Also, die Beiträge im Forum haben mir in der letzten Stunde schon viel weitergeholfen, dennoch habe ich noch ein paar Zusatzfragen:
Ich lebe seit einem Jahr im Ausland (kein Sozialversicherungsabkommen), habe mich im Oktober 2008 von der GKV abgemeldet - (übrigens mit dem Hinweis, dass eine Anwartschaft, die ich vorher schon mal hatte, nun nicht mehr nötig ist, da die KV mich bei Rückkehr auf jeden Fall wieder aufnehmen muss). Meinen Wohnsitz habe ich in Dtl. behalten (da ich nicht wusste, dass dies problematisch sein könnte), und habe eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, die demnächst endet.
Nun habe ich mich in Dtl. abgemeldet, um Schwierigkeiten (bezüglich NAchzahlung der Beiträge) bei einer möglichen Rückkehr nach DE zu vermeiden.
Frage 1: Könnte ich anhand meines Reisepasses nicht auch nachweisen, dass ich mich auch vor der Abmeldung schon nicht mehr in Dtl. aufgehalten habe und damit mögliche Nachzahlungen verhindern?
Frage 2:Wenn ich keinen Wohnsitz mehr in DE habe, kann ich auch keine neue Auslandsreisekrankenversicherung mehr abschließen (die Versicherungsbedingungen der versch.Anbieter sagen: Vorraussetzung Wohnsitz in Dtl u./o. Versicherung gilt nicht im Land des Wohnsitz - mein Wohnsitz befindet sich ja de facto seit einem Jahr im Ausland), oder???
Frage 3: Wenn ich nun eine private Krankenversicherung (gesetzliche gibt es nicht) hier in Südamerika abschließe und ich irgendwann aus irgendwelchen Gründen nach Dtl. dauerhaft zurückkehre, nimmt mich die GKV auch auf, wenn ich zu diesem Zeitpunkt krank bin (z.B. Krebs habe)?
Danke für Rückmeldungen!
Verischerung im Ausland/Rückkehr nach DE
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