bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Annahme:
Beginn Teilzeitarbeit Juni (für einen Monat) - Verdienst wäre unter Versicherungspflichtgrenze),
Beginn Elternzeit Juli
Würde ich durch den einen Monat Teilzeit wieder versicherungspflichtig (u. somit beitragsfrei

Oder funktioniert dies so nicht ?

Wäre für Infos sehr dankbar,
Gruß
Xantia