder wird dann von der gesetzlichen geprüft.
da ja die Frage nach dem Einkommen sich erübrigt hat.
Gruß
Ps zum selber nachlesen im SGB 5
§10 Familienversicherung
§05 Versicherungspflicht
wen die Ehefrau eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt ist Sie pflichtversichert.
Sie muss wieder in die Gesetzliche.
Kinder wird dann von der gesetzlichen geprüft.
da ja die Frage nach dem Einkommen sich erübrigt hat.
Gruß
Ps zum selber nachlesen im SGB 5
§10 Familienversicherung
§05 Versicherungspflicht
Hallo Rüdiger, auch als Landratte ...
OLtzS (damit erübrigt sich eine Gehaltsfrage)
... ist dir doch sicher klar, dass sich ein Oberleutnant zur See hinsichtlich der Entgeltgrenze ganz eindeutig auf Tauchfahrt befindet.
Also - falls die Steuerfrau mit einer Beschäftigung oberhalb der Wasserlinie von 400 Faden vor Anker geht, segeln die Schiffsjungen nach Familienversicherungshaven.
Steht zwar so nicht im SGB V, aber das stammt ja schließlich auch von Landratten

Schiff ahoi!
Gerhard
Hallo,
danke für eure Antworten. Besonders der Stil der zweiten hat mir sehr gut gefallen
Ich wollte mit dem Ausspruch "die Frage nach dem Gehalt hat sich erledigt..." ja auch nur andeuten, dass man im Gegensatz zu vielen anderen Berufen unser Gehalt jederzeit im Internet finden kann.
Geht auch ein Wechsel, wenn sie nicht angenommen wird, als freiwilliges Mitglied?
LG,
Admiral82
danke für eure Antworten. Besonders der Stil der zweiten hat mir sehr gut gefallen

Ich wollte mit dem Ausspruch "die Frage nach dem Gehalt hat sich erledigt..." ja auch nur andeuten, dass man im Gegensatz zu vielen anderen Berufen unser Gehalt jederzeit im Internet finden kann.
Geht auch ein Wechsel, wenn sie nicht angenommen wird, als freiwilliges Mitglied?
LG,
Admiral82
Zuerst das ...
... Geständnis: Ich bin auch eine Landratte mit 600 km Abstand zu Cuxhaven, war noch nicht mal bei der Infanterie.
Hallo Admiral82,
freut mich dass Sie es so sehen. Ist für mich die Kür nach der Pflicht - ein wenig Abspannung und kann trotzdem den ein oder anderen Tipp loswerden ...
Ein freiwilliger Beitritt Ihrer Steuerfrau zur Gesetzlichen ist nicht möglich. Da gibt es m W. auch achtern keine Luken, die ohne Risiko für sie wären.
Was war denn eigentlich der Grund, dass die Beihilfe in Ihrem Fall aus dem Ruder gelaufen ist?
Und dass es bei der Gesetzlichen keinen Gegenwind gibt, ist auch noch nicht ausgemacht.
Gruß von
Gerhard
Hallo Admiral82,
freut mich dass Sie es so sehen. Ist für mich die Kür nach der Pflicht - ein wenig Abspannung und kann trotzdem den ein oder anderen Tipp loswerden ...
Ein freiwilliger Beitritt Ihrer Steuerfrau zur Gesetzlichen ist nicht möglich. Da gibt es m W. auch achtern keine Luken, die ohne Risiko für sie wären.
Was war denn eigentlich der Grund, dass die Beihilfe in Ihrem Fall aus dem Ruder gelaufen ist?
Und dass es bei der Gesetzlichen keinen Gegenwind gibt, ist auch noch nicht ausgemacht.
Gruß von
Gerhard
Moin GS,
als Soldat der freien Heilfürsorge zu unterliegen hat ja schon Vor- und Nachteile. Im eigenen BWK in Hamburg wurde ich schon des öfteren ver******. Da werden dann Zivilisten vorgezogen, denn die bringen ja viel Geld nebenbei, während man mit einer hochgradig allergischen Reaktion auf Aspirin im Wartezimmer von 17:00 bis 22:00 auf einen Arzt wartet (in der Notaufnahme und trotz vorherigen Anrufs)! Zwischendrin wird man dann auch noch vom zivilen Schwesternpersonal darüber aufgeklärt, dass man ja auch bei einem wirklichen Notfall in ein ziviles KKH gehen könne, wenn dem "...Herren Offizier das hier zu lange dauert...".
Aber hier geht´s ja um die Beihilfe.
Ich finde diese ganze Rennerei, Formularausfüllerei, Kopiererei etc. pp einfach nur noch lästig. Nie kommt das Geld so pünktlich, dass ich ohne Mahnkosten überweisen kann. Die übernimmt der Bund nicht. Und es sind bei weitem nicht alle Ärzte bereit einen Mahnstopp zu vereinbaren. Der dann auch wieder erst per Telefon verabredet werden muss.
Für mich als Soldat kommt da neben der ganzen Papiermacherei auf Arbeit noch eine Unmenge an Adminkram zu hause auf mich zu. Bei drei Beihilfeberechtigten ist das schon ein ordentlicher Haufen.
Aber ich klage ja wahrscheinlich nur auf hohem Niveau
Wir haben damals an der Uni eine Studie aufgestellt, in der wir Pädagogen (Vertiefung Organisationsentwicklung) zusammen mit den BWLern sehr deutlich herauskristallisieren konnten, dass es für den Bund deutlich billiger wäre uns einfach in die gesetzliche zu stecken. Der pädagogische Anteil bestand dann in einer Analyse der Zufriedenheit mit der Beihilfe bei den Stud-Jahrgängen. Das Ergebnis spiegelte meine Ausführungen hier sehr deutlich.
Beihilfe ist meines Erachtens ab einem Dienstgrad sinnvoll, ab dem man es sich leisten kann, die Rechnungen wirklich vorzustrecken. Da muss man aber schon ein paar Balken auf der Schulter oder ordentlich Silber auf dem Rücken, in Form von Altersstufen haben.
Außerdem kommt dann noch dazu, dass vieles von der Beihilfe garnicht so abgerechnet wird, wie man das gern hätte. Jeden Pups den man einreicht, muss man erstmal vom Arzt begründen lassen.
Bei meiner Frau wurde mal eine Laboruntersuchung auf Lactoseintoleranz gemacht. Den wollte die PKV dann erstmal mit der gesamten Krankengeschichte meiner Frau vom anordenden Arzt begründet haben, bevor sie den bezahlt. Der Arzt also den zugeschickten Bogen der PKV ausgefüllt, noch seine Empörung der Einschränkung seiner Verordnungsfreiheit deutlich gemacht und ab dafür zur PKV. 90% der 30% haben die dann nur übernommen! Ich bin fast aus dem Anzug gesprungen.
Für die Leistung des Arztes, hat der mir natürlich die Standardrechnung von 10,72€ für "Beratung, auch mittels Fernsprecher" aufgedrückt. Die hat dann werder die Beihilfe noch die PKV übernommen.
Und so könnte ich das ganze hier fortsetzen. Ich hab das mal durchgerechnet! Ich mach jedesmal, dank Mahngebühren oder Ausschluss von Rechnungsübernahme rund 10-15% Miese!
Wer in der PKV ist, kennt ja die Preise
Meine Frau hatte heute übrigens den Hospitationstag im Kindergarten und ist angenommen, deshalb danke ich nochmal für die Hilfe und werde mich ab sofort gern hier aufhalten um auch im Bereich "Beihilfe" mit Rat und Tat anderen zur Seite zu stehen.
Immerhin war ich lang genug dabei, um dann doch noch die ein oder andere Kinke des Systems zu kennen und sie auszuhebeln.
Liebe Grüße,
Admiral
als Soldat der freien Heilfürsorge zu unterliegen hat ja schon Vor- und Nachteile. Im eigenen BWK in Hamburg wurde ich schon des öfteren ver******. Da werden dann Zivilisten vorgezogen, denn die bringen ja viel Geld nebenbei, während man mit einer hochgradig allergischen Reaktion auf Aspirin im Wartezimmer von 17:00 bis 22:00 auf einen Arzt wartet (in der Notaufnahme und trotz vorherigen Anrufs)! Zwischendrin wird man dann auch noch vom zivilen Schwesternpersonal darüber aufgeklärt, dass man ja auch bei einem wirklichen Notfall in ein ziviles KKH gehen könne, wenn dem "...Herren Offizier das hier zu lange dauert...".
Aber hier geht´s ja um die Beihilfe.
Ich finde diese ganze Rennerei, Formularausfüllerei, Kopiererei etc. pp einfach nur noch lästig. Nie kommt das Geld so pünktlich, dass ich ohne Mahnkosten überweisen kann. Die übernimmt der Bund nicht. Und es sind bei weitem nicht alle Ärzte bereit einen Mahnstopp zu vereinbaren. Der dann auch wieder erst per Telefon verabredet werden muss.
Für mich als Soldat kommt da neben der ganzen Papiermacherei auf Arbeit noch eine Unmenge an Adminkram zu hause auf mich zu. Bei drei Beihilfeberechtigten ist das schon ein ordentlicher Haufen.
Aber ich klage ja wahrscheinlich nur auf hohem Niveau

Wir haben damals an der Uni eine Studie aufgestellt, in der wir Pädagogen (Vertiefung Organisationsentwicklung) zusammen mit den BWLern sehr deutlich herauskristallisieren konnten, dass es für den Bund deutlich billiger wäre uns einfach in die gesetzliche zu stecken. Der pädagogische Anteil bestand dann in einer Analyse der Zufriedenheit mit der Beihilfe bei den Stud-Jahrgängen. Das Ergebnis spiegelte meine Ausführungen hier sehr deutlich.
Beihilfe ist meines Erachtens ab einem Dienstgrad sinnvoll, ab dem man es sich leisten kann, die Rechnungen wirklich vorzustrecken. Da muss man aber schon ein paar Balken auf der Schulter oder ordentlich Silber auf dem Rücken, in Form von Altersstufen haben.
Außerdem kommt dann noch dazu, dass vieles von der Beihilfe garnicht so abgerechnet wird, wie man das gern hätte. Jeden Pups den man einreicht, muss man erstmal vom Arzt begründen lassen.
Bei meiner Frau wurde mal eine Laboruntersuchung auf Lactoseintoleranz gemacht. Den wollte die PKV dann erstmal mit der gesamten Krankengeschichte meiner Frau vom anordenden Arzt begründet haben, bevor sie den bezahlt. Der Arzt also den zugeschickten Bogen der PKV ausgefüllt, noch seine Empörung der Einschränkung seiner Verordnungsfreiheit deutlich gemacht und ab dafür zur PKV. 90% der 30% haben die dann nur übernommen! Ich bin fast aus dem Anzug gesprungen.
Für die Leistung des Arztes, hat der mir natürlich die Standardrechnung von 10,72€ für "Beratung, auch mittels Fernsprecher" aufgedrückt. Die hat dann werder die Beihilfe noch die PKV übernommen.
Und so könnte ich das ganze hier fortsetzen. Ich hab das mal durchgerechnet! Ich mach jedesmal, dank Mahngebühren oder Ausschluss von Rechnungsübernahme rund 10-15% Miese!
Wer in der PKV ist, kennt ja die Preise
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Meine Frau hatte heute übrigens den Hospitationstag im Kindergarten und ist angenommen, deshalb danke ich nochmal für die Hilfe und werde mich ab sofort gern hier aufhalten um auch im Bereich "Beihilfe" mit Rat und Tat anderen zur Seite zu stehen.
Immerhin war ich lang genug dabei, um dann doch noch die ein oder andere Kinke des Systems zu kennen und sie auszuhebeln.
Liebe Grüße,
Admiral
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